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   BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74   

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BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74 (https://dejure.org/1977,96)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1977 - IV C 100.74 (https://dejure.org/1977,96)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1977 - IV C 100.74 (https://dejure.org/1977,96)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsstreit zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses - Neubauvorhaben der Bundesstraßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast - Auftragsverwaltung der Bundesstraßen - Notwendige Beiladung - Straßenbauvorhaben - Straßenneubau - Bundesstraße - Straßenbauabschnitte - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 237
  • NJW 1978, 119
  • DÖV 1977, 822
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß das Zweite Fernstraßenänderungsgesetz ebenso wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz bei der verwaltungsgerichtlichen Prüfung der vor ihrem Inkrafttreten nach dem Bundesfernstraßengesetz erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse ohne Anwendung bleiben, und zwar unabhängig davon, ob mit der Anfechtungsklage die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage seine Ergänzung durch Schutzanlagen begehrt wird (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 sowie Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 20).

    Schranken ihrer Gestaltungsfreiheit und damit auch die Maßstäbe für die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ergeben sich - erstens - aus der internen Bindung der Planfeststellungsbehörde an die vorbereitende Planungsentscheidung des Bundesministers für Verkehr, - zweitens - aus dem Erfordernis einer der fernstraßenrechtlichen Zielsetzung entsprechenden Rechtfertigung des konkreten Planvorhabens, - drittens - nach Maßgabe der gesetzlichen Planungsleitsätze sowie - viertens - aus den Anforderungen des straßenrechtlichen Abwägungsgebots, das sich seinerseits sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch auf das im Plan zum Ausdruck gekommene Abwägungsergebnis erstreckt (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56).

    Seinem Gegenstand nach bezieht sich das Abwägungsgebot auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung jeweils "nach Lage der Dinge ... eingestellt werden" müssen (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [309] für das Bebauungsrecht; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [63/64] für das Straßenrecht).

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Daran ist, wie der Senat in seinem ebenfalls am heutigen Tage ergangenen Urteil - BVerwG IV C 3.74 - ausgeführt hat, festzuhalten.

    Soweit dieses Ergebnis dem oben erwähnten Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - widerspricht, hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht mehr fest (vgl. für die Verpflichtungsklage das Urteil BVerwG IV C 3.74 vom heutigen Tage).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Die Wahl zwischen den insoweit bestehenden prozessualen Möglichkeiten trifft vielmehr im jeweiligen Einzelfall der Betroffene mit seinem Klagantrag selbst (vgl. dazu näher Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 20 S. 22).

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß das Zweite Fernstraßenänderungsgesetz ebenso wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz bei der verwaltungsgerichtlichen Prüfung der vor ihrem Inkrafttreten nach dem Bundesfernstraßengesetz erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse ohne Anwendung bleiben, und zwar unabhängig davon, ob mit der Anfechtungsklage die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage seine Ergänzung durch Schutzanlagen begehrt wird (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 sowie Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 20).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74

    Notwendige Beiladung des durch Auflagen beschwerten Trägers der Straßenbaulast im

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    In seinem Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 21) hat der erkennende Senat näher dargelegt, bei Verpflichtungsklagen, mit denen die Verurteilung der Planfeststellungsbehörde zur Erteilung einer Schutzauflage zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast durchgesetzt werden solle, wirke sich eine dem Klagebegehren entsprechende Entscheidung unmittelbar belastend auf die Rechtsposition des Trägers der Straßenbaulast aus.

    Soweit dieses Ergebnis dem oben erwähnten Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 38.74 - widerspricht, hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht mehr fest (vgl. für die Verpflichtungsklage das Urteil BVerwG IV C 3.74 vom heutigen Tage).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Seinem Gegenstand nach bezieht sich das Abwägungsgebot auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung jeweils "nach Lage der Dinge ... eingestellt werden" müssen (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [309] für das Bebauungsrecht; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [63/64] für das Straßenrecht).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68

    Herstellung einer Straße nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) als

