Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 13.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7893
BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 13.04 (https://dejure.org/2004,7893)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2004 - 3 C 13.04 (https://dejure.org/2004,7893)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 3 C 13.04 (https://dejure.org/2004,7893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SchKG §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9; SFHG 1992 §§ 3, 4
    Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; Förderung; Förderanspruch; allgemeine Beratung; Beratung nach § 2 SchKG; Beratungsstelle; Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SchKG §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
    Beratung nach § 2 SchKG; Beratungsstelle; Förderanspruch; Förderung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftsberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; allgemeine Beratung

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Förderung von Beratungsstellen, die eine allgemeine Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz erbringen; Staatliche Förderungspflicht bei Beratungsstellen im Sinne von § 3 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz), die nicht gleichzeitig ...

  • Judicialis

    SchKG § 2; ; SchKG § 3; ; SchKG § 4; ; SchKG § 5; ; SchKG § 6; ; SchKG § 7; ; SchKG § 8; ; SchKG § 9; ; SFHG 1992 § 3; ; SFHG 1992 § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Förderung allgemeiner Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktsgesetz ohne Erteilung des Beratungsscheins

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Öffentliche Förderung auch für Schwangerenberatung ohne Beratungsschein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 11 LC 18/03

    Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten für eine Schwangerschaftsberatungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 13.04
    Im Übrigen beruft er sich auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03 - vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 3 C 48.03) und macht sich dessen Ausführungen zu Eigen.

    Zu Unrecht meint der Beklagte im Anschluss an das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03), der Förderungsanspruch einer Beratungsstelle nach § 4 Abs. 2 SchKG sei davon abhängig, dass es sich um eine anerkannte Konfliktberatungsstelle handele.

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 48.03

    Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 13.04
    Im Übrigen beruft er sich auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2003 (11 LC 18/03 - vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 3 C 48.03) und macht sich dessen Ausführungen zu Eigen.

    Wie der Senat in seinem heutigen Urteil in der Sache BVerwG 3 C 48.03 ausgesprochen hat, vermittelt § 4 Abs. 2 SchKG auch den Beratungsstellen nach § 3 SchKG, die keine Konfliktberatung anbieten, einen Anspruch in Höhe von 80 %.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 3 C 26.02

    Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 13.04
    Diese Bestimmung gibt, wie der Senat in seinem Urteil vom 3. Juli 2003 (BVerwG 3 C 26.02 - BVerwGE 117, 289, 291) festgestellt hat, bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen einen strikten Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung.
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 13.04
    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt der Staat seiner Schutzpflicht nur dann, wenn er sowohl Gefahren für das ungeborene Leben bei einem konkreten Schwangerschaftskonflikt entgegentritt als auch denjenigen Gefahren, die in den sozialen Lebensverhältnissen der Frau und ihrer Familien begründet liegen und der Bereitschaft der Frau zum Austragen des Kindes entgegenstehen können (vgl. BVerfGE 88, 203, 258, LS 9).
  • BVerwG, 05.04.2004 - 3 B 5.04

    Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 13.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht