Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35090
BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16 (https://dejure.org/2016,35090)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.2016 - 9 B 13.16 (https://dejure.org/2016,35090)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 2016 - 9 B 13.16 (https://dejure.org/2016,35090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,35090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 3; FFH-RL Art. 4, 6, 9; BNatSchG § 32; VwGO § 86 Abs. 1 und 3, § 104 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 2
    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Gebiet; nachgemeldetes FFH-Gebiet; Einschätzungsspielraum; Beurteilungsspielraum; Gebietsabgrenzung; Meldeunterlagen; Vollüberprüfungsanspruch; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Eigentümer; Präklusion; materielle Präklusion; rechtliches ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 3
    Begründungspflicht; Beurteilungsspielraum; Eigentümer; Einschätzungsspielraum; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Hinweispflicht; Meldeunterlagen; Planfeststellungsbeschluss; Präklusion; Vollüberprüfungsanspruch; enteignungsrechtliche Vorwirkung; materielle Präklusion; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 1 S 4 FFHRL, Art 4 Abs 2 FFHRL, Art 4 Abs 5 FFHRL, Art 6 Abs 2 FFHRL, Art 6 Abs 3 FFHRL
    Nachgemeldetes FFH-Gebiet; Vollüberprüfungsanspruch; Streitwertfestsetzung für Klage eines drittbetroffenen Landwirts

  • Wolters Kluwer

    Vollüberprüfungsanspruch des von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Eigentümers nach der Ausweisung eines FFH-Gebiets

  • doev.de PDF

    Nachgemeldetes FFH-Gebiet

  • rewis.io

    Nachgemeldetes FFH-Gebiet; Vollüberprüfungsanspruch; Streitwertfestsetzung für Klage eines drittbetroffenen Landwirts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollüberprüfungsanspruch des von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Eigentümers nach der Ausweisung eines FFH-Gebiets

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    FFH-Gebiet ausgewiesen: Kein naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum mehr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Einschätzungsspielraum für Planfeststellungsbehörde nach Ausweisung eines FFH-Gebiets

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 409
  • DÖV 2017, 79
  • BauR 2017, 324
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
    Der Vollüberprüfungsanspruch des von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Eigentümers erfährt durch den Wegfall der materiellen Präklusion (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14[ECLI:EU:C:2015:683]) keine Einschränkungen.

    Kann ein durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffener Kläger im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Präklusion (vgl. Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14) weiterhin einen Vollprüfungsanspruch geltend machen?,.

    Insofern verfehlt die Beschwerde die für die Begründung des Vollüberprüfungsanspruchs maßgeblichen Erwägungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn sie der Auffassung ist, mit dem Wegfall der Präklusion durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - ginge die Rügebefugnis eines Eigentumsbetroffenen deutlich über die Erfordernisse des Art. 14 Abs. 3 GG hinaus.

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ).

    Eine Einschränkung der Rechtskontrolle durch die Gerichte durch Anerkennung von Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen muss sich ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben oder durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln sein (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ).

  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
    Entscheidend ist für das Gericht die Herleitung aus der Eigentumsgarantie und dem für die förmliche Enteignung geltenden Gemeinwohlerfordernis (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 29 und vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96 Rn. 10).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
    Der betroffene Bürger könne eine umfassende gerichtliche Prüfung in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht verlangen (BVerwG, Urteil vom 21. März 1986 - 4 C 48.82 - BVerwGE 74, 109 ).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
    Entscheidend ist für das Gericht die Herleitung aus der Eigentumsgarantie und dem für die förmliche Enteignung geltenden Gemeinwohlerfordernis (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 29 und vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96 Rn. 10).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-415/01

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
    Die Gebietsabgrenzung muss eindeutig und verbindlich sein, da sie anderenfalls jederzeit in Frage gestellt werden könnte und das mit der Schutzgebietsausweisung verfolgte Schutzziel nicht voll erreicht würde (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - C-415/01 [ECLI:EU:2003:118], Kommission/Belgien - Rn. 21 f.).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
    Insbesondere muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.11.2006 - 10 B 37.06

    Zulässigkeit baulicher Maßnahmen zur Rückgängigmachung infolge von

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. November 2006 - 10 B 37.06 - Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 19 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
    Hieraus wird deutlich, dass nach Ausweisung eines FFH-Gebiets die Gebietsbegrenzungen der einzelstaatlichen Schutzausweisung im Rahmen einer Entscheidung über die Zulassung eines Projekts oder Plans maßgeblich sind und sich die einzelstaatlichen Behörden nicht (mehr) auf den ihnen bei der Anwendung der Auswahlkriterien in Phase 1 des Ausweisungsprozesses zustehenden naturschutzfachlichen Einschätzungsspielraum berufen können (zu diesem Spielraum BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 42 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 08.03.2024 - 2 A 67/23

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnungen

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.2016 - 9 B 13/16 -, juris, Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12; Beschluss des Senats vom 8.2.2024 - 2 A 210/22 -, juris, Rn. 18].
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

    So mag § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB einen Anhaltspunkt dafür geben, dass bestimmte Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung regelmäßig als wesentlich anzusehen sind (vgl. dazu BayVGH, U.v. 11.4.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl 2000, 531 = juris Rn. 23; OVG LSA, U.v. 22.11.2017 - 2 K 127/15 - NuR 2017, 45 = juris Rn. 284; OVG RhPf, U.v. 2.8.2018 - 1 C 11685/16 - UPR 2019, 158 = juris Rn. 53), wofür aber bereits allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze sprechen können (vgl. BVerfG, B.v. 12.10.2010 - 2 BvF 1/07 - BVerfGE 127, 293/331 f. = juris Rn. 127 f. m.w.N.).

    1.5 In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Wasserschutzgebietsverordnungen sind aber für Fälle der Verletzung von Verfahrensvorschriften - unter Rückgriff auf allgemeine Grundsätze der Normerhaltung - Ausnahmen vom Grundsatz der Unwirksamkeit als Fehlerfolge anerkannt (BayVGH, U.v. 11.4.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl 2000, 531 = juris Rn. 24; U.v. 25.1.2008 - 22 N 04.3471 - juris Rn. 19; U.v. 4.8.2008 - 22 N 06.1407 - BayVBl 2009, 567 = juris Rn. 41; U.v. 29.12.2011 - 22 N 08.190 - juris Rn. 30; vgl. auch OVG LSA, U.v. 22.11.2017 - 2 K 127/15 - NuR 2017, 45 = juris Rn. 285).

  • BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 8.21

    Anerkennung von Rufbereitschaft als Arbeitszeit

    Die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. September 2016 - 9 B 13.16 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 67 Rn. 10 und vom 4. Juni 2020 - 2 B 26.19 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 21.08.2019 - 5 ZB 18.1226

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es bestimmte Erkenntnismittel in Bezug auf Einzelheiten des Parteivortrags versteht und rechtlich bewertet, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. nur BVerwG, B.v. 15.9.2016 - 9 B 13.16 - NVwZ 2017, 409 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.06.2021 - 9 B 27.20

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der vierstreifigen Ortsumgehung

    Ihre Anwendung erscheint dem Senat auch unter dem Aspekt eines überschaubaren Kostenrisikos für den rechtsschutzsuchenden Drittbetroffenen sachgerecht und entspricht seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - 9 KSt 5.16 - juris Rn. 3 und vom 15. September 2016 - 9 B 13.16 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 67 Rn. 13).
  • BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 20.19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf

    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. September 2016 - 9 B 13.16 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 67 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. September 2016 - 9 B 13.16 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 67 Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 6 ZB 16.1404

    Beitragsrechtlich relevanter Vorteil einer Straßenausbaumaßnahme

    Das Urteil muss erkennen lassen" dass das Gericht den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet und in welchen konkreten Bezug es ihn zu den angewandten Rechtsnormen gesetzt hat (vgl. BVerwG" B. v. 15.9.2016 - 9 B 13/16 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Einzelfall -Asyl)

    Ebensowenig folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO und § 104 Abs. 1 VwGO gefunden hat, eine Pflicht des Gerichts zur umfassenden Erörterung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2016 - 9 B 13/16 - juris Rn. 10 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht