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   BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96   

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BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96 (https://dejure.org/1997,1764)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1997 - 4 C 9.96 (https://dejure.org/1997,1764)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 4 C 9.96 (https://dejure.org/1997,1764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung darf Gemeinbedarfsflächen umfassen

  • Wolters Kluwer

    Fremdenverkehr - Fremdenverkehrssatzung - Geltungsbereich - Beeinträchtigung der Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr - Negative Vorbildwirkung - Eigentumswohnung - Zweitwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Fremdenverkehrsgebiet, Prägung eines "sonstigen Gebiets mit Fremdenverkehrsfunktionen" trotz Gemeinbedarfsflächen und Flächen öffentlicher Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann die Bildung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten versagt werden? (IBR 1998, 35)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 1
  • NVwZ 1998, 276
  • NJ 1997, 550
  • DVBl 1997, 1126
  • DÖV 1998, 128 (Ls.)
  • BauR 1997, 815
  • ZfBR 1997, 313
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 28.94

    Voraussetzungen der Genehmigungserteilung nach § 22 BauGB- II

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96
    Der Senat hat in diesem Sinne bereits wiederholt betont, daß Gewerbegebiete oder Außenbereichsflächen in der Regel nicht durch Fremdenbeherbergung geprägte Gebiete sind und deshalb nicht in den Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung einbezogen werden können, daß aber auf der anderen Seite einzelne Straßen oder Bereiche ohne Gebäude mit Fremdenbeherbergung eine im übrigen vorhandene und das Gesamtgebiet erfassende Prägung durch Fremdenbeherbergung regelmäßig nicht aufheben (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242 [247 f.]; Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217 [LS 4]; vgl. zum Begriff der Prägung in § 22 Abs. 1 BauGB in ähnlicher Weise BVerwG, Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 1, NVwZ 1995, 271).

    Nach dem rechtlichen Maßstab, den der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung entwickelt hat (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 12.94 - BVerwGE 99, 237; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242) ist davon auszugehen, daß durch die Begründung von Wohnungseigentum auf dem Grundstück der Klägerinnen die Zweckbestimmung des Satzungsgebiets und dadurch die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der beigeladenen Gemeinde beeinträchtigt würden.

    Die Beteiligten haben demgegenüber nichts vorgetragen, was zu weiterer Sachaufklärung Anlaß geben könnte, wobei erneut darauf hinzuweisen ist, daß die Bezugsgröße für die von der beigeladenen Gemeinde betonte und von den Klägerinnen in Abrede gestellte negative Vorbildwirkung einer Erteilung der Genehmigung nicht nur das Gebiet des Bebauungsplans B "Heerenhus" oder gar nur die Straße "Am Teich" ist, sondern das gesamte Satzungsgebiet der Fremdenverkehrssatzung (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242 [245]).

    Daß schließlich die beantragte Genehmigung nicht auf der Grundlage des § 22 Abs. 5 Satz 3 BauGB erteilt worden ist, ist gleichfalls nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242 [248]).

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96
    Die Beigeladene ist materiell beschwert, da das Berufungsgericht ihre Fremdenverkehrssatzung inzident als rechtsfehlerhaft verworfen hat (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217 [insoweit nicht abgedruckt] = NVwZ 1995, 375 = Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 2).

    Zu den Charakteristika dieser Fallgruppen - Bebauungsplangebiet, faktisches Baugebiet, sonstiges Gebiet - hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung bereits Stellung genommen (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217 [219 ff.]).

    Der Senat hat in diesem Sinne bereits wiederholt betont, daß Gewerbegebiete oder Außenbereichsflächen in der Regel nicht durch Fremdenbeherbergung geprägte Gebiete sind und deshalb nicht in den Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung einbezogen werden können, daß aber auf der anderen Seite einzelne Straßen oder Bereiche ohne Gebäude mit Fremdenbeherbergung eine im übrigen vorhandene und das Gesamtgebiet erfassende Prägung durch Fremdenbeherbergung regelmäßig nicht aufheben (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242 [247 f.]; Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217 [LS 4]; vgl. zum Begriff der Prägung in § 22 Abs. 1 BauGB in ähnlicher Weise BVerwG, Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 1, NVwZ 1995, 271).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94

    Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgemeinden erschwert

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96
    Nach dem rechtlichen Maßstab, den der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung entwickelt hat (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 12.94 - BVerwGE 99, 237; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242) ist davon auszugehen, daß durch die Begründung von Wohnungseigentum auf dem Grundstück der Klägerinnen die Zweckbestimmung des Satzungsgebiets und dadurch die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der beigeladenen Gemeinde beeinträchtigt würden.
  • BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 22 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96
    Der Senat hat in diesem Sinne bereits wiederholt betont, daß Gewerbegebiete oder Außenbereichsflächen in der Regel nicht durch Fremdenbeherbergung geprägte Gebiete sind und deshalb nicht in den Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung einbezogen werden können, daß aber auf der anderen Seite einzelne Straßen oder Bereiche ohne Gebäude mit Fremdenbeherbergung eine im übrigen vorhandene und das Gesamtgebiet erfassende Prägung durch Fremdenbeherbergung regelmäßig nicht aufheben (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242 [247 f.]; Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217 [LS 4]; vgl. zum Begriff der Prägung in § 22 Abs. 1 BauGB in ähnlicher Weise BVerwG, Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 1, NVwZ 1995, 271).
  • BVerwG, 30.12.2022 - 4 BN 9.22

    Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr; Sonstiges Gebiet mit

    Maßgeblich ist nicht eine quantitative Gegenüberstellung der für Fremdenbeherbergung und der auf andere Weise genutzten Grundstücke, sondern eine wertende Betrachtung, die die städtebauliche Besonderheit des vorgesehenen Satzungsgebiets zu erfassen sucht (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1 ).

    Denn § 22 Abs. 1 BauGB dient gerade der Absicherung der hohen Investitionen von Fremdenverkehrsgemeinden für solche Infrastruktureinrichtungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 a. a. O. S. 4; BT-Drs. 10/4630 S. 55).

    ob sich allein hieraus bei wertender Betrachtung des Gebiets eine städtebauliche Besonderheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1 ) ergeben kann, die ein sonstiges Gebiet im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 BauGB von einem allgemeinen Wohngebiet schlüssig abgrenzt,.

  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302

    Nutzungsänderung von Ferienwohnungen

    Auch würde die Begründung rechtlich selbständiger und damit unabhängig voneinander verkehrsfähiger Wohneinheiten die eingeleitete Entwicklung weiter verfestigen (vgl. BVerwG, U.v. 15.5.1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1; U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242; Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Januar 2019, § 22 Rn. 28; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2018, § 22 Rn. 47 sowie BVerwG, U.v. 23.11.2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 m.w.N. zum Willen eines Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung eines Bebauungsplans zu verhindern).
  • OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08

    Festsetzung eines Erhaltungsbereichs zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart

    Von daher reicht es aus, dass das Gebiet insgesamt Besonderheiten aufweist, die die Erhaltung baulicher Anlagen aus den Festlegungsgründen in seiner Gesamtheit rechtfertigen, was aufgrund einer summarischen und flächenbezogenen Prüfung festgestellt werden kann (vgl. Stock, a.a.O., § 172 Rn. 38; Köhler in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 172 Rn. 26; vgl. ferner zu den Anforderungen an eine Fremdenverkehrsgebietssatzung nach § 22 BauGB: BVerwG, Urt. v. 15.5.1997, BVerwGE 105, 1, 5).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 1 L 3233/00

    Rechtmäßigkeit einer durch Fristablauf als erteilt geltenden Genehmigung zur

    Die Satzung der Klägerin zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen war Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, das mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1997 (- 4 C 9.96 -, NVwZ 1998, 276) endete.
  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 2 N 20.965

    Normenkontrollantrag gegen Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 15.5.1997 - 4 C 9/96 - juris Rn. 16, 17) ist maßgeblich für die Prägung nicht, ob die Anzahl der Fremdenverkehrsnutzungen im jeweiligen Gebiet zahlenmäßig überwiegt.
  • BVerwG, 28.05.1996 - 4 B 294.95

    Zulassung einer Revision zur Klärung der Nichtigkeit einer Satzung bezüglich der

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG - AZ: 4 C 9.96 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 2 N 20.87

    Antragsbefugnis gem. § 47 VwGO gegen eine Satzung zur Sicherung der

    Maßgebend ist insofern keine quantitative, sondern eine wertende Betrachtung, wobei eine gewisse Großzügigkeit und Pauschalität zugelassen ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.5.1991 - 4 C 9/96 - BVerwGE 105, 1).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 K 16/95
    So hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 15. Mai 1997 (- 4 C 9.96 - zur Veröffentlichung in BVerwGE und Fachpresse vorgesehen) entschieden, daß nicht erforderlich sei, daß jedes einzelne Grundstück im Satzungsgebiet für Zwecke der Fremdenbeherbergung oder für Fremdenverkehrszwecke genutzt werde; denn die städtebauliche Prägung eines bebauten Gebietes leite sich aus der für dieses Gebiet charakteristischen Art der baulichen Nutzung ab, ohne daß diese auf jedem einzelnen Grundstück in dem Gebiet vorliegen müsse.
  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206

    Berufungszulassungsantrag; Teilungsgenehmigung; keine besondere Härte; Ermessen

    Die maßgebliche Bezugsgröße für die negative Vorbildwirkung einer Erteilung der Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum ist nicht nur die nähere Umgebung des Anwesens der Klägerin oder der Ortsteil, in dem sich ihr Anwesen befindet, sondern das gesamte Satzungsgebiet der Fremdenverkehrssatzung (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 Az. 4 C 28.94 BVerwGE 242/245; vom 15.5.1997 Az. 4 C 9.96 BVerwGE 105, 1/6).
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