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   BVerwG, 15.03.2017 - 2 B 30.16   

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BVerwG, 15.03.2017 - 2 B 30.16 (https://dejure.org/2017,9355)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2017 - 2 B 30.16 (https://dejure.org/2017,9355)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2017 - 2 B 30.16 (https://dejure.org/2017,9355)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Nichtbestehender Anspruch eines Brandmeisters auf vollständigen Ausgleich für seine Mehrarbeit einschließlich des Bereitschaftsdienstes

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtbestehender Anspruch eines Brandmeisters auf vollständigen Ausgleich für seine Mehrarbeit einschließlich des Bereitschaftsdienstes

  • rechtsportal.de

    BBG § 88 S. 2
    Nichtbestehender Anspruch eines Brandmeisters auf vollständigen Ausgleich für seine Mehrarbeit einschließlich des Bereitschaftsdienstes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 2 B 30.16
    Lediglich ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - (Rn. 16 ff.) entschieden hat, dass "entsprechende Dienstbefreiung" in § 88 Satz 2 BBG bei Bereitschaftsdienst - ebenso wie bei Volldienst - voller Freizeitausgleich im Verhältnis "1 zu 1" bedeutet und Voraussetzung für den Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 88 Satz 2 BBG ist, dass Mehrarbeit angeordnet oder genehmigt worden ist, nicht aber, dass sie auch angeordnet oder genehmigt werden durfte (a.a.O. Rn. 12) .
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 2 B 30.16
    Vielmehr ist der gerichtlichen Prüfung das wirkliche, in dem gesamten Beteiligtenvorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel maßgebend (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 1 C 17.01 - BVerwGE 116, 326 und zuletzt Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 107.15 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 2 B 30.16
    Bei einem Berufungsurteil, das auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, ist eine Zulassung der Revision nur dann möglich, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund geltend macht und ein solcher auch vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6 und zuletzt vom 4. Januar 2017 - 2 B 23.16 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 2 B 30.16
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 107.15

    Planstelleneinweisung und Funktionsbeschreibung sind keine untrennbare Einheit

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 2 B 30.16
    Vielmehr ist der gerichtlichen Prüfung das wirkliche, in dem gesamten Beteiligtenvorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel maßgebend (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 1 C 17.01 - BVerwGE 116, 326 und zuletzt Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 107.15 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 2 B 30.16
    Bei einem Berufungsurteil, das auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, ist eine Zulassung der Revision nur dann möglich, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund geltend macht und ein solcher auch vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6 und zuletzt vom 4. Januar 2017 - 2 B 23.16 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 04.01.2017 - 2 B 23.16

    Ausschöpfung; Buße; Codex Iuris Canonici; Erschöpfung; Essentialia;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 2 B 30.16
    Bei einem Berufungsurteil, das auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, ist eine Zulassung der Revision nur dann möglich, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund geltend macht und ein solcher auch vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6 und zuletzt vom 4. Januar 2017 - 2 B 23.16 - juris Rn. 10).
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