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   BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02   

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BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02 (https://dejure.org/2003,2177)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.2003 - 7 BN 4.02 (https://dejure.org/2003,2177)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 2003 - 7 BN 4.02 (https://dejure.org/2003,2177)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1; WHG § 19; BayWG Art. 87 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 2
    Wasserschutzgebietsverordnung; Inhaltsbestimmung des Eigentums; Nutzungsbeschränkung; Ausnahmen; Befreiungen; finanzieller Ausgleich; nachgelassener Schriftsatz; Beweisantrag; Vorabentscheidung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1
    Aufklärungsrüge; Ausgleich; Ausgleichsanspruch; Ausgleichsmaßnahme; Ausgleichsregelung; Ausnahme; Ausnahmen; Befreiung; Befreiungen; Beweisantrag; Beweisantrag; Eigentumsbeschränkung; Eigentumsgarantie; Eigentumsschranke; Entscheidungsform; Entschädigungsanspruch; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 14 Abs. 1, WHG § 19, BayWG Art. 87 Abs. 2
    Wasserschutzgebietsverordnung als bloße Inhaltsbestimmung des

  • Wolters Kluwer

    Schutzumfang des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Erlass von Wasserschutzgebietsverordnungen; Gleichzeitige Festsetzung kompensatorischer Maßnahmen für betroffene Grundstücke ; Beweisantragstellung in nachgelassenem Schriftsatz ; Verpflichtung des Gerichts zur Wahrung ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; WHG § 19; ; BayWG Art. 87 Abs. 2; ; VwGO § 86 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserschutzgebietsverordnung; Inhaltsbestimmung des Eigentums; Nutzungsbeschränkung; Ausnahmen; Befreiungen; finanzieller Ausgleich; nachgelassener Schriftsatz; Beweisantrag; Vorabentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Festsetzung von Wasserschutzgebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1116
  • DVBl 2003, 1074
  • DÖV 2003, 862
  • ZfBR 2003, 590 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02
    Ist ein solcher Ausgleich im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen, oder es kann geboten sein, dem Eigentümer einen Anspruch auf Übernahme durch die öffentliche Hand zum Verkehrswert einzuräumen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ).

    Die Antragsteller knüpfen damit an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - (BVerfGE 100, 226 ) an.

    Das Gebot, mit einem die Eigentumsbeschränkung aktualisierenden Verwaltungsakt zugleich über die Gewährung eines Ausgleichs zu entscheiden, soll einem unzumutbaren Rechtsschutzrisiko des Eigentümers entgegen wirken (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ).

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02
    Art. 14 Abs. 1 GG gebietet keine gesetzlichen Vorkehrungen dafür, dass Wasserschutzgebietsverordnungen nur unter gleichzeitiger Festsetzung erforderlicher kompensatorischer Maßnahmen für die betroffenen Grundstücke erlassen werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Januar 2001 - BVerwG 6 CN 2.00 - BVerwGE 112, 373 ).

    Ein besonderes, das Übliche übersteigendes Prozessrisiko trifft den Eigentümer auch dann nicht, wenn er auf Erteilung einer Befreiung klagt oder einen Entschädigungsanspruch geltend macht und deshalb von der Gültigkeit der Wasserschutzgebietsverordnung auszugehen hat (so für die vergleichbare Problematik bei der Festsetzung von Naturschutzgebieten: Urteil vom 31. Januar 2001 - BVerwG 6 CN 2.00 - BVerwGE 112, 373 ).

  • BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 75/90

    Verfassungskonforme Auslegung der in WasG BY Art 87 Abs 2 enthaltenen

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02
    Die insoweit einschlägige landesrechtliche Norm des Art. 87 Abs. 2 Satz 2 BayWG kann dahin ausgelegt werden, dass die dort normierte Frist von einem Jahr für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen durch die Erhebung von Rechtsbehelfen des Primärrechtsschutzes, etwa einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung von den Geboten und Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung, gehemmt oder unterbrochen wird (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. August 1999 - 1 BvR 75/90 - NVwZ 1999, 1329).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02
    Haben die Beteiligten gemäß § 101 Abs. 2 VwGO auf mündliche Verhandlung verzichtet, ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über einen Beweisantrag, der nach dem Verzicht auf mündliche Verhandlung schriftsätzlich gestellt wird, ebenfalls durch einen gesonderten Beschluss vor der Sachentscheidung zu befinden (Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57.87 - NVwZ 1989, 1078).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02
    Der Verwaltungsgerichtshof geht in seinem rechtlichen Ansatz davon aus, dass den Belangen der Antragstellerin zu 1 gegenüber dem Interesse an einer gesicherten Trinkwasserversorgung nur ein abgeschwächtes Gewicht zukomme, weil hinreichend konkretisierte gemeindliche Planungen, die durch die Festsetzung des Wasserschutzgebiets behindert werden könnten, weder vorhanden noch absehbar seien und das Wasserschutzgebiet insofern einen zeitlichen Vorsprung habe (unter Hinweis auf das zum Fachplanungsrecht ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).
  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
    Auszug aus BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02
    Dieser Schriftsatz enthielt aber keine weiteren Angaben zu den Absichten der Antragstellerin, die auf deren hinreichende Konkretisierung hätten hindeuten können und denen der Verwaltungsgerichtshof hätte nachgehen müssen (zu den Anforderungen an die Darlegungslast der Gemeinde bezüglich ihrer konkreten Planung vgl. Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

    § 52 Abs. 1 Satz 3 WHG trägt dem ausdrücklich Rechnung, indem in solchen Fällen bereits auf der Ebene des einfachen Bundesrechts ein Befreiungsanspruch statuiert und damit ein derartiger verfassungswidriger Eingriff "real vermieden" und die Privatnützigkeit so weit wie möglich gewahrt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.4.2003 - 7 BN 4.02 -, NVwZ 2003, 1116, 1117, juris Rn. 6 f.; Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD v. 17.3.2009, BT-Drs. 16/12275, S. 67).

    Damit wird die durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gebotene Möglichkeit der " realen Vermeidung" einer unzumutbaren Belastung des Eigentumsgrundrechts und weitestgehender Erhaltung der Privatnützigkeit im Wege eines einfachrechtlichen Befreiungsanspruchs unmittelbar durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 6.9.2005, a.a.O., S. 1414 bzw. Rn. 26; BVerwG, Beschl. v. 15.4.2003, a.a.O., S. 1117 bzw. juris Rn. 6 f., jeweils zur Vorläufervorschrift aus § 19 Abs. 2 WHG a.F.) in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise eingeräumt (vgl. zur Intention erneut den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD v. 17.3.2009, BT-Drs. 16/12275, S. 67).

  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Das Oberverwaltungsgericht hat den Beweisantrag des Klägers, bei dem es sich um einen Hilfsbeweisantrag und mithin um eine Beweisanregung handelte, die das Gericht zur Kenntnis zu nehmen und erst bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen hatte (vgl. etwa Beschluss vom 15. April 2003 - BVerwG 7 BN 4.02 - NVwZ 2003, 1116 ), in den Entscheidungsgründen seines Urteils unter Hinweis darauf, dass er nicht auf die Klärung einer Tatsache, sondern auf eine rechtliche Wertung abzielt, abgelehnt (UA S. 97).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

    Anders verhält es sich, wenn der Beweisantrag bereits vor dem Verzicht auf mündliche Verhandlung gestellt war oder gleichzeitig mit diesem gestellt wird (Beschluss vom 29. März 1979 - BVerwG 7 B 27.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 106 S. 160 und Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57.87 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 13 S. 22 f.), sowie bei einem Beweisantrag in einem nachgelassenen Schriftsatz (Beschluss vom 15. April 2003 - BVerwG 7 BN 4.02 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 9 S. 6).
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