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Für das frühere und für den vorliegenden Rechtsstreit noch maßgebende Recht hat der erkennende Senat eine Kostenbeteiligung Dritter nur in den Fällen für erwägenswert gehalten, in denen der Träger der Straßenbaulast für eine kostenverursachende Maßnahme nicht aufzukommen hat, ihre Aufnahme in den Planfeststellungsbeschluß aber deshalb geboten erscheint, weil sie "aus straßenbautechnischen Gründen ... nur im Zuge der Straßenbaumaßnahmen ausgeführt werden können" (Urteil vom 17. November 1972; hier BVerwGE 41, 186 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]).
  • BVerwG, 12.11.1976 - 4 C 34.75

    Höhere Verwaltungsbehörde - Notwendige Beiladung - Verwaltungsorganisation -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Daneben ist seine Beiladung als Träger jener Behörde, die die Aufgaben der Straßenbaulast des Bundes wahrnimmt, weder erforderlich noch auch nur möglich (vgl. - für den Bereich des Baurechts - Urteil vom 12. November 1976 - BVerwG IV C 34.75 -).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Daß in solchen Fällen der baurechtlichen Nachbarklage die Beteiligung des Bauherrn am Rechtsstreit notwendig ist, steht in der Rechtsprechung des erkennenden Senats außer Frage (vgl. zuletzt Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG IV C 9.75 -).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
    Das Berufungsgericht hat allerdings angenommen, daß es mit seiner - darin übereinstimmenden - Auffassung von dem Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 178) abgewichen sei.
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Sie beschränken sich insbesondere nicht auf allein diejenigen Belange, in die zur Verwirklichung des Straßenbauvorhabens unmittelbar eingegriffen werden muss, sondern umfassen auch solche Belange, auf die sich das Straßenbauvorhaben als eine in hohem Maße raumbedeutsame Maßnahme auch nur mittelbar auswirkt (BVerwG, Urteil vom15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zum Kreis der abwägungserheblichen Interessen - d.h. zum sog. "Abwägungsmaterial" im Sinne des Urteils vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - BVerwGE 45, 310 [322] - hängt vom Betroffensein eines Interesses ab, also davon, ob ein bestimmtes Interesse von der in Aussicht genommenen Planung in planungsrechtlich beachtlicher Weise "berührt" wird (Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - BVerwGE 52, 237 [245] zum Fachplanungsrecht), ob sich die Planung auf dieses Interesse in planungsrechtlich beachtlicher Weise "auswirkt" (Urteil vom 15. April 1977 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Nach diesen, zum Wesen einer rechtsstaatlichen Planung gehörenden und deshalb unabhängig von einer gesetzlichen Positivierung aus dem Bundesverfassungsrecht herleitbaren Gebot sind - bei der gemeinnützigen wie bei der privatnützigen Planfeststellung gleichermaßen - die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen mit dem dem Abwägen materiell gesetzten Ziel, eine inhaltlich in sich abgewogene Planung zu erreichen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [63] mit weiteren Hinweisen; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 25 S. 56 [64/65]).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Insoweit gilt in bezug auf das hier zur Rede stehende Klagebegehren nichts anderes als für die in der Rechtsprechung des erkennenden Senats wiederholt entschiedenen Fälle, in denen mit der Anfechtungsklage die (Teil-)Aufhebung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage dessen Ergänzung (z.B. durch Schutzauflagen) begehrt wurde: Hier wie dort muß der Träger der Straßenbaulast, in dessen Aufgabenbereich durch die im Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung eingegriffen wird, durch eine notwendige Beiladung an diesem Rechtsstreit beteiligt werden, wenn seine Prozeßbeteiligung nicht bereits durch die Prozeßbeteiligung des Beklagten als des gemeinsamen Trägers sowohl der maßgeblichen Straßenbaubehörde als auch der die Straßenbaulast wahrnehmenden Behörde sichergestellt ist (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 3.74 - in BVerwGE 52, 226 [230 f.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [239 f.]; für Fälle der - hier vorliegenden - geteilten Straßenbaulast: Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28).
  • VG Sigmaringen, 21.01.2016 - 2 K 505/14

    Planfeststellung; Straßenkategorie; Straßenklasse; Eingruppierung einer Straße;

    Sie beschränken sich insbesondere nicht auf allein diejenigen Belange, in die zur Verwirklichung des Straßenbauvorhabens unmittelbar eingegriffen werden muss, sondern umfassen auch solche Belange, auf die sich das Straßenbauvorhaben als eine in hohem Maße raumbedeutsame Maßnahme auch nur mittelbar auswirkt (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 17.03.2005 a.a.O., Rn. 18 sowie vom 15.04.1977 - 4 C 100/74 -, BVerwGE 52, 237).
  • BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    In diesen Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist es indes unstreitig, dass neben dem beklagten Land andere Behörden dieses Landes nicht beigeladen werden können (vgl. etwa Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ).

    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 und BVerwG 4 C 100.74 - (BVerwGE 52, 226 und 52, 237 ) und dem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28) zur Frage der Beiladung einer Landesbehörde in den Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er auf Anfrage des beschließenden Senats hieran - entsprechend seiner schon seit Jahren geänderten Beiladungspraxis - nicht fest.

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449

    Straßenplanung durch Bebauungsplan

    Bei der Abwägung zu berücksichtigen ist schließlich auch der Verkehrslärm auf einer anderen, bereits vorhandenen Straße, wenn dort der Verkehr als Folge des Straßenbauvorhabens zunimmt, mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der vorhandenen Straße besteht (vgl. bereits BVerwG vom 15.4.1977 BVerwGE 52, 237; jüngst bestätigt durch BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O., jeweils zur Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG; noch offen gelassen in BVerwG vom 21.7.1989 a.a.O.).

    Für die planfeststellungsrechtliche Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG ist dies - wie ausgeführt - jüngst noch einmal ausdrücklich bestätigt worden (BVerwG vom 17.3.2005 a.a.O. unter Verweis auf BVerwG vom 15.4.1977 BVerwGE 52, 237/245).

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 100.77

    Notwendigkeit der Beiladung des Trägers der Straßenbaulast - Straßenbaulast für

    Wird der Planfeststellungslos Schluß mit der Anfechtungsklage angefochten, so muß der Träger der Straßenbaulast durch notwendige Beiladung am Rechtsstreit beteiligt werden (wie Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 in BVerwGE 52, 237).

    Das folgt aus der Gestaltungswirkung des mit der Klage erstrebten Aufhebungsurteils, das sich bei Erfolg der Klage unmittelbar auf den Bestand des Planfeststellungsbeschlusses und damit unmittelbar zum Nachteil des Trägers der Straßenbaulast auswirkt (Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 in BVerwGE 52, 237 [240 ff.]).

    Liegen diese Voraussetzungen jedoch nicht vor, so ist zur Gewährleistung seiner Verfahrensbeteiligung die Beiladung des Trägers der Straßenbaulast unerläßlich: Das gilt demnach zunächst für die Fälle, in denen die Planfeststellungsbehörde und der Träger der Straßenbaulast verschiedenen Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören; das gilt aber auch dann, wenn diese zwar derselben Körperschaft angehören, die verwaltungsgerichtliche Klage aber nach Maßgabe des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit dem einschlägigen Landesrecht unmittelbar gegen die Planfeststellungsbehörde selbst zu richten ist und die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast von einer anderen als der Planfeststellungsbehörde wahrgenommen werden (vgl. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - a.a.O. S. 240 ff.).

    Insoweit gilt nach dem Niedersächsischen Straßengesetz für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen nichts anderes, als was nach § 5 Abs. 3 FStrG für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen gilt: In dem Umfang, in dem in diesen Fällen der sogenannten geteilten Straßenbaulast die Gemeinden Träger der Straßenbaulast sind, handeln sie nicht aufgrund einer nur intern verbindlichen Aufgabenverteilung, sondern ist ihnen eine (auch) nach außen hin wirksame eigene Verwaltungszuständigkeit zur Verwirklichung der ihnen - auch hinsichtlich der Kosten - obliegenden Straßenbaulast übertragen (vgl. auch dazu Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 a.a.O. S. 241).

