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   BVerwG, 15.08.1997 - 4 B 130.97   

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BVerwG, 15.08.1997 - 4 B 130.97 (https://dejure.org/1997,5060)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1997 - 4 B 130.97 (https://dejure.org/1997,5060)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1997 - 4 B 130.97 (https://dejure.org/1997,5060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiserhebung in der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung - Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Besichtigung der Örtlichkeiten im Berufungsverfahren nur durch den Berichterstatter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 87 Abs. 3 S. 1, S. 2 § 98
    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 524
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 213/86

    Verneinung der Glaubwürdigkeit eines nur in der ersten Instanz vernommenen Zeugen

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1997 - 4 B 130.97
    Dieses Urteil fügt sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, denen zu entnehmen ist, daß das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines von ihm nicht vernommenen Zeugen nur dann anders beurteilen darf als die Vorinstanz, wenn es sich insoweit selbst einen persönlichen Eindruck verschafft hat (vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 1986 - VI ZR 142/85 - NJW 1986, 2885 [BGH 13.05.1986 - VI ZR 142/85] und vom 23. Juni 1987 - VI ZR 213/86 - NJW 1987, 3205).
  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1997 - 4 B 130.97
    Dieses Urteil fügt sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, denen zu entnehmen ist, daß das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines von ihm nicht vernommenen Zeugen nur dann anders beurteilen darf als die Vorinstanz, wenn es sich insoweit selbst einen persönlichen Eindruck verschafft hat (vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 1986 - VI ZR 142/85 - NJW 1986, 2885 [BGH 13.05.1986 - VI ZR 142/85] und vom 23. Juni 1987 - VI ZR 213/86 - NJW 1987, 3205).
  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89

    Maßgeblicher Tatsachenstoff bei Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1997 - 4 B 130.97
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1990 - XI ZR 162/89 - (NJW 1991, 1302) rechtfertigt nicht die von der Beschwerde gezogenen gegenteiligen Schlüsse.
  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff

    Dies gilt auch für Ortsbesichtigungen (BVerwG, Beschluss vom 15. August 1997 - 4 B 130.97 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 9 S. 2).
  • BVerwG, 20.11.2014 - 7 B 27.14

    Schweinemastanlage; gemeindliches Einvernehmen; Unmittelbarkeit der

    Das kann auch bei einer Ortsbesichtigung der Fall sein (Beschluss vom 15. August 1997 - BVerwG 4 B 130.97 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 9 S. 2 - juris Rn. 3).
  • BFH, 04.08.2015 - IX B 95/15

    Beschwerde gegen Ladungsverfügung - Beweiserhebung im Verfahren nach § 79 Abs. 3

    Vor allem aber ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Parallelvorschrift des § 87 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (s. Beschluss vom 15. August 1997  4 B 130/97, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechung-Report 1998, 524) unzulässig, die Beweiserhebung   vollständig   in das Verfahren nach § 79 Abs. 3 FGO zu verlagern.
  • BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06

    Abstrakte Beantwortbarkeit von Fragen bzgl. unlauterer Machenschaften bei

    Eine Wiederholung der Beweisaufnahme vor dem anders besetzten Spruchkörper stand im Ermessen des Gerichts und war nur dann zwingend, wenn der persönliche Eindruck des Zeugen für alle Richter unverzichtbar war (Beschluss vom 15. August 1997 BVerwG 4 B 130.97 Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 9).
  • OVG Sachsen, 28.04.2022 - 1 A 295/19

    Feststellungsklage; Kulturdenkmal; Dachgeschossumbau

    Grundlage der Beweiserhebung sind zum einen die amtlichen Auskünfte des Mitarbeiters des Landesamtes für Denkmalpflege (vgl. § 3a Abs. 1 und 2 SächsDSchG; Referent T..... N....) vom 19. Mai 2021 und 22. Juli 2021 und zum anderen der Augenschein im Rahmen des Erörterungstermins am 22. Juli 2021 (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6, Abs. 3, § 96 Abs. 2 VwGO), dessen Ergebnis in der Niederschrift vom 22. Juli 2021 festgehalten wurde und über das die Berichterstatterin die anderen Senatsmitglieder zudem unter Heranziehung der in den Gerichts- und Behördenakten befindlichen Fotos informiert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. März 2015 - 4 C 12.14 -, juris Rn. 24 m. w. N. und Beschl. v. 15. August 1997 - 4 B 130.97 -, Rn. 3 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2014 - 7 A 2417/12

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung eines planungsrechtlichen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 1997 - 4 B 130.97 -, NVwZ-RR 1998, 524.
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