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   BVerwG, 15.08.2012 - 9 B 19.12   

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https://dejure.org/2012,22649
BVerwG, 15.08.2012 - 9 B 19.12 (https://dejure.org/2012,22649)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2012 - 9 B 19.12 (https://dejure.org/2012,22649)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2012 - 9 B 19.12 (https://dejure.org/2012,22649)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 KAG SN
    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Gebührenschuldner für Abfallbeseitigung neben dem Grundstücksmieter

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Grundstücksmieters als Gebührenschuldner für die Abfallbeseitigung

  • rewis.io

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Gebührenschuldner für Abfallbeseitigung neben dem Grundstücksmieter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; SächsKAG § 9 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Grundstücksmieters als Gebührenschuldner für die Abfallbeseitigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2012 - 9 B 19.12
    Das Recht, im Gerichtsverfahren gehört zu werden, umfasst nicht einen Anspruch darauf, dass sich das Gericht in den Entscheidungsgründen umfassend mit den Argumenten der Beteiligten auseinandersetzt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 - juris Rn. 11 ; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109; stRspr).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2012 - 9 B 19.12
    Das Recht, im Gerichtsverfahren gehört zu werden, umfasst nicht einen Anspruch darauf, dass sich das Gericht in den Entscheidungsgründen umfassend mit den Argumenten der Beteiligten auseinandersetzt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 - juris Rn. 11 ; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109; stRspr).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2012 - 9 B 19.12
    Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung, von der das Urteil abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2012 - 9 B 19.12
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2012 - 9 B 19.12
    Von einer Verkürzung des Rechts auf Gehör kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn die Umstände des Falles den eindeutigen Schluss zulassen, dass dies nicht geschehen ist (vgl. Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22).
  • VG Aachen, 05.09.2019 - 6 L 713/19

    Abfall; Beseitigungsanordnung; Störerauswahl

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. September 2018 - 9 K 5544/14 -, juris Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 15. August 2012 - 9 B 19.12 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen, Urteil vom 27. Februar 2012 - 5 A 48/10 - , juris Rn. 17 ff. sowie VG Koblenz, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 7 K 1230/09.KO -, juris Rn. 20 zur Gebührenschuldnerschaft und OVG NRW, Urteil vom 11. September 2008 - 20 A 1661/06 -, juris Rn. 50: Abfallbesitzereigenschaft des Vermieters "zumindest im größeren Mietwohnungsbau".
  • VG Gelsenkirchen, 25.09.2018 - 9 K 5544/14

    Sanierungsanordnung, störender Hoheitsträger, Zuständigkeit der oberen

    Während bei einem schuldrechtlichen Nutzungsverhältnis, namentlich der Miete oder Pacht, neben dem Mieter oder Pächter als unmittelbarem auch dem Eigentümer als mittelbarem Besitzer noch ein ausreichendes Maß an tatsächlicher Sachherrschaft an der Miet- oder Pachtsache sowie an den auf dem Grundstück außerhalb der Miet- oder Pachtsache gelagerten Gegenständen zugesprochen wird, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. August 2012 - 9 B 19/12 -, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2012 - 5 A 48/10 -, juris Rn. 20; VG Koblenz, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 K 1230/09.KO -, juris Rn. 20 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14. März 1985 - III ZR 12/84 -, juris Rn. 19 f.; a.A. ausführlich zu § 3 Abs. 6 KrW/AbfG m.w.N. Radtke, Wege aus der "kostenlosen" Abfallentsorgung durch den Staat bei Insolvenz des Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage, 2011, S. 304-315, dürften die Verantwortungsbereiche bei einem Erbbaurechtsverhältnis entlang der Grenzen zwischen Erbbaurecht und Grundstückseigentum zu ziehen und danach zu bestimmen sein, ob der interessierende Abfall bei der Nutzung des aufgrund des Erbbaurechts errichteten Gebäudes bzw. eines in das Erbbaurecht einbezogenen Grundstücksteils, durch die Nutzung des Grundstücks im Übrigen oder durch die einheitliche Nutzung beider angefallen ist.
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