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   BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16, 5 P 4.16 (5 P 2.15)   

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BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16, 5 P 4.16 (5 P 2.15) (https://dejure.org/2016,25098)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2016 - 5 P 4.16, 5 P 4.16 (5 P 2.15) (https://dejure.org/2016,25098)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2016 - 5 P 4.16, 5 P 4.16 (5 P 2.15) (https://dejure.org/2016,25098)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer das rechtliche Gehör verletzenden unzulässigen Überraschungsentscheidung; Prüfung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Hinblick auf das vom Antragsteller gerügte Fehlen eines rechtlichen Hinweises

  • rewis.io

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung einer das rechtliche Gehör verletzenden unzulässigen Überraschungsentscheidung; Prüfung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Hinblick auf das vom Antragsteller gerügte Fehlen eines rechtlichen Hinweises

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung einer das rechtliche Gehör verletzenden unzulässigen Überraschungsentscheidung; Prüfung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Hinblick auf das vom Antragsteller gerügte Fehlen eines rechtlichen Hinweises

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90

    Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
    In dem von den Beteiligten wie auch von den Vorinstanzen mehrfach erörterten und in Bezug genommenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1991 ist bereits die Anspruchsvoraussetzung bezeichnet worden, dass der Bestellung des dienststellenfremden Beisitzers eine Abwägungsentscheidung der Personalvertretung über die Notwendigkeit der Bestellung vorausgegangen sein muss, die auch die Höhe der damit verbundenen Honorarforderungen des Beisitzers miteinzubeziehen hat (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 ).

    Dabei hat der die Dienststelle repräsentierende Beteiligte unter Hinweis auf die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rechtsbeschwerdeverfahren ausdrücklich geltend gemacht (Rechtsbeschwerdebegründung vom 30. April 2015, S. 5): "Durch die Personalvertretung ist im Wege der Beschlussfassung eine erforderliche Abwägung auch über die Honorarforderung des dienststellenfremden Beisitzers vorzunehmen (BVerwG 9.10.1991, 6 P 1.90, juris, Rz. 56-58; so auch das Beschwerdegericht, Rz. 25)".

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
    a) Aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 ).

    Das ist aber nicht der Fall, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Kammerbeschluss vom 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 - ZOV 2010, 148 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.02.2016 - 5 P 2.15

    Abwägungsentscheidung; Angemessenheit der Kostenverursachung; Aufgabenerfüllung;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2016 - BVerwG 5 P 2.15 - wird zurückgewiesen.

    Die gegen den Beschluss des Senats vom 24. Februar 2016 - BVerwG 5 P 2.15 - gerichtete Anhörungsrüge des Antragstellers (§ 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 78a Abs. 1 Satz 1, Abs. 8 ArbGG) hat keinen Erfolg.

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
    Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist von der gesetzlichen Regelung her ein schriftliches Verfahren (BVerwG, Beschluss vom 16. September 1977 - 7 P 10.75 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 8.11

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet ein Gericht mangels Vorliegen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2009 - 5 B 53.08 - juris Rn. 9 und vom 5. Juli 2011 - 5 C 8.11 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 2.81

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur unverzüglichen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
    Vielmehr wäre es unstatthaft gewesen, die Zulassung auf eine bestimmte Rechtsfrage zu beschränken (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1982 - 6 P 2.81 - PersV 1983, 194 f.).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 3 B 8.10

    Vermögenszuordnung; Beschränkung des Rücknahmeermessens; Fristbeginn

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
    Das ist aber nicht der Fall, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Kammerbeschluss vom 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 - ZOV 2010, 148 m.w.N.).
  • BAG, 05.02.2013 - 7 AZR 947/12

    Anhörungsrüge - Begründungserfordernisse

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
    Denn der Antragsteller hat auch nicht hinreichend dargelegt, dass die mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung des Senats unter Berücksichtigung seines Vorbringens anders hätte ausgehen müssen (vgl. zu dieser Anforderung an die Anhörungsrüge: BAG, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 7 AZR 947/12 (F) - NZA 2013, 1376).
  • BVerfG, 17.02.2004 - 1 BvR 2341/00

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in einem Verfahren zur Aufteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
    Das ist aber nicht der Fall, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Kammerbeschluss vom 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 - ZOV 2010, 148 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 5 C 7.07

    Berücksichtigung der Erwägungen der Beteiligten im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
    Zum einen verpflichtet die Verfahrensgarantie der Gewährung rechtlichen Gehörs das Gericht dazu, das Vorbringen der Beteiligten bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sie verlangt jedoch nicht, dass es bei der Würdigung des Vorbringens den Vorstellungen der Beteiligten folgt (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 7 C 10.06 - juris Rn. 6 und vom 27. Juni 2007 - 5 C 7.07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.01.2009 - 5 B 53.08

    Herausgabeanspruch gegenüber Auszubildenden aus einem Treuhandverhältnis als vom

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerwG, 01.03.2010 - 8 C 48.09

    Gleichwertige Wiedergutmachungsregelungen Beitrittsgebiet

  • BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06

    Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals;

  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642

    Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 u.a. - juris Rn. 3; B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 9; B.v. 9.3.2007 - 1 B 171.06 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Das Gericht muss die Beteiligten auch grundsätzlich nicht schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O.; B.v. 16.8.2011 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20

    Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung und Erschließungseinheit

    Im Übrigen folgt aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung oder Bewertung der in der Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 13a ZB 18.30106

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Eine gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör verstoßende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wendung gab, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372).

    Aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt allerdings keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.; B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 9).

    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340

    Vorwurf "rechtsextremistischer Aktivitäten" als Werturteil

    Darin, dass das Verwaltungsgericht seine geänderte Rechtsauffassung hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage nicht vorab in der mündlichen Verhandlung kundtat, liegt kein Gehörsverstoß, denn aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 9).

    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt nicht die Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs mitzuteilen, noch dazu, vorab darauf hinzuweisen, dass es beabsichtige, der Auffassung eines Beteiligten - hier dem des Beklagten und Berufungsklägers - nicht zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/95 - BVerfGE 74, 1 ; BVerwG, Beschlüsse vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 9 und vom 15. Juli 2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen in Bezug auf die Feststellung eines

    Aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt dagegen keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Vor allem muss es die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3; BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 4 ZB 17.31557 - a.a.O. jew. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.08.2023 - 6 ZB 22.31073

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Asylrecht Nigeria

    Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts folgt allerdings aus dem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N).

    Zunächst verlangt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht, dass das Gericht die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinweist, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung oder Bewertung der in der Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.4.2017 - 20 ZB 17.30228 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung - Kein Anspruch auf

    Im Übrigen folgt aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung oder Bewertung der in der Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 1 O 88/19

    Anhörungsrüge bei Rechtswegverweisung - Gegenvorstellung

    Das ist aber nicht der Fall, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2016 - 5 P 4.16 u. a. -, juris Rn. 3 m. w. N.; Beschluss vom 23. Juli 2019 - 2 B 4.19 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 28. Mai 2019 - 4 BN 44.18 -, juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 4 ZB 17.31557

    Wegen fehlenden Gehörsverstoßes erfolgloses Berufungszulassungsbegehren eines

    Im Übrigen folgt aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 9).

    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 ZB 17.505

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen die Ablehnung eines Antrages auf Zulassung der

  • VGH Bayern, 30.11.2017 - 5 ZB 17.31771

    Kein Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung in

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16

    Versetzungsantrag; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • OVG Sachsen, 14.01.2021 - 1 A 222/20

    Zulassungsantrag; rechtliches Gehör; richterlicher Hinweis; Niederschrift;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - 18 A 3366/19

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - 4 A 3071/17

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung

  • VGH Bayern, 12.09.2023 - 23 ZB 23.30669

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 23 ZB 21.1401

    Erfolgloser Antrag eines Tierschutzvereins auf Zulassung der Berufung in einem

  • BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

  • OVG Bremen, 12.08.2021 - 1 LA 328/21

    Asyl; Bulgarien; Dublin III-VO; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler;

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.378

    Zulassung zum kommunalen Volksfest

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065

    Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals

  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 13a ZB 18.33212

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2020 - 13 B 468/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2018 - 4 A 367/18

    Nachweis einer Verfolgungssituation der Christen in Pakistan; Möglichkeit einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 - 10 S 55.20

    Bundesbeamtenrecht; Umsetzung; einheitliche Bundesbehörde; Wechsel des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 10 S 55.20

    Bundesbeamtenrecht; Umsetzung; einheitliche Bundesbehörde; Wechsel des

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 8 ZB 18.32953

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2018 - 4 A 3273/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren i.R.d.

  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 8 ZB 19.31346

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • OVG Bremen, 21.09.2020 - 1 LA 33/20
  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt aus zwingenden Gründen der

  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 5 ZB 17.1901

    Keine Verletzung des Petitionsrechts - Herausgabe von Infobroschüren zur

  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479

    Rechtliches Gehör bei Sachverständigengutachten über Einwendungen gegen einzelne

  • VGH Bayern, 18.07.2019 - 10 ZB 19.32567

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verwertung von amtlichen

  • VGH Bayern, 30.08.2016 - 11 ZB 16.1617

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen den einen Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Bremen, 30.03.2021 - 1 LA 313/20
  • OVG Bremen, 16.05.2023 - 1 LA 177/21

    Widerruf der einem iranischen Staatsangehörigen zuerkannten

  • OVG Bremen, 25.10.2019 - 1 LA 278/19

    Gehörsrüge; Überraschungsurteil; Asylrecht; Afghanistan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2019 - 4 A 3310/19

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im asylgerichtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2019 - 4 A 158/18

    Schaffung einer zumindest existenzsichernden Grundlage bei einer Rückkehr in die

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