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   BVerwG, 15.09.1993 - 11 B 119.93   

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https://dejure.org/1993,12572
BVerwG, 15.09.1993 - 11 B 119.93 (https://dejure.org/1993,12572)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1993 - 11 B 119.93 (https://dejure.org/1993,12572)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1993 - 11 B 119.93 (https://dejure.org/1993,12572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Baulandumlegung; Einbeziehung in die Baulandumlegung; Flurbereinigungsgebiet

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit einer gleichzeitigen Einbeziehung von Grundstücksflächen mit gleichartiger Begründung in ein Flurbereinigungs- und ein Umlegungsverfahren - Koordination von Flurbereinigungs- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.04.1979 - 5 C 68.77

    Anordnung - Wegenetz - Flurbereinigung - Umlegung - Wege- und Gewässerplan -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1993 - 11 B 119.93
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht - noch vor dem Inkrafttreten des Baugesetzbuchs auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes - bereits in seinem Beschluß vom 23. April 1979 - BVerwG 5 C 68.77 - (Buchholz 424.01 § 41 FlurbG Nr. 1 = DÖV 1979, 833) festgestellt.

    Die flurbereinigungsrechtliche Neugestaltung wird dann zu berücksichtigen haben, ob durch eine rechtsverbindliche Planung der Gemeinde bereits Festlegungen getroffen worden sind (BVerwG, Beschluß vom 23. April 1979 a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers weicht das flurbereinigungsgerichtliche Urteil mit seiner Begründung, die Einbeziehung von Grundstücksflächen des Klägers in ein Flurbereinigungs- und ein Umlegungsverfahren sei rechtlich unbedenklich, nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO van dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1979 (a.a.O.) ab.

  • VG Minden, 23.10.2012 - 2 K 2074/11

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge eines Fuhrparks

    vgl. zum Umfang der Ermittlungsbemühungen: BVerwG, Beschluss vom 23.12.1996 - 11 B 84.96 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 09.12.1993 - 11 B 119.93 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; OVG NRW, Beschluss vom 11.01.2008 - 8 B 2066/07 - OVG NRW, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335.
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