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   BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13   

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BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13 (https://dejure.org/2013,21603)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2013 - 3 B 38.13 (https://dejure.org/2013,21603)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2013 - 3 B 38.13 (https://dejure.org/2013,21603)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV 2010
    Ausländischer EU-Führerschein; Wohnsitzerfordernis; vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Information

  • verkehrslexikon.de

    Auskünfte des Gemeinsamen Zentrums als vom Ausstellerstaat stammend

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zum Gebrauchmachen einer in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B in Deutschland

  • blutalkohol PDF, S. 200
  • rewis.io

    Ausländischer EU-Führerschein; Wohnsitzerfordernis; vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Information

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung zum Gebrauchmachen einer in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B in Deutschland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass auch eine Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit das Kriterium einer aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Information erfüllt, wenn die vom Gemeinsamen Zentrum an deutsche Stellen weitergegebenen Erkenntnisse ihrerseits auf Informationen beruhen, die von Behörden des Ausstellermitgliedstaates stammen (Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 9.11 - juris Rn. 18 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 61; s. dazu nun auch EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 71 f.).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass auch eine Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit das Kriterium einer aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Information erfüllt, wenn die vom Gemeinsamen Zentrum an deutsche Stellen weitergegebenen Erkenntnisse ihrerseits auf Informationen beruhen, die von Behörden des Ausstellermitgliedstaates stammen (Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 9.11 - juris Rn. 18 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 61; s. dazu nun auch EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 71 f.).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass auch eine Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit das Kriterium einer aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Information erfüllt, wenn die vom Gemeinsamen Zentrum an deutsche Stellen weitergegebenen Erkenntnisse ihrerseits auf Informationen beruhen, die von Behörden des Ausstellermitgliedstaates stammen (Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 9.11 - juris Rn. 18 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 61; s. dazu nun auch EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 71 f.).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13
    Abgesehen davon, dass sich der Beschwerde hierzu entgegen den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO keine konkrete aus Sicht des Klägers noch zu klärende Frage von grundsätzlicher Bedeutung entnehmen lässt, geht die Beschwerde mit der Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 26. April 2012 - Rs. C- 419/10, Hofmann - (NJW 2012, 1935) auch daran vorbei, dass dort über die Frage zu entscheiden war, inwieweit die Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auch dann abgelehnt werden darf, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Ausstellermitgliedstaat eingehalten wurde (EuGH, Urteil vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 29); damit ging es dort der Sache nach insbesondere um die Unionsrechtskonformität von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV.
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Dies erfüllt das Kriterium einer vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Information (BVerwG, Beschluss vom 15. August 2013 - 3 B 38.13 - DAR 2013, 594 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und

    Sowohl die Auskünfte in dem vom tschechischen Verkehrsministerium übersandten Fragebogen als auch die durch eine Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit bestätigte Anmeldung des Klägers (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. August 2013 - 3 B 38.13 - DAR 2013, 594 Rn. 3 sowie Urteil vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308 Rn. 15) nur kurz vor der Ausstellung des Führerscheins sind vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen, die Hinweise auf einen Verstoß gegen die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes im Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins ergeben.
  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das

    Übermittelt ein gemeinsames Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit, das von Deutschland und dem Ausstellermitgliedstaat unterhalten wird, die Informationen, so rühren sie vom Ausstellermitgliedstaat her, wenn sie von dessen Behörden stammen (BVerwG, Beschluss vom 15. August 2013 - 3 B 38/13, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 10 S 242/14, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis;

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass auch eine Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit das Kriterium einer aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Information erfüllt, wenn die vom Gemeinsamen Zentrum an deutsche Stellen weitergegebenen Erkenntnisse ihrerseits auf Informationen beruhen, die von Behörden des Ausstellermitgliedstaates stammen (BVerwG, Beschluss vom 15.08.2013 - 3 B 38/13 - juris; BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 9.11 - juris Rn. 18 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 61 und EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 71 f.; Senatsbeschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010, 122; Senatsurteil vom 14.01.2013 - 10 S 1021/12 -).
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34

    Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass auch eine Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit das Kriterium einer aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Information erfüllt, wenn die vom Gemeinsamen Zentrum an deutsche Stellen weitergegebenen Erkenntnisse ihrerseits auf Informationen beruhen, die von Behörden des Ausstellermitgliedstaates, wie hier der tschechischen Polizei, stammen (vgl. BVerwG, B.v. 15.8.2013 - 3 B 38.13 - DAR 2013, 594 = juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2016 - 1 OLG 1 Ss 55/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    Denn Mitteilungen dieser Einrichtung erfüllen das Kriterium einer aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Information, wenn die vom Gemeinsamen Zentrum an deutsche Stellen weitergegebenen Erkenntnisse ihrerseits auf Informationen beruhen, die von Behörden des Ausstellermitgliedstaates stammen (BVerwG DAR 2013, 594; BayVGH ZfSch 2012, 416).
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 11 CS 17.1022

    Wohnsitzerfordernis für Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis

    aa) Da die vom Gemeinsamen Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit weitergegebenen Erkenntnisse auf Informationen beruhen, die ihrerseits von tschechischen Behörden stammen, handelt es sich insoweit um Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats (vgl. BVerwG, B.v. 15.8.2013 - 3 B 38.13 - DAR 2013, 594 Rn. 3; EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - DAR 2012, 193 Rn. 71).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 11 CS 16.1084

    Tschechische Fahrerlaubnis - Fehlende Berechtigung zum Führen eines

    aa) Da die vom Gemeinsamen Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit weitergegebenen Erkenntnisse auf Informationen beruhen, die ihrerseits von tschechischen Behörden stammen, handelt es sich insoweit um Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats (vgl. BVerwG, B.v. 15.8.2013 - 3 B 38.13 - DAR 2013, 594 Rn. 3; EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - DAR 2012, 193 Rn. 71).
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 11 CS 16.658

    Wohnsitzerfordernis für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    aa) Da die vom Gemeinsamen Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit weitergegebenen Erkenntnisse auf Informationen beruhen, die ihrerseits von tschechischen Behörden stammen, handelt es sich insoweit um Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats (vgl. BVerwG, B. v. 15.8.2013 - 3 B 38.13 - DAR 2013, 594 Rn. 3; EuGH, U. v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - DAR 2012, 193 Rn. 71).
  • VG Ansbach, 10.12.2019 - AN 10 S 19.02004

    Wohnsitzerfordernis beim Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es sich bei der Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit um unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaates handelt, wenn die vom Gemeinsamen Zentrum an deutsche Stellen weitergegebenen Erkenntnisse ihrerseits auf Informationen beruhen, die von Behörden des Ausstellermitgliedstaates, wie hier der tschechischen Polizei, stammen (vgl. BVerwG, B.v. 15.8.2013 - 3 B 38.13 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 21.07.2014 - W 6 S 14.591

    Sofortverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22

    Nichtanerkennung eines in Frankreich umgetauschten tschechischen Führerscheins

  • VG Saarlouis, 27.04.2021 - 5 L 426/21

    Aberkennung des Rechts von einer tschechischen in eine ungarische Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 11 ZB 14.718

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16

    Aberkennung des Rechts zur Nutzung einer tschechischen Fahrerlaubnis in

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