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   BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20   

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https://dejure.org/2021,22835
BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20 (https://dejure.org/2021,22835)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2021 - 4 VR 6.20 (https://dejure.org/2021,22835)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 4 VR 6.20 (https://dejure.org/2021,22835)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20
    Mit Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - (BVerwGE 154, 73) stellte der Senat u.a. auf die Klage des Antragstellers die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses fest.

    Einer Überprüfung steht die Rechtskraft des Senatsurteils vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - (BVerwGE 154, 73 Rn. 67 f.; vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 28) schon deshalb nicht entgegen, weil die dem Planergänzungsbeschluss zugrunde gelegten Bestandserfassungen nach diesem Urteil durchgeführt worden sind.

    Es seien Flugbewegungen zwischen den Seen zu erwarten, jedenfalls nicht mit der für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung hinreichenden Sicherheit auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 83).

    Die Unterlagen sollen vielmehr erkennbar die Grundlagen für eine artspezifische Betrachtung schaffen, die das Senatsurteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - (BVerwGE 154, 73) fordert.

    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage ist nicht allein deshalb geboten, weil der Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - (BVerwGE 154, 73) die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses insgesamt festgestellt hat.

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20
    Einer Überprüfung steht die Rechtskraft des Senatsurteils vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - (BVerwGE 154, 73 Rn. 67 f.; vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 28) schon deshalb nicht entgegen, weil die dem Planergänzungsbeschluss zugrunde gelegten Bestandserfassungen nach diesem Urteil durchgeführt worden sind.
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20
    Da die Erfolgsaussichten in der Hauptsache derzeit nicht absehbar sind, entscheidet der Senat im Wege einer Folgenabwägung (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 - NVwZ 2017, 149 Rn. 20 und vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 224/21 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20
    Der Senat ist auf die Prüfung der binnen der Begründungsfrist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgetragenen Gründe beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 9).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18

    Westumfahrung Halle - Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20
    Zwar kommt dem Vollzugsinteresse wegen der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit nach § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - Buchholz 407.4 § 17e FStrG Nr. 19 Rn. 10 und vom 28. März 2020 - 4 VR 5.19 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 28.03.2020 - 4 VR 5.19

    Eilverfahren gegen Planergänzungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20
    Zwar kommt dem Vollzugsinteresse wegen der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit nach § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - Buchholz 407.4 § 17e FStrG Nr. 19 Rn. 10 und vom 28. März 2020 - 4 VR 5.19 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19

    Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung;

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20
    Ein solches Verlangen konnte er auch nicht auf das Abwägungsgebot des § 43 Abs. 3 EnWG stützen (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - NVwZ 2021, 723 Rn. 102 ff.).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion;

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20
    Dabei dürfte u.a. zu erwägen sein, ob § 2 Abs. 1 und 2 EnLAG das Erdkabel auch als eine vom Vorhabenträger zu wählende Alternative ausschließt, ob - bejahendenfalls - der nationale Gesetzgeber unionsrechtlich befugt war, das Erdkabel als zumutbare Alternative für den Gebietsschutz (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 4 EnLAG) auf bestimmte Pilotprojekte zu beschränken, oder etwa der Wahl eines Erdkabels von vornherein entgegensteht, dass seine Errichtung und sein Betrieb bei der Weiterleitung von Drehstrom auf der Höchstspannungsebene nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne von § 49 Abs. 1 Satz 2 EnWG entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 40).
  • BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 224/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung fachgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20
    Da die Erfolgsaussichten in der Hauptsache derzeit nicht absehbar sind, entscheidet der Senat im Wege einer Folgenabwägung (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 - NVwZ 2017, 149 Rn. 20 und vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 224/21 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20
    Auszug aus BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20
    Der Antragsteller hat gegen den Planfeststellungsbeschluss in Gestalt des 2. Planergänzungsbeschlusses Klage erhoben (4 A 13.20 ).
  • BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20

    Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos

    Der Senat hat mit Beschluss vom 15. Juni 2021 - 4 VR 6.20 - einem Eilantrag des Klägers teilweise stattgegeben, weil sich die Erfolgsaussichten der Klage in einer summarischen Prüfung nicht abschätzen ließen und im nördlichen Teil der Trasse das Interesse des Klägers an der aufschiebenden Wirkung das Vollzugsinteresse des Beklagten und der Beigeladenen überwiege.

    Denn der Kläger hat bereits nicht aufgezeigt, an welchem Vortrag er durch eine verzögerte Übersendung des Verwaltungsvorgangs gehindert gewesen sein könnte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 2021 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 6 und vom 11. Mai 2022 - 4 VR 3.21 - juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen, 28.08.2023 - 1 B 47/23

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Wohngebäude; Schattenwurf; Beschattungsdauer;

    Dem Vollzugsinteresse kommt in diesen Fällen wegen der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Juni 2021 - 4 VR 6/20 - , juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 1 B 308/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärm; Schallimmissionsprognose;

    Dem Vollzugsinteresse kommt in diesen Fällen wegen der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Juni 2021 - 4 VR 6/20 - , juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.04.2023 - 4 VR 6.22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Bau der Höchstspannungsfreileitung

    Der Senat ist auf die Prüfung der binnen der Begründungsfrist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgetragenen Gründe beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 6), vertiefender Vortrag bleibt nach Fristablauf aber zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2022 - 4 A 13.20 - ZNER 2022, 639 Rn. 12).
  • BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den

    Der Senat ist auf die Prüfung der binnen der Begründungsfrist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgetragenen Gründe beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 25.08.2023 - 1 B 48/23

    Windfarm; Nachbarantrag; Beschattungsdauer; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Dem Vollzugsinteresse kommt in diesen Fällen wegen der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Juni 2021 - 4 VR 6/20 - , juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.10.2023 - 20 CS 23.1460

    Pflegedienst für ambulante Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen als

    Im Wege einer Doppelhypothese sind die Folgen eines etwaigen späteren Hauptsacheerfolgs nach Ablehnung des Eilantrags mit den Folgen eines Misserfolgs in der Hauptsache nach Erlass der beantragten Eilentscheidung zu vergleichen (vgl. nur BVerwG, B.v. 15.6.2021 - 4 VR 6/20 - juris Rn. 17; B.v. 30.8.1996 - 7 VR 2/96 - juris Rn. 35 ff.; Schoch in Schoch/Schneider, VerwR, Stand März 2023, § 80 VwGO Rn. 371, 373b m.w.N.).
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