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BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 100.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen des Zurechnungszusammenhangs "auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage" im Sinne des § 1 Abs. 8a VermG (Vermögensgesetz) - Enteignung des Vermögens einer Person gemäß Konzernverordnung - Fehlende namentliche Erwähnung der Person in einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.02.2001 - 9 A 415.97
- BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 100.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94
Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3
Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 100.01
Diese Zurechnung gilt selbst dann, wenn die deutschen Stellen die mit dem Einverständnis der Besatzungsmacht geschaffenen Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder willkürlich angewendet haben (BVerfGE 84, 90, 115; Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38). - BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 100.01
Diese Zurechnung gilt selbst dann, wenn die deutschen Stellen die mit dem Einverständnis der Besatzungsmacht geschaffenen Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder willkürlich angewendet haben (BVerfGE 84, 90, 115; Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38). - BVerwG, 11.12.1996 - 7 B 294.96
Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß bei Enteignung eines in …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 100.01
Da der Enteignungsbegriff des Vermögensgesetzes an dem Geltungsanspruch der staatlichen Herrschaftsordnung anknüpft und damit primär durch den faktischen Eigentumszugriff gekennzeichnet ist, kommt es nicht darauf an, ob der Vermögensverlust den damals geltenden Rechtsvorschriften entsprach oder hiernach wirksam war (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 7 B 294.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 97 m.w.N.). - KG, 07.05.1997 - 24 U 8774/96
Enteignungsbetroffener
Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 100.01
Auf die von der Beschwerde zitierte Rechtsprechung des Kammergerichts (Urteil vom 7. Mai 1997 - 24 U 8774/96 - ZOV 1997, 338 f.) kommt es schon deshalb nicht an, weil sich diese Entscheidung nur zur Auslegung der in der Liste C enthaltenen Klammersätze verhält, in denen der rechtsgeschäftliche Vertreter des enteigneten Eigentümers aufgeführt ist.