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   BVerwG, 15.08.1986 - 4 B 180.86   

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BVerwG, 15.08.1986 - 4 B 180.86 (https://dejure.org/1986,8165)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1986 - 4 B 180.86 (https://dejure.org/1986,8165)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1986 - 4 B 180.86 (https://dejure.org/1986,8165)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionszulassungsgrund des Verfahrensfehlers durch die Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens für die mündliche Verhandlung - Beifügen einer ausreichenden Begründung zum Bebauungsplan - Pflicht der Bauaufsichtsbehörde, auf Grund des Vertrauensschutzes gegen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1986 - 4 B 180.86
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des beschließenden Senats vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 76.68 - (Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 = NJW 1971, 1626) und vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 N 1.85 - (ZfBR 1986, 142 = BayVBl. 1986, 372) ab.

    Das Berufungsgericht hat folglich dem von der Beschwerde für nichtsagend gehaltenen Satz der Planbegründung eine Aussage über den Zweck der Festsetzung eines Wochenendhausgebiets entnommen, die die Begründung nach den vom beschließenden Senat vor allem im Beschluß vom 21. Februar 1986 (a.a.O) genannten Maßstäben lediglich als unvollständig erscheinen läßt.

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1986 - 4 B 180.86
    Das Berufungsgericht hat seine Aufklärungspflicht nicht verletzt, wenn es nicht Nachforschungen darüber angestellt hat, ob dem Rat der Gemeinde beim Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan auch dessen Begründung vorgelegen hat (vgl. Urteile des Senats vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - und vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10 und § 12 BBauG Nr. 11).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 25.79

    Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts - Irrevisibilität - Landesrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1986 - 4 B 180.86
    Ob und unter welchen Voraussetzungen der Vertrauensschutz es der Bauaufsichtsbehörde verbietet, gegen baurechtswidrige Zustände einzuschreiten, bestimmt sich in erster Linie nach Landesbaurecht und nach - das Landesbaurecht ergänzenden - allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 25.79 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 113) sowie nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalls.
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1986 - 4 B 180.86
    Das Berufungsgericht hat seine Aufklärungspflicht nicht verletzt, wenn es nicht Nachforschungen darüber angestellt hat, ob dem Rat der Gemeinde beim Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan auch dessen Begründung vorgelegen hat (vgl. Urteile des Senats vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - und vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 10 und § 12 BBauG Nr. 11).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1986 - 4 B 180.86
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des beschließenden Senats vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 76.68 - (Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 = NJW 1971, 1626) und vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 N 1.85 - (ZfBR 1986, 142 = BayVBl. 1986, 372) ab.
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