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BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Planungsschäden und Abwägungsgebot; Fehlende enteignungsrechtliche Vorwirkungen eines Bebauungsplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.1988 - 10 C 53/86
- BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88
Daß das Grundeigentum an den im Plangebiet liegenden Flächen durch einen Bebauungsplan inhaltlich bestimmt und gestaltet wird (Art. 14 Abs. 1 GG) und daß in der Realität der Bauleitplanung eine eigentumsverteilende Wirkung zukommen kann (vgl. BVerwGE 45, 309, 324 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72]; vgl. ferner BVerfGE 70, 35, 50), ist zwar richtig, bedeutet aber nicht, daß schon für den Bebauungsplan die Enteignungsvoraussetzungen (pauschal) zu prüfen sind, wie dies z.B. für eine Entwicklungsverordnung nach § 53 StBauFG der Fall war (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - NJW 1982, 2787 [BVerwG 15.01.1982 - 4 C 94/79]). - BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB), …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88
Daß das Grundeigentum an den im Plangebiet liegenden Flächen durch einen Bebauungsplan inhaltlich bestimmt und gestaltet wird (Art. 14 Abs. 1 GG) und daß in der Realität der Bauleitplanung eine eigentumsverteilende Wirkung zukommen kann (vgl. BVerwGE 45, 309, 324 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72]; vgl. ferner BVerfGE 70, 35, 50), ist zwar richtig, bedeutet aber nicht, daß schon für den Bebauungsplan die Enteignungsvoraussetzungen (pauschal) zu prüfen sind, wie dies z.B. für eine Entwicklungsverordnung nach § 53 StBauFG der Fall war (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - NJW 1982, 2787 [BVerwG 15.01.1982 - 4 C 94/79]). - BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88
Daß das Grundeigentum an den im Plangebiet liegenden Flächen durch einen Bebauungsplan inhaltlich bestimmt und gestaltet wird (Art. 14 Abs. 1 GG) und daß in der Realität der Bauleitplanung eine eigentumsverteilende Wirkung zukommen kann (vgl. BVerwGE 45, 309, 324 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72]; vgl. ferner BVerfGE 70, 35, 50), ist zwar richtig, bedeutet aber nicht, daß schon für den Bebauungsplan die Enteignungsvoraussetzungen (pauschal) zu prüfen sind, wie dies z.B. für eine Entwicklungsverordnung nach § 53 StBauFG der Fall war (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - NJW 1982, 2787 [BVerwG 15.01.1982 - 4 C 94/79]).
- BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90
Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche …
Daß das Grundeigentum an den im Plangebiet liegenden Flächen durch einen Bebauungsplan inhaltlich bestimmt und gestaltet wird (Art. 14 Abs. 1 GG) und daß in der Realität der Bauleitplanung eine eigentumsverteilende Wirkung zukommen kann (vgl. BVerwGE 45, 309 ; vgl. ferner BVerfGE 70, 35 ), hat nicht die Folge, daß schon für den Bebauungsplan die Enteignungsvoraussetzungen (pauschal) zu prüfen sind (vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 1988 - BVerwG 4 NB 11.88 - und vom 15. August 1988 - BVerwG 4 NB 19.88 - beide unveröffentlicht; vgl. demgegenüber zu dem besonderen Fall der Entwicklungsbereichsverordnung nach § 53 StBauFG, bei der die Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt ihres Erlasses "vorverlagert" ist, Beschluß vom 5. August 1988 - BVerwG 4 NB 23.88 - Buchholz 406.15 § 53 StBauFG Nr. 2).