Rechtsprechung
BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 95.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vornahme von Enteignungen grundsätzlich auf besatzungshoheitlicher Grundlage - Beschlagnahme eines Vermögenswertes - Zurechnungszusammenhang zu den von der sowjetischen Besatzungsmacht zu verantwortenden Enteignungen auf Grund des Einziehungsgesetzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.01.2001 - 31 A 106.98
- BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 95.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92
Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des …
Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 95.01
Deshalb kann die Revision im Hinblick auf diese Fragen nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (stRspr des BVerwG, vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43, Beschluss vom 20. September 1999 - BVerwG 8 B 278.99 -). - BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94
Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3
Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 95.01
Eine andere rechtliche Beurteilung lässt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch dann zu, wenn der in der Liste 3 verzeichnete Vermögenswert nicht bereits beim Erlass des Gesetzes vom 8. Februar 1949 beschlagnahmt war, da es in solchen Fällen wegen des in dem Bestätigungsschreiben des damaligen sowjetischen Stadtkommandanten vom 9. Februar 1949 enthaltenen Verbots künftiger Beschlagnahmen an einem die Gründung der DDR überdauernden Auftrag der Besatzungsmacht an den Magistrat zur Erledigung der anhängigen Beschlagnahmefälle fehlt (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 S. 76).