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   BVerwG, 15.06.2010 - 6 B 18.10, 6 C 10.10   

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https://dejure.org/2010,17562
BVerwG, 15.06.2010 - 6 B 18.10, 6 C 10.10 (https://dejure.org/2010,17562)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2010 - 6 B 18.10, 6 C 10.10 (https://dejure.org/2010,17562)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 6 B 18.10, 6 C 10.10 (https://dejure.org/2010,17562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Rundfunkgebühr wegen eines besonderen Härtefalls i.R.e. Pfändung eines nach § 24 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gewährten Zuschlags zur Erfüllung von Unterhaltspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Rundfunkgebühr wegen eines besonderen Härtefalls i.R.e. Pfändung eines nach § 24 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gewährten Zuschlags zur Erfüllung von Unterhaltspflichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.11.1980 - 1 B 802.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2010 - 6 B 18.10
    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass der Kläger die Kosten im Maße seines Unterliegens trägt und die Entscheidung über die restlichen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (Beschlüsse vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7 und vom 3. April 2006 - BVerwG 7 B 95.05 - juris Rn. 52).
  • BVerwG, 03.04.2006 - 7 B 95.05

    Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2010 - 6 B 18.10
    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass der Kläger die Kosten im Maße seines Unterliegens trägt und die Entscheidung über die restlichen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (Beschlüsse vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7 und vom 3. April 2006 - BVerwG 7 B 95.05 - juris Rn. 52).
  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2010 - 6 B 18.10
    Dabei bezieht sich die Revisibilität aber erst auf das ab diesem Zeitpunkt geltende Recht (s. Beschluss vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 6.09

    Revisibilität, Rundfunkgebühren, Befreiung, Autoradio, Behinderteneinrichtung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2010 - 6 B 18.10
    Allerdings erstreckt die gesetzlich erst ab dem 1. März 2007 begründete Revisibilität sich nicht auf den zwar auch im Streit befindlichen, aber vor diesem Zeitpunkt liegenden Zeitraum (vgl. Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 6 C 6.09 - Rn. 11 ff.).
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