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   BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 35.06   

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https://dejure.org/2007,2379
BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 35.06 (https://dejure.org/2007,2379)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2007 - 3 C 35.06 (https://dejure.org/2007,2379)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2007 - 3 C 35.06 (https://dejure.org/2007,2379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SchKG §§ 2, 3, 4 Abs. 2, § 8; BaySchBerG Art. 3 Abs. 5, Art. 12, 16
    Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Wohnortnähe; wohnortnahes Beratungsangebot; plurales Beratungsangebot; weltanschauliche Vielfalt.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SchKG §§ 2, 3, 4 Abs. 2, § 8
    Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Wohnortnähe; plurales Beratungsangebot; weltanschauliche Vielfalt; wohnortnahes Beratungsangebot

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Förderung einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle - Verletzung von Bundesrecht durch eine bei der Bedarfsermittlung Beratungsstellen außer Ansatz lassenden landesrechtlichen Regelung - Bundesrechtliches Erfordernis eines pluralen ...

  • Judicialis

    SchKG § 2; ; SchKG § 3; ; SchKG § 4 Abs. 2; ; SchKG § 8; ; BaySchBerG Art. 3 Abs. 5; ; BaySchBerG Art. 12; ; BaySchBerG Art. 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesundheitsverwaltungsrecht; Förderung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen - Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Wohnortnähe; wohnortnahes Beratungsangebot; plurales Beratungsangebot; weltanschauliche Vielfalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Staat darf freie Träger der Schwangerschaftskonfliktberatung nicht verdrängen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.3.2007)

    Staat darf freie Beratungsträger nicht verdrängen // Pro Familia im Streit mit Bayern Recht gegeben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2713
  • NVwZ 2007, 1445 (Ls.)
  • DVBl 2007, 983 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 48.03

    Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 35.06
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 48.03 - (BVerwGE 121, 270 ) ausgesprochen hat, soll die konkretisierende Regelung des Landes dafür sorgen, dass das geförderte Angebot den Prinzipien der Wohnortnähe und der weltanschaulichen Vielfalt gerecht wird.

    Dementsprechend hat auch der Senat in seinem Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 48.03 - (a.a.O. S. 277) die Begriffe der unterschiedlichen weltanschaulichen Ausrichtung und des pluralen Angebots als gleichbedeutend gewertet.

    Das hat der Senat schon in seinem Urteil vom 15. Juli 2004 (a.a.O. S. 277) angesprochen.

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 35.06
    Daran ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 und 4, 5/92 - (BVerfGE 88, 203 ) ausgesprochen hat, die Schwangerschaftskonfliktberatung bleibe eine Aufgabe des Staates auch dann, wenn die Beratung von nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt werde.
  • Drs-Bund, 24.01.1995 - BT-Drs 13/285
    Auszug aus BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 35.06
    Dort heißt es, es sei zum Schutze des ungeborenen Lebens wichtig, dass die Schwangere zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen könne, damit nicht Vorbehalte der Schwangeren gegenüber der Beratungsstelle ein vertrauensvolles Beratungsgespräch behindern (vgl. BTDrucks 13/285 S. 12).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 3.14

    Öffentliche Förderung für Schwangerenberatungsstellen der Caritas in Brandenburg

    Der Landesgesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass das geförderte Angebot den Prinzipien der Wohnortnähe und der weltanschaulichen Vielfalt entspricht (BVerwG, Urteile vom 15. Juli 2004 - 3 C 48.03 - BVerwGE 121, 270 und vom 15. März 2007 - 3 C 35.06 - Buchholz 436.41 SchKG Nr. 3 Rn. 23).

    a) Im Einklang mit der Senatsrechtsprechung ist das Oberverwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Begriff der unterschiedlichen weltanschaulichen Ausrichtung in § 3 Satz 3 SchKG mit dem Begriff des pluralen Angebots in § 8 Satz 1 SchKG gleichgesetzt werden kann (BVerwG, Urteil vom 15. März 2007 - 3 C 35.06 - Buchholz 436.41 SchKG Nr. 3 Rn. 18).

    Ziel ist, dass sie eine Einrichtung ihres Vertrauens aufsuchen können, damit nicht Schwellenängste und Vorbehalte gegenüber der Beratungsstelle ein vertrauensvolles Beratungsgespräch behindern oder sogar die Inanspruchnahme der Beratung verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2007 - 3 C 35.06 - Buchholz 436.41 SchKG Nr. 3 Rn. 18 und 20; amtliche Begründung zum Entwurf eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes, BT-Drs. 13/285 S. 12 ; ebenso schon die amtliche Begründung zum Entwurf eines Schwangeren- und Familienhilfegesetzes, BT-Drs. 12/2605 S. 16 und S. 20).

    Dagegen ist es aus Sicht des Bundesrechts nicht zu beanstanden, wenn die landesrechtlich bestimmte Trägervielfalt über den nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz gebotenen Mindeststandard hinausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2007 - 3 C 35.06 - Buchholz 436.41 SchKG Nr. 3 Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - 16 A 343/06

    Ermessensausübung bei der kommunalen Förderung von

    Die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2007 - 3 C 35.06 -, NJW 2007, 2713 - betrifft zum einen lediglich die den Ländern obliegende "Pflichtförderung", nicht aber die freiwillig erbrachte zusätzliche Förderung durch Gemeinden und Kreise.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. März 2007 - 3 C 35.06 -, aaO.

  • VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08

    Förderung; Gestaltungsspielraum; Pauschalierung; Personalgemeinkosten;

    Bei der Regelung der Finanzierung der Schwangerenberatung greifen vielmehr Bundesrecht und Landesrecht ineinander (BVerwG, Urt. v. 15.03.2007 - 3 C 35.06 - NJW 2007, 2713).

    Der Landesgesetzgeber hat dabei nicht nur Sorge zu tragen, dass das geförderte Angebot den Prinzipien der Wohnortnähe und der weltanschaulichen Vielfalt gerecht wird (BVerwGE 121, 270, 277; Urt. v. 15.03.2007, NJW 2007, 2713).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2021 - 1 L 49/19

    Abänderung eines Zuwendungsbescheids; Anerkennung von Beiträgen zur KZVK für das

    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz lässt sich für die streitgegenständliche Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, auch nicht mit dem Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip herleiten, soweit dieses besagt, dass der Staat die streitgegenständliche Suchtberatung nur subsidiär anbieten darf, also zurücktreten muss, soweit freie Träger zur Erfüllung dieser Aufgabe bereit und in der Lage sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2007 - 3 C 35.06 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 07.01.2009 - 3 B 88.08

    Schwangerschaftskonfliktberatung; Beratungsstellen; ausreichendes Angebot;

    Die Revision kann auch nicht wegen einer Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2007 - BVerwG 3 C 35.06 - (Buchholz 436.41 SchKG Nr. 3) zugelassen werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2016 - 4 L 3/16

    Zur Auswahl von Schwangerschaftsberatungsstellen im Rahmen einer Förderung nach

    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v. 25. Juni 2015 - 3 C 1.14 -, v. 15. März 2007 - 3 C 35.06 - und v. 15. Juli 2004 - 3 C 48.03 -, jeweils zit. nach JURIS) lassen sich für die Förderung der Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in der ab 1. Mai 2014 geltenden Fassung - SchKG - folgende Maßgaben entnehmen: Nach dem Sicherstellungsauftrag dieses Gesetzes müssen die Beratungsstellen wohnortnah sein (§ 3 Satz 1 und § 8 Satz 1 SchKG) und das Beratungsangebot plural (§ 8 Satz 1 SchKG); es soll den Ratsuchenden die Möglichkeit eröffnen, zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auszuwählen (§ 3 Satz 3 SchKG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 49.12

    Schwangerschaftsberatungsstellen der katholischen Kirche; Förderung nach dem

    Eine weltanschauliche Vielfalt wird darüber hinaus nicht durch das Vorhandensein einer großen Zahl von weltanschaulich neutralen Beratungsstellen (z.B. Pro Familia) gewährleistet, denn weltanschauliche Neutralität ist nicht identisch mit einer Vielzahl unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtungen (vgl. zu staatlichen Beratungsstellen BVerwG, Urteil vom 15. März 2007 - 3 C 35.06 -, NJW 2007, 2713, Rn. 23 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 50.12

    Schwangerschaftsberatungsstellen der katholischen Kirche; Förderung nach dem

    Eine weltanschauliche Vielfalt wird darüber hinaus nicht durch das Vorhandensein einer großen Zahl von weltanschaulich neutralen Beratungsstellen (z.B. Pro Familia) gewährleistet, denn weltanschauliche Neutralität ist nicht identisch mit einer Vielzahl unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtungen (vgl. zu staatlichen Beratungsstellen BVerwG, Urteil vom 15. März 2007 - 3 C 35.06 -, NJW 2007, 2713, Rn. 23 bei juris).
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