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   BVerwG, 15.03.2001 - 11 C 11.00   

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https://dejure.org/2001,3292
BVerwG, 15.03.2001 - 11 C 11.00 (https://dejure.org/2001,3292)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2001 - 11 C 11.00 (https://dejure.org/2001,3292)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2001 - 11 C 11.00 (https://dejure.org/2001,3292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    ENeuOG Art. 1 § 1, § 20 Abs. 1, Art. 2 § 4, § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 22
    Polizeipflicht; Verhaltensverantwortlichkeit; Verhaltenshaftung; Gesamtrechtsnachfolge; Rechtsidentität; Einzelrechtsnachfolge; partielle Gesamtrechtsnachfolge; Sondervermögen; Bundes-eisenbahnvermögen; Deutsche Reichsbahn; Deutsche Bundesbahn; Ausgliederungsplan; ...

  • Wolters Kluwer

    Polizeipflicht - Verhaltensverantwortlichkeit - Verhaltenshaftung - Gesamtrechtsnachfolge - Rechtsidentität - Einzelrechtsnachfolge - Partielle Gesamtrechtsnachfolge - Sondervermögen - Bundeseisenbahnvermögen - Deutsche Reichsbahn - Deutsche Bundesbahn - ...

  • Judicialis

    ENeuOG Art. 1 § 1; ; ENeuOG Art. 1 § 20 Abs. 1; ; ENeuOG Art. 2 § 4; ; ENeuOG Art. 2 § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; ENeuOG Art. 2 § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeipflicht; Verhaltensverantwortlichkeit; Verhaltenshaftung; Gesamtrechtsnachfolge; Rechtsidentität; Einzelrechtsnachfolge; partielle Gesamtrechtsnachfolge; Sondervermögen; Bundes-eisenbahnvermögen; Deutsche Reichsbahn; Deutsche Bundesbahn; Ausgliederungsplan; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 807
  • DVBl 2001, 1287
  • DÖV 2001, 1001
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2001 - 11 C 11.00
    Unabhängig hiervon fehlt es insoweit an einer hinreichend substantiierten Verfahrensrüge im Sinne von § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, weil nicht dargelegt wird, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen für das Oberverwaltungsgericht in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. etwa BVerwGE 55, 159 ; Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9).
  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2001 - 11 C 11.00
    Unabhängig hiervon fehlt es insoweit an einer hinreichend substantiierten Verfahrensrüge im Sinne von § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, weil nicht dargelegt wird, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen für das Oberverwaltungsgericht in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. etwa BVerwGE 55, 159 ; Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99

    Verantwortlichkeit für die Altlastensanierung auf "Bahngrundstücken" insbesondere

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2001 - 11 C 11.00
    BVerwG 11 C 11.00 OVG 2 L 29/99.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auch der erkennende Senat ist in seinem Urteil vom 3. November 2005 - BVerwG 7 C 27.04 - (zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen) davon ausgegangen, dass die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs für dessen materielle Polizeipflichten als Verhaltensverantwortliche einzustehen hätte, wenn nicht die Erlöschensregelung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes auch Forderungen aus der materiellen Polizeipflicht des Deutschen Reichs erfasste (zum Übergang abstrakter Polizeipflichten vgl. auch Urteil vom 15. März 2001 - BVerwG 11 C 11.00 - Buchholz 445.3 Landeswasserrecht Nr. 3).
  • VGH Bayern, 15.03.2019 - 22 A 16.40010

    Kündigung einer Einigung im Besitzeinweisungsverfahren

    Gemäß § 20 Abs. 1 BEZNG, § 8 Abs. 1 DBGrG wurden aus dem Bestand des Bundeseisenbahnvermögens alle Liegenschaften (Grundstücke, Teile hiervon, grundstücksgleiche Rechte, beschränkte dingliche Rechte) sowie sonstiges Vermögen an die Deutsche Bahn AG übertragen, soweit dies für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen sowie für das Betreiben der Eisenbahninfrastruktur notwendig (bahnnotwendig) ist (partielle Gesamtrechtsnachfolge, vgl. BVerwG, U.v. 15.3.2001 - 11 C 11/00 - juris Rn. 20).

    Unter zu übertragenden Gegenständen wurden auch Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens verstanden (vgl. BVerwG, U.v. 15.3.2001, a.a.O. Rn. 21; Übergang aller bahnnotwendigen Verträge: OLG München, U.v. 16.10.2008 - 1 U 2466/03 - juris Rn. 190), soweit diese durch Rechtsgeschäft übertragbar waren.

  • OVG Brandenburg, 13.02.2003 - 4 A 40/00

    Eisenbahnkreuzungsrecht, Berufungsverfahren, Grundurteil, Leistungsklage auf

    Dieser Übergang bewirkte im Umfang der Ausgliederung eine partielle Gesamtrechtsnachfolge von dem Bundeseisenbahnvermögen auf die Deutsche Bahn AG (BVerwG, Urteil vom 15. März 2001 - 11 C 11/00 -, NVwZ 2001, 807 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - 1 A 11417/05

    Eisenbahnrecht; Beseitigung einer Kreuzungsanlage; Selbsteintrittsrecht eines

    Einer gesonderten Übertragung der vor der Neuordnung der Deutschen Bundesbahn obliegenden Verpflichtung auf das nach der Ausgliederung der DB AG verbliebene "Restbundeseisenbahnvermögen" war nicht erforderlich, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. März 2001 (NVwZ 2001, 807 ff.) ausgeführt hat:.
  • VG Aachen, 26.02.2007 - 9 K 4145/04

    Zulassung eines Betriebsplanes für den Abschluss der Erzgewinnung im Tagebau

    Die Verflechtung der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft - die T. A. AG war sowohl alleinige Kommanditistin der Klägerin als auch alleinige Gesellschafterin der Komplementär-GmbH - dürfte nicht anders zu behandeln sein als Fälle der Rechtsträgeridentität, Vgl. zu diesen BVerwG, Urteil vom 15.3.2001 - 11 C 11/00 -, Umwelt- und Planungsrecht 2002, 77, und zwar zumindest dann, wenn auch die Geschäftsführung in einer Hand liegt.
  • VG Koblenz, 29.08.2011 - 4 K 1583/10

    Kostentragungspflicht für Erhaltungsmaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen mit

    Denn unter "Gegenständen" im Sinne dieser Vorschrift sind auch Verbindlichkeiten zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 15.03.2001, NVwZ 2001, 807; zum Ganzen vgl. VG Koblenz, Urteil vom 22.08.2005 - 8 K 3606/04.KO -, bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2006 - 1 A 11417/05.OVG -).
  • VG Koblenz, 22.08.2005 - 8 K 3606/04

    Kostentragung bei eigenmächtigem Abriss einer Eisenbahnbrücke durch einen nicht

    Unter Gegenständen im Sinne dieser Vorschrift sind auch Verbindlichkeiten zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2001 - 11 C 11/00 -, NVwZ 2001, 807).
  • OLG Stuttgart, 29.10.2003 - 4 U 159/03

    Haftung der Deutschen Bahn AG für Altverbindlichkeiten: Grundsätze zur Haftung

    Der Übergang von öffentlich-rechtlichen Rechten und Pflichten im Rahmen der Ausgliederung der D. ist damit von der partiellen Gesamtrechtsfolge nicht grundsätzlich ausgeschlossen (BVerwG DVBl 2001, 1287, 1288).
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