Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16237
BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07 (https://dejure.org/2008,16237)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2008 - 2 WD 16.07 (https://dejure.org/2008,16237)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 2 WD 16.07 (https://dejure.org/2008,16237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    GG Art. 13 Abs. 2, Art. 101; NATO-Truppenstatut Abs. 1 Buchst. a; StPO § 94 Abs. 1 und 2; WDO §§ 20, 68 ff.
    Disziplinargerichtsbarkeit über Soldaten; Durchsuchung der Unterkunftsstube und des Dienstzimmers; Beschlagnahme; richterliche Anordnung; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 132, 100
  • NVwZ-RR 2009, 378
  • DÖV 2009, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 05.08.2008 - 2 WD 14.07
    Auszug aus BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
    Dass jedenfalls aus objektiver Sicht grobe Verstöße gegen den Richtervorbehalt im Disziplinarverfahren nicht sanktionslos bleiben dürfen, ergibt sich auch im Hinblick auf den alleinigen Zweck des Wehrdisziplinarrechts, zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs beizutragen (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 5. August 2008 - BVerwG 2 WD 14.07 - m.w.N.).

    Diese besteht - wie bereits erwähnt - ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wieder herzustellen und aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu Urteil vom 5. August 2008 - BVerwG 2 WD 14.07 - m.w.N.).

    Auch das Bekanntwerden seiner Verfehlungen bei der Polizei und den sonstigen mit der Strafverfolgung und Durchführung des Strafverfahrens befassten Personen ist zu seinen Lasten zu berücksichtigen (vgl. dazu Urteil vom 5. August 2008 a.a.O. m.w.N.), da der Vorfall bei Außenstehenden ein schlechtes Licht auf den Ruf der Bundeswehr und ihrer Angehörigen geworfen hat, in deren Reihen sich der frühere Soldat damals befand.

    Sie wären nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 5. August 2008 a.a.O. m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet gewesen wäre, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
    Das Bundesverfassungsgericht hatte zu Art. 13 Abs. 2 GG, wonach Wohnungsdurchsuchungen nur durch den Richter, bei "Gefahr im Verzug" auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und durchgeführt werden dürfen, bereits durch Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 - BVerfGE 103, 142 - entschieden, dass der Begriff "Gefahr im Verzug" eng auszulegen ist.

    Die bloße (abstrakte) Möglichkeit eines Beweismittelverlusts genügt nicht (BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 a.a.O. ).

    Dem korrespondiert die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Richters, auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes, zu sichern (BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 a.a.O. ).

    Eine solche wirksame Nachprüfung setzt aber voraus, dass das handelnde Organ vor oder jedenfalls unmittelbar nach der Durchsuchung seine für den Eingriff bedeutsamen Erkenntnisse und Annahmen in den Ermittlungsakten dokumentiert hat (insbesondere, unter Bezeichnung des Tatverdachts und der gesuchten Beweismittel, Darlegung der Umstände, auf die die Gefahr des Beweismittelverlusts gestützt werden); ferner muss erkennbar sein, ob zuvor der Versuch unternommen worden war, den zuständigen Richter zu erreichen (BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 a.a.O. ).

  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
    Art. 103 Abs. 3 GG, wonach niemand wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf, gilt wegen des systematischen Unterschieds zwischen Strafrecht und Disziplinarrecht nicht im Verhältnis beider zueinander (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 668, 710/68 und 337/69 - BVerfGE 28, 264 ; Senatsurteil vom 14. November 2007 - BVerwG 2 WD 29.06 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 4, jeweils m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 14. November 2007 - BVerwG 2 WD 29.06 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 4 m.w.N.) ist die Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines sachgleichen rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteils auf Fälle beschränkt, in denen das Wehrdienstgericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offenkundig unzureichender oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden.

    Aufgrund des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens war bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise (vgl. z.B. Urteil vom 14. November 2007 - BVerwG 2 WD 29.06 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 4 m.w.N.) die Dienstgradherabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad daher Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
    So behält z.B. der Wohnungsinhaber auch bei längerer Abwesenheit den Gewahrsam an den Sachen in seiner Wohnung (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61 - BGHSt 16, 271 ).
  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
    Die Einschaltung eines Richters darf nicht deshalb unterbleiben, weil nicht ausreichend für die Erreichbarkeit eines solchen Richters gesorgt worden war (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. September 2006 - 2 BvR 876/06 - EuGRZ 2006, 605 f.).
  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
    Eine solche Grundhaltung widerspricht den Prinzipien unseres Rechtsstaats, der es - abgesehen von gesetzlichen Ausnahmefällen (z.B. Notwehr) - dem Bürger verwehrt, sein wirkliches oder vermeintliches Recht sowohl gegenüber staatlichen Organen als auch gegenüber dem Mitbürger mit Gewalt durchzusetzen; der Einzelne muss sein Recht vor staatlichen Gerichten suchen und es mit Hilfe der Staatsgewalt vollstrecken (innerstaatliches Gewaltverbot und staatliches Gewaltmonopol, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1987 - 1 BvR 1086/85 - BVerfGE 74, 257 ).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 2.03