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Diese erstreckt sich umfassend auf alle planerischen Gesichtspunkte, die zur bestmöglichen Verwirklichung der gesetzlich vorgegebenen Planungsaufgabe und zugleich auch zur Bewältigung der von dem Vorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme von Bedeutung sind (vgl. dazu BVerwGE 52, 237 [BVerwG 15.04.1977 - IV C 100/74]).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Ihrem Gegenstand nach erstreckt sich die planerische Gestaltungsfreiheit in umfassender Weise auf schlechthin alle planerischen Gesichtspunkte, die zur möglichst optimalen Verwirklichung der gesetzlich jeweils vorgegebenen Planungsaufgabe, aber auch zur Bewältigung der von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung erst aufgeworfenen Probleme von Bedeutung sind (vgl. - für das Fernstraßenrecht - Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [245]; - für das Wasserrecht - Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - in BVerwGE 55, 220 [227]; - für das Luftverkehrsrecht - Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [116]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 A 1.14

    Planfeststellungsverfahren; Bundesfernstraße; PWC-Anlage; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 23.01.2017 - 4 B 39.15

    Ausbau Flughafen Frankfurt/Main; Planfeststellungsverfahren; Nachtrandzeiten;

  • BVerwG, 31.03.1992 - 4 B 210.91

    Befugnis der Planfeststellungsbehörde die Ansiedlung von Speditionen zu planen -

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85

    Rechtsschutz

  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

  • VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046

    A 8 München-Rosenheim - BayVGH bestätigt Ausbau der Rastanlagen "Im Moos" und

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2005 - 1 L 293/03

    Umstufung; Abstufung; Bundesstraße; Bundesfernstraße; Landesstraße; Kreisstraße;

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • VGH Hessen, 08.06.1993 - 2 A 198/89

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Anordnung von Schutzauflagen; aktiver

  • OVG Sachsen, 14.07.2020 - 4 B 169/19

    Wasserrecht; Planfestellungsrecht

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76

    Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08

    Hubschrauberlandeplatz des Unfallkrankenhauses Berlin

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05

    Aufgabe des Verkehrflughafens Berlin-Tempelhof; Dispositionsbefugnis des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05

    Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tegel erfolglos

  • VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche

  • BGH, 10.11.1983 - III ZR 131/82

    Zulässigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen in Hofnähe in

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76

    Planfeststellungsverfahren - Planauslegung - Informationszweck - Auslegung von

  • BVerwG, 21.06.2021 - 9 A 13.20

    Beiladung der Autobahn GmbH des Bundes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 1.05

    OVG weist Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ab

  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 9.06

    Stillegung eines planfestgestellten Verkehrsflughafens; Umfang der

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1999 - 5 S 2149/97

    Klage einer Gemeinde wegen nichterfüllter Lärmschutzzusagen beim Fernstraßenbau

  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 88.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wohnung - Öffentliche Förderung - Behördliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 1 S 282.13

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Neubau der BAB 100 (16. Bauabschnitt);

  • BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 84.81

    Zulässigkeit eines Eingriffs in die Planungshoheit einer Gemeinde durch die

  • BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 7.13

    Voraussetzungen einer Zulassung wegen entscheidungserheblicher Abweichung von

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 17.78

    Anfechtungsstreit - Planfestellungsbeschluss - Beigeladener Straßenbaulastträger

  • BVerwG, 12.09.1978 - 4 B 58.78
  • BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 57.01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Erforderlichkeit der Ergänzung eines

  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97

    Fernstraßen; Vorläufiger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluß; Feststellung

  • OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beschwerde;

  • BVerwG, 05.01.1984 - 4 B 103.83

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 22.12.1981 - 4 CB 32.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an

  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87

    Lärmschutzmaßnahmen: kein Planergänzungsanspruch bei vor dem Inkrafttreten der

  • BVerwG, 26.04.1985 - 4 B 251.84

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Beschwerde

  • BVerwG, 25.07.1984 - 4 B 95.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.10.1980 - 4 B 160.80

    Zulassung der Revision

  • BVerwG, 13.02.1978 - 4 B 220.77

    Umwandlung einer Straße in eine Sackgasse - Darlegung der grundsätzlichen

  • VGH Bayern, 19.04.1996 - 20 A 95.40023
  • VG Berlin, 12.09.1994 - 3 A 9.94

    Zulässigkeit der Zuordnung eines überwiegend kommunal genutzten Grundstückes in

  • VG Regensburg, 07.02.1983 - RN 5 K 80 A.1562

    Planfeststellung über die Errichtung von Hochwasserschutzmauern und Deichen;

  • OVG Saarland, 14.03.1979 - III R 121/78

    Interesse der Allgemeinheit an der Anlegung eines Stausees i.R.d.

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