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   BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20   

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BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20 (https://dejure.org/2021,13576)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2021 - 4 B 14.20 (https://dejure.org/2021,13576)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 (https://dejure.org/2021,13576)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 UVPG, § 24 UVPG, § 49 Abs 2 S 1 Nr 2 EnWG 2005, § 49 Abs 1 EnWG 2005, § 2 Abs 2 S 2 GasHDrLtgV 2011
    Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des Mindestabstands zwischen Windenergieanlagen und einer Gashochdruckleitung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit der Darstellung und Erkennbarkeit der einzelnen Verfahrensschritte; Muss zuständige Behörde eigene Wertung vornehmen oder kann sie sich allein die Wertung des Vorhabenträgers zu eigen ...

  • rewis.io

    Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des Mindestabstands zwischen Windenergieanlagen und einer Gashochdruckleitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit der Darstellung und Erkennbarkeit der einzelnen Verfahrensschritte; Muss zuständige Behörde eigene Wertung vornehmen oder kann sie sich allein die Wertung des Vorhabenträgers zu eigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7003.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzungen der

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
    Dies gilt im Grundsatz auch dann, wenn gutachterliche Stellungnahmen von einem anderen Beteiligten im Verwaltungs- oder im nachfolgenden Gerichtsverfahren eingeholt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 4 A 7003.12 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Vielmehr durfte sich das Oberverwaltungsgericht auf der Grundlage des von der Beigeladenen zu 1 vorgelegten Gutachtens vom 11. Februar 2019 mit den Einwänden der Klägerin auseinandersetzen, ohne dass es damit eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch genommen hätte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2013 - 4 A 7003.12 - juris Rn. 6 und vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 3.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
    Das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 7 BN 3.19 - NJW 2020, 3672 Rn. 5 m.w.N.).

    Ungenügend sind Auskünfte und Gutachten insbesondere dann, wenn sie erkennbare Mängel aufweisen, etwa unvollständig, widersprüchlich oder sonst nicht überzeugend sind, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn der Gutachter erkennbar nicht sachkundig ist bzw. Zweifel an seiner Unparteilichkeit bestehen (BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2020 a.a.O. Rn. 6).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
    Danach muss das Gericht, wenn die Vermutungsbasis mit ihren Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen nach Maßgabe der üblichen Beweislastregeln gegeben ist, sich im Wege des vollen (Haupt)Beweises (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 , vom 24. August 1990 - 8 C 65.89 - BVerwGE 85, 314 und vom 26. November 2003 - 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ; BGH, Urteile vom 16. November 1979 - V ZR 93/77 - NJW 1980, 1047 und vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08 - NJW 2010, 363 = juris Rn. 13; Beschluss vom 12. März 2015 - V ZR 86/14 - NJW-RR 2015, 819 Rn. 18 f.) die Überzeugung davon verschaffen, dass die einschlägigen Regelwerke der DVGW nicht (mehr) den Stand der Technik widerspiegeln.

    Wie oben (1.b) ausgeführt, muss der vermutungsbelastete Beteiligte das Gegenteil der vermuteten Tatsache unter Beweis stellen (BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
    Mit diesem Standard, der gegenüber den ansonsten bei Energieanlagen anzulegenden Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik anspruchsvoller ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ), wird der höheren Gefährdungslage bei solchen Leitungen Rechnung getragen (Höhne, in: Elspas/Graßmann/Rasbach, EnWG, 2018, § 49 Rn. 14, 39).

    Mit dem auf eine Dynamisierung der (Schutz-)Anforderungen ausgerichteten Rechtsbegriff des Standes der Technik werden diese an die "Front der technischen Entwicklung verlagert" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ).

  • BVerwG, 06.11.2019 - 4 B 52.18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
    Der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler liegt indessen nicht schon dann vor, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 7 B 9.14 - Buchholz 451.222 § 3 BBodSchG Nr. 3 Rn. 25 und vom 6. November 2019 - 4 B 52.18 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
    Der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler liegt indessen nicht schon dann vor, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 7 B 9.14 - Buchholz 451.222 § 3 BBodSchG Nr. 3 Rn. 25 und vom 6. November 2019 - 4 B 52.18 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
    Insbesondere wegen dieser sehr anspruchsvollen Voraussetzungen bedarf es jedoch gerade auch angesichts der gesetzlichen Vermutung, der die Funktion eines normativen Gegenvortrags zukommt, einer Substantiierung der Beweisbehauptung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 6 und vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7); sie darf nicht ins Blaue hinein aufgestellt werden.
  • BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16

    Ausforschungsantrag; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Chancengleichheit;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
    Insbesondere wegen dieser sehr anspruchsvollen Voraussetzungen bedarf es jedoch gerade auch angesichts der gesetzlichen Vermutung, der die Funktion eines normativen Gegenvortrags zukommt, einer Substantiierung der Beweisbehauptung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 6 und vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7); sie darf nicht ins Blaue hinein aufgestellt werden.
  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
    Vielmehr durfte sich das Oberverwaltungsgericht auf der Grundlage des von der Beigeladenen zu 1 vorgelegten Gutachtens vom 11. Februar 2019 mit den Einwänden der Klägerin auseinandersetzen, ohne dass es damit eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch genommen hätte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2013 - 4 A 7003.12 - juris Rn. 6 und vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 4 B 69.03

    Förmliche Ablehnung eines Beweisbeschlusses; Drittschützende Wirkung des Gebots

  • BGH, 12.03.2015 - V ZR 86/14

    Urkundenbeweis: Echtheit von Privaturkunden; Nachweis eines Blankettmissbrauchs

  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

  • BVerwG, 27.06.2019 - 7 C 22.17

    Artenschutz; Bestand; Lebensstätte; Naturhaushalt; Naturschutzverein;

  • BVerwG, 03.09.2003 - 7 B 6.03

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis; Einleitung von Mischwasser in

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89

    Wirtschaftsgemeinschaft - Wohngemeinschaft - Auszubildende - Wohngeldberechtigte

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

  • BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03

    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift;

  • BVerwG, 11.07.2013 - 7 A 20.11

    Weservertiefung: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union und Hinweise

  • BVerwG, 04.08.1992 - 4 B 150.92

    Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Baugenehmigung zum Neubau einer

  • BGH, 16.11.1979 - V ZR 93/77

    Vorlegung einer Urkunde in beglaubigter Abschrift

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 05.06.2020 - 5 C 3.19

    Keine Widerlegung der Nachteilsvermutung bei überlangem Gerichtsverfahren allein

  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan;

  • OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09

    Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL); Erdgasfernleitung; Windkraftanlage;

    Mit diesem Standard, der gegenüber den ansonsten bei Energieanlagen anzulegenden Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik anspruchsvoller ist, wird der höheren Gefährdungslage bei solchen Leitungen Rechnung getragen (BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14/20 -, juris Rn. 12).

    § 49 Abs. 2 Nr. 2 EnWG a. F. und § 3 Abs. 4 GasLtgV beruhen auf der gesetzgeberischen Annahme, dass die Vorgaben im Regelwerk des DVGW die gesetzlich geforderten technischen Anforderungen zutreffend wiedergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris Rn. 13).

    Dafür müsste die technische Anforderung in der Praxis von den maßgebenden Fachleuten als überholt oder sicherheitstechnisch unzulänglich angesehen werden (BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris Rn. 13; Theobald/Kühling, Energierecht, 112. EL Juni 2021, § 49 EnWG Rn. 43).

    Entscheidend für die Widerlegung der Tatsachenvermutung ist aber nicht eine einzelne Meinung, sondern die Bewertung im maßgeblichen Fachkreis (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 GasHDrLtgV; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14/20 -, juris Rn. 19).

    Dabei ist die erfolgreiche Erprobung der betreffenden Technik im praktischen Betrieb einer Anlage ein wichtiges Indiz für ihre praktische Eignung (BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14/20 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 16.22

    Planfeststellungsbeschluss für einen Teilabschnitt der Erdgasfernleitung;

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 4 CN 8.18 - BVerwGE 166, 378 Rn. 29 und Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 - juris Rn. 15).

    Der für die Errichtung und den Betrieb von Gashochdruckleitungen zu erfüllende Stand der Technik ist gegenüber den ansonsten bei Energieanlagen anzulegenden Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik anspruchsvoller (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 - juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 21 D 12/19

    Klage einer Gemeinde gegen die Erdgasfernleitung ZEELINK abgewiesen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021- 4 B 14.20 -, juris, Rn. 12.

    Ausführlich dazu BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris, Rn. 13.

    vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris, Rn. 13.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 21 D 53/19

    Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021- 4 B 14.20 -, juris, Rn. 12.

    Ausführlich dazu BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris, Rn. 13, 18.

  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

    Mit dem Beschwerdevorbringen wird auch nicht substantiiert dargelegt, dass die vorliegenden und bewerteten Gutachten nicht ihren Zweck zu erfüllen vermochten, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung zu ermöglichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 - BauR 2013, 1248 Rn. 19 m. w. N.), weil sie in sich fehlerhaft, unstimmig oder unsachlich wären oder sonst nicht als Entscheidungsgrundlage taugten (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 - juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 21 D 54/19

    Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021- 4 B 14.20 -, juris, Rn. 12.

    Ausführlich dazu BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris, Rn. 13, 18.

  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 2.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

    Mit dem Beschwerdevorbringen wird auch nicht substantiiert dargelegt, dass die vorliegenden und bewerteten Gutachten nicht ihren Zweck zu erfüllen vermochten, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung zu ermöglichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 - BauR 2013, 1248 Rn. 19 m. w. N.), weil sie in sich fehlerhaft, unstimmig oder unsachlich wären oder sonst nicht als Entscheidungsgrundlage taugten (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 - juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 9 LA 259/21

    Im Willen; anerkannt; Ehe; Familienasyl; Handschuhehe; Imam; ordre public;

    Der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler liegt indessen nicht schon dann vor, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.3.2021 - 4 B 14.20 - juris Rn. 38 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2023 - 10 A 1505/22
    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris Rn. 38, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2023 - 10 A 1506/22
    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris Rn. 38 m. w. N.
  • OVG Sachsen, 27.09.2023 - 2 A 141/21

    Verlegungsantrag; Corona-Pandemie; Ermessen

  • BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines verfahrensrechtlich

  • OVG Sachsen, 07.09.2022 - 6 A 300/21

    Russische Föderation; Asylfolgeantrag; grundsätzliche Bedeutung;

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