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BVerwG, 15.07.1981 - 8 B 98.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Wiederaufgreifen eines in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft als Wiedergutmachungsbehörde fallendes Verfahren - Anspruch auf rechtsfehlerfreie ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1980 - 12 A 241/78
- BVerwG, 15.07.1981 - 8 B 98.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.10.1972 - VI C 4.72
Stellenzulage für Strahlflugzeugführer - Entsprechende Verwendung eines …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1981 - 8 B 98.80
Diese Möglichkeit erledigt sich jedoch - von allen sonstigen Fragen und Bedenken abgesehen - mit der Erkenntnis, daß die Verwaltungsgerichte die Auslegung von Verwaltungsvorschriften nur darauf zu prüfen haben, "ob sie dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung und den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen entspricht und ob der Gleichheitssatz gewahrt ist" (Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG VI C 4.72 - Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 10 S. 6 [9]). - BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 79.76
Abgeschlossener Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen im Ermessenswege - …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1981 - 8 B 98.80
Die Entscheidung über das Wiederaufgreifen steht vielmehr im Ermessen des Bundesministers für Wirtschaft (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1977 - BVerwG VIII C 79.76 - Buchholz 316 § 36 VwVfG Nr. 1 S. 1 [6]); die Klägerinnen haben lediglich Anspruch darauf, daß dieses Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt wird. - BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.07.1981 - 8 B 98.80
Eine derart rechtsfehlerfreie Ermessensausübung ist unter Umständen dann nicht gegeben, wenn eine zur Steuerung der Ermessensausübung bestimmte Verwaltungsvorschrift unbeachtet bleibt (s. etwa Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG VIII C 23.63 - BVerwGE 19, 48 [55]).