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   BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88   

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https://dejure.org/1988,4198
BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88 (https://dejure.org/1988,4198)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1988 - 4 NB 19.88 (https://dejure.org/1988,4198)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1988 - 4 NB 19.88 (https://dejure.org/1988,4198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planungsschäden und Abwägungsgebot; Fehlende enteignungsrechtliche Vorwirkungen eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88
    Daß das Grundeigentum an den im Plangebiet liegenden Flächen durch einen Bebauungsplan inhaltlich bestimmt und gestaltet wird (Art. 14 Abs. 1 GG) und daß in der Realität der Bauleitplanung eine eigentumsverteilende Wirkung zukommen kann (vgl. BVerwGE 45, 309, 324 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72]; vgl. ferner BVerfGE 70, 35, 50), ist zwar richtig, bedeutet aber nicht, daß schon für den Bebauungsplan die Enteignungsvoraussetzungen (pauschal) zu prüfen sind, wie dies z.B. für eine Entwicklungsverordnung nach § 53 StBauFG der Fall war (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - NJW 1982, 2787 [BVerwG 15.01.1982 - 4 C 94/79]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88
    Daß das Grundeigentum an den im Plangebiet liegenden Flächen durch einen Bebauungsplan inhaltlich bestimmt und gestaltet wird (Art. 14 Abs. 1 GG) und daß in der Realität der Bauleitplanung eine eigentumsverteilende Wirkung zukommen kann (vgl. BVerwGE 45, 309, 324 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72]; vgl. ferner BVerfGE 70, 35, 50), ist zwar richtig, bedeutet aber nicht, daß schon für den Bebauungsplan die Enteignungsvoraussetzungen (pauschal) zu prüfen sind, wie dies z.B. für eine Entwicklungsverordnung nach § 53 StBauFG der Fall war (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - NJW 1982, 2787 [BVerwG 15.01.1982 - 4 C 94/79]).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88
    Daß das Grundeigentum an den im Plangebiet liegenden Flächen durch einen Bebauungsplan inhaltlich bestimmt und gestaltet wird (Art. 14 Abs. 1 GG) und daß in der Realität der Bauleitplanung eine eigentumsverteilende Wirkung zukommen kann (vgl. BVerwGE 45, 309, 324 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72]; vgl. ferner BVerfGE 70, 35, 50), ist zwar richtig, bedeutet aber nicht, daß schon für den Bebauungsplan die Enteignungsvoraussetzungen (pauschal) zu prüfen sind, wie dies z.B. für eine Entwicklungsverordnung nach § 53 StBauFG der Fall war (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - NJW 1982, 2787 [BVerwG 15.01.1982 - 4 C 94/79]).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Daß das Grundeigentum an den im Plangebiet liegenden Flächen durch einen Bebauungsplan inhaltlich bestimmt und gestaltet wird (Art. 14 Abs. 1 GG) und daß in der Realität der Bauleitplanung eine eigentumsverteilende Wirkung zukommen kann (vgl. BVerwGE 45, 309 ; vgl. ferner BVerfGE 70, 35 ), hat nicht die Folge, daß schon für den Bebauungsplan die Enteignungsvoraussetzungen (pauschal) zu prüfen sind (vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 1988 - BVerwG 4 NB 11.88 - und vom 15. August 1988 - BVerwG 4 NB 19.88 - beide unveröffentlicht; vgl. demgegenüber zu dem besonderen Fall der Entwicklungsbereichsverordnung nach § 53 StBauFG, bei der die Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt ihres Erlasses "vorverlagert" ist, Beschluß vom 5. August 1988 - BVerwG 4 NB 23.88 - Buchholz 406.15 § 53 StBauFG Nr. 2).
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