    Körperverletzung, außerdienstliche; Degradierung; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
    Eine Beschränkung der Degradierung auf den Dienstgrad eines Oberstabsgefreiten oder Stabsgefreiten der Reserve kam nicht in Betracht, da diese Dienstgrade nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate nur solchen Soldaten zuerkannt werden können, die sich nach ihren dienstlichen Leistungen sowie einer tadelfreien Führung in und außer Dienst deutlich unter den Angehörigen des Mannschaftsdienstes herausheben, hingegen nicht denjenigen, die - wie hier - ein schweres Dienstvergehen begangen haben (vgl. z.B. Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 2.03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.06.2007 - 2 WD 11.06

    Anhörung der Vertrauensperson; Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
    Denn jedenfalls eine Dienstpflicht des Inhalts, außerhalb des Dienstes keine mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohte Straftat zu begehen, begegnet aus Sicht des Bestimmtheitsgebots keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. dazu auch Urteil vom 12. Juni 2007 - BVerwG 2 WD 11.06 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2007, 256 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06

    Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
    Die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten können durch sein Verhalten schon dann Schaden nehmen, wenn dieses Zweifel an seiner Redlichkeit und Zuverlässigkeit weckt oder seine Eignung für die jeweilige Verwendung in Frage stellt (vgl. z.B. Urteil vom 25. September 2007 - BVerwG 2 WD 19.06 - m.w.N., stRspr).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
    Deshalb ist ein - auch außerdienstlicher - Verstoß gegen Rechtsnormen, die wichtige Gemeinschaftsinteressen schützen, allgemein geeignet, das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstausübung zu erschüttern (vgl. Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91

    Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

  • BVerwG, 12.12.2023 - 2 B 36.22
    Im Übrigen betrifft weder der Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 - (NVwZ 2005, 1175) noch das Urteil des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2008 âEURŒ- 2 WD 16.07 - (BVerwGE 132, 100) die vorliegende Fallgestaltung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 3 A 10001/13

    Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamten - zur Mitwirkungspflicht bei der

    Daher ist ein Beweisverwertungsverbot nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn es - was hier nicht der Fall ist -ausdrücklich gesetzlich geregelt (z.B. in § 26 Abs. 3 LDG) oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist, wobei es maßgeblich auf das Gewicht des infrage stehenden Verfahrensverstoßes im Hinblick auf die Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NVwZ 2005, 1175; BVerfG, NJW 2006, 2684 f; BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2008 - 2 WD 16/07 -, BVerwGE 132, 100; OVG Hamburg, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 12 Bf 58/12.F -, NVwZ-RR 2012, 845 BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 181/98 -, BGHSt 44, 243 [249]).
  • BVerwG, 28.09.2011 - 2 WD 18.10

    Aufhebung; Zurückverweisung; Bindungswirkung; ausländisches Strafurteil;

    Offenkundig unzureichend in diesem Sinne sind strafgerichtliche Feststellungen dann, wenn sie in einem entscheidungserheblichen Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind oder wenn neue entscheidungserhebliche Beweismittel vorgelegt werden, die dem Strafgericht noch nicht zur Verfügung standen, oder wenn die im strafgerichtlichen Urteil vorgenommene Beweiswürdigung ausweislich der Urteilsgründe nicht nachvollziehbar ist (Urteil vom 15. Oktober 2008 - BVerwG 2 WD 16.07 - Rn. 46).
  • BVerwG, 10.03.2009 - 2 WDB 3.08

    Durchsuchungsbeschluss; Beschlagnahmebeschluss; Antrag; Vorermittlungen;

    Dass die Voraussetzungen für die Annahme einer Gefahr im Verzuge in § 20 Abs. 2 WDO mit denen des Art. 13 Abs. 2 GG übereinstimmen, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 15. Oktober 2008 BVerwG 2 WD 16.07 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2011 - 1 L 257/08

    Bestandsschutz für einen "Badesteg" im Nationalpark Vorpommersche

    Da sich im Übrigen aus der Unzulässigkeit der Erhebung von Beweismitteln nicht zwingend ein Verwertungsverbot ergibt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 98 Rn. 4) bzw. kein Rechtssatz des Inhalts existiert, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04 -, NVwZ 2005, 1175; BVerwG, Urt. v. 15.10.2008 - 2 WD 16.07 -, BVerwGE 132, 100 - jeweils zitiert nach juris), fehlt es zudem an hinreichenden Darlegungen (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) dazu, dass vorliegend ein Fall gegeben sein könnte, in dem der Art und des Gewichts des Verfahrensverstoßes nach ein Beweisverwertungsverbot eingreifen könnte.
  • BVerwG, 07.08.2012 - 2 WDB 1.12

    Gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss im

    Ebenfalls nicht in diesem Verfahren zu prüfen ist, inwieweit Beweismittel, die bei einer über die richterliche Anordnung hinausgehenden Durchsuchung und Beschlagnahme erhoben werden, einem Beweisverwertungsverbot unterliegen (vgl. dazu Urteil vom 15. Oktober 2008 - BVerwG 2 WD 16.07 - BVerwGE 132, 100 Rn. 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht