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   BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01   

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BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01 (https://dejure.org/2003,332)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2003 - 4 CN 9.01 (https://dejure.org/2003,332)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 4 CN 9.01 (https://dejure.org/2003,332)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; ROG 1993 § ... 2 Abs. 1 Nr. 2 und 5, § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1; ROG 1998 § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 5, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 3, § 9 Abs. 2 Satz 1; BNatSchG a. F. § 8 Abs. 1 und 3; BNatSchG n. F. § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 3; bad.-württ. LandesplanungsG § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot in der Raumordnung; raumordnungsrechtliches Entwicklungsgebot; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.

  • nomos.de PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an gebietsscharfe Ausweisung von Infrastrukturvorhaben in der Raumordnung

  • Wolters Kluwer

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden; Eingriff in die kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot in der Raumordnung; Raumordnungsrechtliches Entwicklungsgebot; Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Verbot der ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; ; ROG 1993 § ... 2 Abs. 1 Nr. 2; ; ROG 1993 § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; ROG 1993 § 5 Abs. 1 Satz 2; ; ROG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1; ; ROG 1998 § 2 Abs. 2 Nr. 4; ; ROG 1998 § 2 Abs. 2 Nr. 5; ; ROG 1998 § 4 Abs. 1 Satz 1; ; ROG 1998 § 7 Abs. 1; ; ROG 1998 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ROG 1998 § 9 Abs. 2 Satz 1; ; BNatSchG a.F. § 8 Abs. 1; ; BNatSchG a.F. § 8 Abs. 3; ; BNatSchG n.F. § 18 Abs. 1; ; BNatSchG n.F. § 19 Abs. 3; ; bad.-württ. LandesplanungsG § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot in der Raumordnung; raumordnungsrechtliches Entwicklungsgebot; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eingriff in städtebauliche Planungshoheit der Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausweisung der Landesmesse Stuttgart im Regionalplan ist rechtmäßig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausweisung der Landesmesse Stuttgart im Regionalplan ist rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an gebietsscharfe Ausweisung von Infrastrukturvorhaben in der Raumordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 181
  • NVwZ 2003, 1263
  • DVBl 2003, 1456
  • BauR 2003, 1679
  • ZfBR 2003, 776
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01
    Die dem Träger der Regionalplanung durch Landesgesetz auferlegte Verpflichtung, in einem Regionalplan regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben gebietsscharf auszuweisen, ist mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) vereinbar, wenn diese Ausweisung durch überörtliche Interessen von höherem Gewicht gerechtfertigt ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (im Anschluss an BVerfGE 76, 107).

    Verpflichtet der Landesgesetzgeber die Regionalplanung unter bestimmten Voraussetzungen zu Eingriffen in die kommunale Planungshoheit, ist der allgemeine verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und eine Güterabwägung vorzunehmen (BVerfGE 56, 298 ; 76, 107 ; 103, 332 ; zu den strengeren Anforderungen bei einer gesetzlichen Aufgabenentziehung siehe hingegen BVerfGE 79, 127 ).

    Je stärker eine Gemeinde schon von ihrer geographischen Lage oder ihrem sonstigen Ausstattungspotential her einer Situationsgebundenheit unterliegt, desto eher sind ihr Eingriffe, die an dieses Merkmal anknüpfen, zumutbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 4 C 13.99 - BVerwGE 112, 274 , im Anschluss an BVerfGE 76, 107 ).

    Ihr muss die substantielle Möglichkeit verbleiben, ihre städtebaulichen Interessen rechtzeitig und ausreichend in den Entscheidungsprozess einzubringen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 a.a.O., S. 335; Urteil vom 14. Dezember 2000 a.a.O., S. 289; Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - BVerwGE 95, 123 ).

    Unter diesen Voraussetzungen können auch gebietsscharfe Standortausweisungen für Infrastrukturvorhaben mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar sein (vgl. BVerfGE 76, 107 zu Zielen eines Raumordnungsprogramms, die ein Drittel des Gemeindegebiets als "Vorrangstandort für großindustrielle Anlagen" festlegen).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01
    Je stärker eine Gemeinde schon von ihrer geographischen Lage oder ihrem sonstigen Ausstattungspotential her einer Situationsgebundenheit unterliegt, desto eher sind ihr Eingriffe, die an dieses Merkmal anknüpfen, zumutbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 4 C 13.99 - BVerwGE 112, 274 , im Anschluss an BVerfGE 76, 107 ).

    Ihr muss die substantielle Möglichkeit verbleiben, ihre städtebaulichen Interessen rechtzeitig und ausreichend in den Entscheidungsprozess einzubringen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 a.a.O., S. 335; Urteil vom 14. Dezember 2000 a.a.O., S. 289; Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - BVerwGE 95, 123 ).

    So hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass die regionalplanerische Ausweisung standortspezifischer Nutzungsarten (z.B. Vorranggebiet für Erholung) in der Regel naturräumlichen Zäsuren (Straßen, Schienenwege oder Flussläufe) folgt (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 a.a.O., S. 336 f.), und nicht in Frage gestellt, dass solche Flächenfunktionszuweisungen "aus der Natur der Sache" gebietsscharf sein können.

    Die Anforderungen an Ermittlungstiefe und Abwägungsdichte der Standortplanung hängen zwar maßgeblich vom Konkretisierungsgrad der jeweiligen Zielaussage ab (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 20. August 1992 a.a.O., S. 334).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01
    Das Abwägungskriterium der zeitlichen Priorität, das zum Verhältnis der Fachplanung zur Bauleitplanung entwickelt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 m.w.N.), stellt keine formale Vorrangregel des Inhalts dar, dass sich die frühere Planung stets gegenüber der späteren durchsetzt.

    Das Kriterium der Priorität soll auch sicherstellen, dass diejenige Planung grundsätzlich Rücksicht auf die andere nimmt, die den zeitlichen Vorsprung hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 7. März 1997 - BVerwG 4 C 10.96 - (BVerwGE 104, 144 ) aus dem Wortlaut und der Systematik des § 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BNatSchG a.F. abgeleitet.

    Danach ist es das Ziel der Eingriffsregelung, den fachgesetzlichen Zulässigkeitstatbeständen ein auf die Bedürfnisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugeschnittenes "Folgenbeseitigungssystem" als "sekundärrechtliches" Instrument zur Seite zu stellen (BVerwG, Urteil vom 7. März 1997 a.a.O. S. 148).

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01
    Je stärker eine Gemeinde schon von ihrer geographischen Lage oder ihrem sonstigen Ausstattungspotential her einer Situationsgebundenheit unterliegt, desto eher sind ihr Eingriffe, die an dieses Merkmal anknüpfen, zumutbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 4 C 13.99 - BVerwGE 112, 274 , im Anschluss an BVerfGE 76, 107 ).

    Ihr muss die substantielle Möglichkeit verbleiben, ihre städtebaulichen Interessen rechtzeitig und ausreichend in den Entscheidungsprozess einzubringen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 a.a.O., S. 335; Urteil vom 14. Dezember 2000 a.a.O., S. 289; Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - BVerwGE 95, 123 ).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01
    Verfährt er in dieser Weise, handelt er nicht abwägungsfehlerhaft, wenn sich später herausstellt, dass eine von ihm verworfene Alternative ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihm die ausgeschiedene Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (zu vergleichbaren Fragen der Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01
    Ihr muss die substantielle Möglichkeit verbleiben, ihre städtebaulichen Interessen rechtzeitig und ausreichend in den Entscheidungsprozess einzubringen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 a.a.O., S. 335; Urteil vom 14. Dezember 2000 a.a.O., S. 289; Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - BVerwGE 95, 123 ).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01
    Verpflichtet der Landesgesetzgeber die Regionalplanung unter bestimmten Voraussetzungen zu Eingriffen in die kommunale Planungshoheit, ist der allgemeine verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und eine Güterabwägung vorzunehmen (BVerfGE 56, 298 ; 76, 107 ; 103, 332 ; zu den strengeren Anforderungen bei einer gesetzlichen Aufgabenentziehung siehe hingegen BVerfGE 79, 127 ).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01
    Der Gehalt des Entwickelns besteht auch hier in einer inhaltlichen, nämlich planerisch-konzeptionellen Ableitung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 N 4.84 - BVerwGE 70, 171 , zum Entwicklungsgebot in § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG/BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99

    Normenkontrolle eines Regionalplans

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01
    Das Normenkontrollgericht hat den Antrag mit Urteil vom 19. Dezember 2000 (VBlBW 2001, 266) abgelehnt, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Die Standortausweisungen fänden ihre Rechtsgrundlage in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 LplG.
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Die Träger der Landes- und Regionalplanung sind daher auch zu Standortausweisungen für raumbedeutsame Infrastrukturvorhaben ermächtigt (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ROG - Standorte und Trassen für Infrastruktur; hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 - Messe und Flughafen Stuttgart).

    Das gilt insbesondere für die gebietsscharfe Ausweisung von Infrastrukturvorhaben, die - wie ein internationaler Verkehrsflughafen - Lärmbelastungen, Luftverunreinigungen, eine Zunahme der Belastungen des bestehenden Verkehrsnetzes und Eingriffe in Natur und Landschaft befürchten lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181, 194).

    Die Prüfung örtlicher Einzelheiten und die Erfüllung spezifisch fachgesetzlicher Anforderungen an ein wirksames und finanziell tragbares Lärmschutzkonzept bleibt der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens in der Planfeststellung vorbehalten, in der dem Vorhabenträger auch die erforderlichen technischen oder betrieblichen Schutzvorkehrungen aufzuerlegen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - a.a.O., S. 194 f.).

    Das Oberverwaltungsgericht hat sich bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift von den Grundsätzen leiten lassen, die das Bundesverwaltungsgericht zur Abwägung von Belangen als Bestandteil jeder rechtsstaatlichen Planung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67, 68; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56, 63) entwickelt und auf das raumordnerische Abwägungsgebot der rahmenrechtlichen Vorschrift in § 7 Abs. 7 Satz 1 ROG übertragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181, 193 ff.).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Sie hat im Interesse der räumlichen Gesamtentwicklung alle auftretenden Nutzungsansprüche an den Raum und alle raumbedeutsamen Belange zu koordinieren und in diesem Zusammenhang u. a. verbindliche Vorgaben für nachgeordnete Planungsstufen zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 ; Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Die Träger der Landes- und Regionalplanung sind daher auch zu Standortausweisungen für raumbedeutsame Infrastrukturvorhaben ermächtigt (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ROG - Standorte und Trassen für Infrastruktur; hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 - Messe und Flughafen Stuttgart).

    Das gilt insbesondere für die gebietsscharfe Ausweisung von Infrastrukturvorhaben, die - wie ein internationaler Verkehrsflughafen - Lärmbelastungen, Luftverunreinigungen, eine Zunahme der Belastungen des bestehenden Verkehrsnetzes und Eingriffe in Natur und Landschaft befürchten lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 ).

    Gesetze, die den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung beschränken, müssen den allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und auf einer Güterabwägung beruhen, die der Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung gerecht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 ).

    Die Prüfung örtlicher Einzelheiten und die Erfüllung spezifisch fachgesetzlicher Anforderungen an ein wirksames und finanziell tragbares Lärmschutzkonzept bleibt der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens in der Planfeststellung vorbehalten, in der dem Vorhabenträger auch die erforderlichen technischen oder betrieblichen Schutzvorkehrungen aufzuerlegen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - a.a.O., S. 194 f.).

    Das Oberverwaltungsgericht hat sich bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift von den Grundsätzen leiten lassen, die das Bundesverwaltungsgericht zur Abwägung von Belangen als Bestandteil jeder rechtsstaatlichen Planung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67 ; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ) entwickelt und auf das raumordnerische Abwägungsgebot der rahmenrechtlichen Vorschrift in § 7 Abs. 7 Satz 1 ROG übertragen hat (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 ).

    Unter diesen materiell-rechtlichen Voraussetzungen können auch gebietsscharfe Standortausweisungen mit Planungsbeschränkungen zugunsten von Infrastrukturvorhaben mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar sein (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 m.w.N.).

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