Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16486
BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14 (https://dejure.org/2015,16486)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2015 - 7 B 22.14 (https://dejure.org/2015,16486)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 (https://dejure.org/2015,16486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VIG 2008 § ... 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3; VIG 2012 § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 und 4; GG Art. 12 Abs. 1
    Verbraucherinformation; behördliche Richtigkeitsprüfung; Richtigstellung; mündiger Verbraucher; Aktenöffentlichkeit; aktive Verbraucherinformation; antragsgebundene Informationsgewährung; ausgelaufenes Recht; offene Altfälle.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Aktenöffentlichkeit; Richtigstellung; Verbraucherinformation; aktive Verbraucherinformation; antragsgebundene Informationsgewährung; ausgelaufenes Recht; behördliche Richtigkeitsprüfung; mündiger Verbraucher; offene Altfälle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 VIG vom 05.11.2007, § 3 Abs 1 S 1 VIG vom 05.11.2007, § 4 Abs 1 VIG vom 05.11.2007, § 5 Abs 1 S 3 VIG vom 05.11.2007
    Zugang zu Produktinformationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 VIG vom 05.11.2007, § 3 Abs 1 S 1 VIG vom 05.11.2007, § 4 Abs 1 VIG vom 05.11.2007, § 5 Abs 1 S 3 VIG vom 05.11.2007
    Zugang zu Produktinformationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) im Hinblick auf personenbezogene Daten

  • rewis.io

    Zugang zu Produktinformationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VIG § 5 Abs. 3; VIG § 6 Abs. 3
    Anspruch auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz ( VIG ) im Hinblick auf personenbezogene Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 22.05.2007 - BT-Drs 16/5404
    Auszug aus BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14
    Der Gesetzgeber hat sich bei seinem Regelungsvorhaben am Leitbild des mündigen Verbrauchers orientiert, der befähigt werden soll, seine Kaufentscheidungen eigenverantwortlich zu treffen (BT-Drs. 16/5404 S. 7).

    Mit dem Konzept einer "Aktenöffentlichkeit" hat sich der Gesetzgeber an den bereits vorhandenen Informationszugangsgesetzen - namentlich dem Informationsfreiheitsgesetz vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722) und dem Umweltinformationsgesetz vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) - orientiert, die die Informationsgewährung gleichfalls nicht von einer vorgängigen Überprüfung der Richtigkeit abhängig machen (vgl. BT-Drs. 16/5404 S. 8).

    Nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers sind die in der Anspruchsnorm verwendeten Begriffe weit auszulegen (BT-Drs. 16/5404 S. 10).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15

    Begriff der Abfallverwertung im KrWG

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung des geltenden Rechts herbeizuführen, rechtfertigen Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht regelmäßig nicht die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 1 B 3.09 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 18 und vom 5. Mai 2015 - 7 B 1.15 - juris Rn. 5).

    Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 7 B 1.15 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14
    Hiervon ausgehend stellte sich die Frage nach einem Anspruch auf Zugang zu nachgewiesenermaßen falschen Informationen dem Berufungsgericht nicht und wäre deshalb auch nicht in einem Revisionsverfahren klärungsfähig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14
    In solchen Fällen hänge die Rechtmäßigkeit der staatlichen Informationstätigkeit davon ab, ob der Sachverhalt vor der Verbreitung im Rahmen des Möglichen sorgsam und unter Nutzung verfügbarer Informationsquellen, gegebenenfalls auch unter Anhörung Betroffener, sowie in dem Bemühen um die nach den Umständen erreichbare Verlässlichkeit aufgeklärt worden sei (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 588, 1428/91 [ECLI:DE:BVerfG:2002:rs20020626.1bvr055891] - BVerfGE 105, 252 ).
  • BVerwG, 15.10.2009 - 1 B 3.09

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung des geltenden Rechts herbeizuführen, rechtfertigen Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht regelmäßig nicht die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 1 B 3.09 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 18 und vom 5. Mai 2015 - 7 B 1.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 29.17

    Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

    Gemäß dem gesetzgeberischen Leitbild des mündigen Verbrauchers sollen die bei der Behörde vorhandenen Informationen grundsätzlich ungefiltert zugänglich gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 - Buchholz 404.1 VIG Nr. 1 Rn. 10 sowie BT-Drs. 16/5404 S. 7; vgl. auch Heinicke, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand November 2018, § 2 VIG Rn. 7; Rossi, in: Gersdorf/Paal, BeckOK, Informations- und Medienrecht, Stand Mai 2019, § 2 VIG Rn. 5).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 - (Buchholz 404.1 VIG Nr. 1 Rn. 12) ausgeführt hat, verschafft das aktive Informationsverhalten des Staates an alle Marktteilnehmer den übermittelten Informationen breite Beachtung und gesteigerte Wirkkraft auf das wettbewerbliche Verhalten der Marktteilnehmer.

    Diese Schutzvorkehrungen führen zu einem angemessenen, den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG gerecht werdenden Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse des Antragstellers und dem Schutzbedürfnis des von der Informationsgewährung betroffenen Unternehmens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 - Buchholz 404.1 VIG Nr. 1 Rn. 12).

  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 15.2208

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Sie wirken sich auf die Wettbewerbsposition eines am Markt tätigen Unternehmens mit einer deutlich größeren Intensität aus als die Informationsgewährung an einen einzelnen Antragsteller (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 15.6.2015 - 7 B 22.14 - juris Rn. 12; OVG NRW, U.v. 1.4.2014 a.a.O.).

    Damit stellen die einschlägigen Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes einen angemessenen Ausgleich zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen der Unternehmen und den Verbraucherinteressen von Verfassungsrang dar (BVerwG, B.v. 15.6.2015 - 7 B 22.14 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 6.7.2015 - 20 ZB 14.977 - juris Rn. 13).

    Die von der Klägerin zum Beleg einer Grundrechtsverletzung genannten Entscheidungen betreffen die aktive staatliche Information nach § 40 LFGB bzw. vergleichbaren Vorschriften und sind wegen der dort weitaus größeren Intensität der Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition eines Unternehmens nicht auf die - hier inmitten stehende - Verbraucherinformation auf Antrag übertragbar (BVerwG, B.v. 15.6.2015 - 7 B 22.14 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 6.7.2015 - 20 ZB 14.977 - juris Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 1891/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen

    Das Bundesverwaltungsgericht unterscheidet kategorial zwischen Akten "aktiver staatlicher Verbraucherinformation" und "antragsgebundener Informationsgewährung" und sieht zwischen beiden Arten der Informationsgewährung "gravierende Unterschiede" (BVerwG, Beschluss vom 15.06.2015 - 7 B 22/14 - NVwZ 2015, 1297 Tz. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht