Rechtsprechung
   BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34947
BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17 (https://dejure.org/2017,34947)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2017 - 4 BN 22.17 (https://dejure.org/2017,34947)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2017 - 4 BN 22.17 (https://dejure.org/2017,34947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,34947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftswidrige Besetzung bei einem erst nachträglich bekannt gewordenen Befangenheitsgrund; Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz; Mündliche Verhandlung des Normenkontrollgerichts über die Normenkontrollanträge; Verwerfung eines ...

  • rewis.io

    Verfahrensermessen des Normenkontrollgerichts; Verlust des Ablehnungsrechts wegen Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorschriftswidrige Besetzung bei einem erst nachträglich bekannt gewordenen Befangenheitsgrund; Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz; Mündliche Verhandlung des Normenkontrollgerichts über die Normenkontrollanträge; Verwerfung eines ...

  • rechtsportal.de

    Vorschriftswidrige Besetzung bei einem erst nachträglich bekannt gewordenen Befangenheitsgrund; Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz; Mündliche Verhandlung des Normenkontrollgerichts über die Normenkontrollanträge; Verwerfung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensermessen des Normenkontrollgerichts; Verlust des Ablehnungsrechts wegen Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund;

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17
    Es war daher mit Blick auf die noch ausstehende Entscheidung zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - NJW 1998, 323 ; Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 9).

    Der Rechtsschutz wird damit nicht verkürzt, weil das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung alle geltend gemachten Zulassungsgründe vollständig und eigenverantwortlich zu überprüfen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 9 und vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 11).

    Davon ist auszugehen, wenn keine geeigneten Befangenheitsgründe vorgetragen werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen, etwa weil das Gesuch offenbar grundlos ist, nur der Verschleppung dient und damit missbräuchlich ist (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 9).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17
    Deshalb reicht es aus, wenn ein Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zu prüfenden Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Urteile vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 und vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 137).

    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urteil vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 138 und Beschluss vom 12. Januar 2016 - 4 BN 11.15 - ZfBR 2016, 263 Rn. 4).

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17
    Dieses vereinfachte Ablehnungsverfahren soll indes nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebietet (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - BVerfGK 13, 72 und Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30).

    Der Senat weist aber darauf hin, dass über den Ablehnungsantrag nicht unter Mitwirkung einer abgelehnten Richterin hätte entschieden werden dürfen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 36; aber auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 8 BN 1.16 - juris Rn. 7 ).

  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15

    Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17
    Dies gilt auch, wenn sich die Gründe für die Besorgnis der Befangenheit - wie hier der Antragsteller geltend macht - erst aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben sollten (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 38 m.w.N.; BGH, Urteil vom 9. November 1992 - II ZR 230/91 - BGHZ 120, 141 ).

    Eine solche vorschriftswidrige Besetzung kann bei einem erst nachträglich bekannt gewordenen Befangenheitsgrund nur angenommen werden, wenn ein Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (BVerwG, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 und Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 38).

  • BVerwG, 20.02.2014 - 4 CN 1.13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Planänderung; mehrfache

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17
    Das angegriffene Urteil weicht nicht von dem Senatsurteil vom 20. Februar 2014 - 4 CN 1.13 - (BVerwGE 149, 88) ab, das sich zu dem bis zum 1. Juni 2017 geltenden § 47 Abs. 2a VwGO (vgl. Art. 5 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 - BGBl. I S. 1298) äußert.

    Zu dieser Norm verhält sich das Senatsurteil vom 20. Februar 2014 - a.a.O. - nicht.

  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17
    Es war daher mit Blick auf die noch ausstehende Entscheidung zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - NJW 1998, 323 ; Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 9).

    Für ein nach Ergehen des Endurteils angebrachtes Befangenheitsgesuch folgt dies im Übrigen aus § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO, wonach der Beurteilung des Revisionsgerichts nur diejenigen Entscheidungen unterliegen, die dem Endurteil vorausgegangen sind (vgl. zu § 548 ZPO a.F. BVerwG, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - NJW 1998, 323 ).

  • BVerwG, 27.06.2017 - 8 BN 1.16

    Feststellung der Nichtigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung nach der

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17
    Der Senat weist aber darauf hin, dass über den Ablehnungsantrag nicht unter Mitwirkung einer abgelehnten Richterin hätte entschieden werden dürfen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 36; aber auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 8 BN 1.16 - juris Rn. 7 ).
  • BVerwG, 23.08.2016 - 4 B 25.16

    Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17
    Eine Hinweispflicht des Gerichts setzt voraus, dass das Gericht bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - NVwZ 2013, 1614 Rn. 38 und Beschluss vom 23. August 2016 - 4 B 25.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 30.11.2016 - 4 BN 16.16

    Abwägungserheblichkeit; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; Belang; Friedhof;

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17
    Überspannt das Normenkontrollgericht die Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO und verkennt es damit die prozessuale Bedeutung dieser Vorschrift, handelt es verfahrensfehlerhaft (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2013 - 4 BN 13.13 - BRS 81 Nr. 64 Rn. 6 und vom 30. November 2016 - 4 BN 16.16 - BauR 2017, 563 Rn. 11).
  • BVerwG, 12.01.2016 - 4 BN 11.15

    Keine Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei nur geringfügiger

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17
    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urteil vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 138 und Beschluss vom 12. Januar 2016 - 4 BN 11.15 - ZfBR 2016, 263 Rn. 4).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 4 CN 5.14

    Normenkontrolle; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; GbR; Antragsbefugnis;

  • BVerwG, 26.02.2014 - 4 BN 7.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 BN 13.13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; überspannte Anforderungen an die Prüfung

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OLG Celle, 30.07.2015 - 5 U 24/15

    Sittenwidrige Überhöhung des Einheitspreises für eine Eventualposition

  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

  • BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12

    Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit;

  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88

    Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks -

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84

    Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09

    Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 20/99

    Richterablehnung; Rügeverlust

  • OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    Daher kann dahinstehen, ob § 26a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO im Zivilprozess überhaupt analog anwendbar ist und der abgelehnte Richter deshalb über eine Verspätung des Ablehnungsgesuchs selbst (mit)entscheiden darf (dafür Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 44, Rn. 11a (Verspätung als gesetzlich geregelter Fall der Verschleppung); Götsche, jurisPR-FamR 19/2020, Anm. 3, unter C. Abs. 1 a. E.; s. a. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Juli 2021 - 7 U 14/21, juris, Rn. 1, allerdings zu offensichtlich verfahrensfremden Zwecken im Sinne des § 26a Abs. 1 Nr. 3 Var. 2 StPO, was als Ausnahme von § 45 Abs. 1 ZPO ohnehin anerkannt ist; a. A. wohl BeckOK-ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, § 45, Rn. 7 (anders als im Strafverfahren fehle eine gesetzliche Regelung); zum - überwiegend gegen eine Selbstentscheidung plädierenden - Streitstand bezüglich eines Verlusts des Ablehnungsrechts gemäß § 43 ZPO vgl. z. B. die Nachweise bei BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 22.17, juris, Rn. 16 f.).
  • FG Hamburg, 12.10.2017 - 1 K 54/15

    Steuerberaterprüfung, Finanzgerichtsordnung: Verfahrensfragen und Prüfung von

    Ist in Ausnahmefällen das Ablehnungsgesuch jedoch wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig, so kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters ohne dessen vorherige dienstliche Äußerung zurückgewiesen werden (vergleiche BFH Beschlüsse vom 05.04.2017, III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047; vom 02.03.2017, XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Beschluss vom 15.08.2017, 4 BN 22/17, juris; BVerfG Beschlüsse vom 07.07.2017, 1 BvR 805/17, juris; vom 15.08.2017, 2 BvC 67/14, juris; vom 16.09.2017, 1 BvR 1526/17, juris; vom 06.05.2010, 1 BvR 96/10, juris).

    Eine solche Selbstentscheidung des abgelehnten Richters ist vor dem Hintergrund der Garantie des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes (GG) nur dann und insoweit gerechtfertigt, wie die durch den gestellten Ablehnungsantrag erforderliche Entscheidung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters und damit keine Entscheidung in eigener Sache voraussetzt, sondern der Verhinderung eines offensichtlichen Missbrauchs des Ablehnungsrechtes für sachfremde Zwecke dient oder eine bloße Formalentscheidung über ein offensichtlich unzulässiges Gesuch darstellt (vergleiche BVerwG Beschluss vom 15.08.2017, 4 BN 22/17, juris; Hessisches Landessozialgericht (LSG) Beschluss vom 14.08.2017, L 9 SF 37/17 AB, juris).

  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 1 NE 18.1303

    Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Das vorgetragene Interesse, dass der Bebauungsplan die Struktur der angrenzenden Bebauung aufnimmt und fortsetzt, wird bereits nicht näher erläutert und ist auch nicht erkennbar schützenswert (vgl. BayVGH, U.v. 14.3.2017 - 1 N 15.705 - juris Rn. 16, bestätigt durch BVerwG, B.v. 15.8.2017 - 4 BN 22.17 - juris Rn. 27).
  • LG Stuttgart, 26.10.2020 - 3 O 253/20

    Verspäteter Befangenheitsantrag wegen Verhalten in früherem Verfahren

    Sie stellt keine Entscheidung in eigener Sache, sondern eine reine Formalentscheidung dar (vgl. MüKo- StPO/ Conen/Tsambikakis, § 26a Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 15.8.2017 - 4 BN 22.17 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22

    Funktionslosigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses

    Eine Hinweispflicht des Gerichts setzt voraus, dass es bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 22.17 - juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende

    Voraussetzung dafür ist, dass ein Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 22.17 - juris Rn. 7 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2019 - 5 PB 18.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in einer

    Dies gilt auch, wenn sich die angeblichen Gründe für die Besorgnis der Befangenheit - wie die Beschwerde geltend macht - erst im Nachhinein bzw. aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung ergeben haben sollten (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1992 - II ZR 230/91 - BGHZ 120, 141 ; BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 38 m.w.N. und vom 15. August 2017 - 4 BN 22.17 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in einer

    Dies gilt auch, wenn sich die angeblichen Gründe für die Besorgnis der Befangenheit - wie die Beschwerde geltend macht - erst im Nachhinein bzw. aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung ergeben haben sollten (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1992 - II ZR 230/91 - BGHZ 120, 141 ; BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 38 m.w.N. und vom 15. August 2017 - 4 BN 22.17 - juris Rn. 7).
  • VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19

    Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019

    Davon ist auszugehen, wenn keine geeigneten Befangenheitsgründe vorgetragen werden, sondern das Vorbringen des Antragstellers ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen, etwa, weil das Gesuch offenbar grundlos ist, nur der Verschleppung dient und damit missbräuchlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 22.17 -, Rn. 16, juris).
  • LG Lübeck, 21.03.2022 - 10 O 361/21

    Selbstentscheidungbefugnis des Richters über Ablehnungsgesuch

    Anders wird die Frage eines Selbstentscheidungsrechts des abgelehnten Richters in den Fällen des § 43 ZPO von Stimmen beurteilt, die den Verlust des Ablehnungsrechts nicht als Zulässigkeitsschranke, sondern als Ausformung der Unbegründetheit des Ablehnungsgesuchs ansehen (so OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 W 2/09 -, Juris Rn. 19, und hierauf verweisend Saenger, Zivilprozessordnung, 9. Aufl. 2021, § 45 ZPO Rn. 2; Vollkommer, in: Zöller, a. a. O., § 43 ZPO Rn. 1 [vgl. jedoch ders. zu § 44 Rn. 11a: "h. M.: unzulässig"]; offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 22/17 -, Juris Rn. 16, und BFH, Beschluss vom 23. Februar 1994 - IV B 79/93 -, Juris Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht