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   BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12   

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BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12 (https://dejure.org/2012,33503)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2012 - 7 B 3.12 (https://dejure.org/2012,33503)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 7 B 3.12 (https://dejure.org/2012,33503)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 23.10.1974 - VII R 54/70

    Untersagungsklage - Finanzbehörde - Auskunftserteilung - Steuerliche Verhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12
    Dementsprechend hat auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23. Oktober 1974 - VII R 54/70 - (BFHE 114, 159 ) die Zuordnung einer Streitigkeit, die die Auskunftserteilung eines Finanzamts betraf, nicht nach dem Gegenstand der Auskunft, sondern nach der Natur der Vorschriften bestimmt, aus denen sich die behördliche Auskunftspflicht ergeben konnte (in diesem Sinne auch BSG, Beschluss vom 4. April 2012 - B 12 SF 1/10 R - juris Rn. 20 zur Regelung über die abdrängende Sonderzuweisung in § 51 SGG).

    Darüber ist grundsätzlich unabhängig von Fragen des Abgabenrechts zu entscheiden (vgl. FG Greifswald, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 2 K 41/10 - DStRE 2011, 185 ; FG Kiel, Beschluss vom 8. November 2011 - 5 K 113/11 - EFG 2012, 343 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2012 - OVG 12 L 67.11 - ZIP 2012, 945 ; FG Münster, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 15 K 874/10 AO - ZD 2012, 443 ; Eisolt, DStR 2012, 930 ; Schoch, IFG, 2009, § 9 Rn. 68; siehe hierzu auch BFH, Urteil vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).

    Eine Streitigkeit ist nämlich nicht schon dann eine solche über Abgabenangelegenheiten, wenn in ihrem Rahmen eine steuerrechtliche Vorfrage zu entscheiden ist (vgl. BFH, Urteile vom 25. Januar 1972 - VII R 109/68 - BFHE 104, 187 und vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).

  • BVerwG, 14.05.2012 - 7 B 53.11

    Insolvenzverfahren; Insolvenzverwalter; Anfechtungsanspruch; Finanzamt;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12
    § 16 HmbIFG ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass die besonderen steuerverfahrensrechtlichen Vorschriften über die Akteneinsicht den Vorschriften des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes vorgehen; das gelte ungeachtet des in der Begründung des Gesetzesentwurfes enthaltenen Verweises auf § 30 AO (siehe Bü-Drucks 19/1283 S. 15; vgl. zur Frage des Akteneinsichtsrechts nach der Abgabenordnung als einer das allgemeine Informationszugangsrecht verdrängenden Regelung Beschluss vom 14. Mai 2012 - BVerwG 7 B 53.11 - ZIP 2012, 1258).

    Er ist vielmehr im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger tätig, zu deren Gunsten Zahlungen des Insolvenzschuldners im Wege der Anfechtung zur Insolvenzmasse gezogen werden sollen; dabei handelt es sich um ein eigenständiges Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. Beschluss vom 14. Mai 2012 - BVerwG 7 B 53.11 - ZIP 2012, 1258 m.w.N.).

  • BFH, 25.01.1972 - VII R 109/68

    Abgabe einer Steuerstrafsache - Staatsanwaltschaft - Klage auf Aufhebung -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12
    Eine Streitigkeit ist nämlich nicht schon dann eine solche über Abgabenangelegenheiten, wenn in ihrem Rahmen eine steuerrechtliche Vorfrage zu entscheiden ist (vgl. BFH, Urteile vom 25. Januar 1972 - VII R 109/68 - BFHE 104, 187 und vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).
  • VGH Hessen, 15.12.2011 - 6 B 1926/11

    Rechtswegzuständigkeit bei Informationsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12
    Somit kann dahinstehen, ob es sich bei diesem Anspruch und einem im Einspruchsbescheid gleichfalls geprüften allgemeinen steuerverfahrensrechtlichen Anspruch auf Akteneinsicht um einen identischen Streitgegenstand handelt (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 6 B 1926/11 - DÖV 2012, 366 Ls. = ).
  • BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10

    Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12
    Der 7. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Beschluss vom 10. Februar 2011 - VII B 183/10 - (ZIP 2011, 883) entschieden, dass es sich in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter allgemein Einsicht in die beim Finanzamt geführten Vollstreckungsakten begehrt, um eine Streitigkeit im Sinne von § 33 Abs. 1 FGO handele, so dass der Finanzrechtsweg eröffnet sei.
  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12
    Ist bei einem einheitlichen Streitgegenstand und rechtswegüberschreitender Anspruchsnormenkonkurrenz - wie sie hier mit Blick auf den geltend gemachten Anspruch auf Informationszugang und einen allgemeinen steuerverfahrensrechtlichen Anspruch auf Akteneinsicht in Erwägung zu ziehen sind - für eine der Anspruchsgrundlagen der Rechtsweg zum angerufenen Gericht gegeben, kommt eine Verweisung an das für die andere Anspruchsgrundlage zuständige Gericht des anderen Rechtswegs zwar gleichwohl dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs, der in dem beschrittenen Rechtsweg zu verfolgen ist, aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts offensichtlich fehlen (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 144.91 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 5; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - VersR 2009, 1384 Rn. 11; BSG, Beschluss vom 29. September 1994 - 3 BS 2/93 - NJW 1995, 1575 ; BAG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 5 AZB 31/98 - NZA 1999, 837 ).
  • BAG, 21.05.1999 - 5 AZB 31/98

    Kündigung eines Redaktionsstatuts; Innere Pressefreiheit; Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12
    Ist bei einem einheitlichen Streitgegenstand und rechtswegüberschreitender Anspruchsnormenkonkurrenz - wie sie hier mit Blick auf den geltend gemachten Anspruch auf Informationszugang und einen allgemeinen steuerverfahrensrechtlichen Anspruch auf Akteneinsicht in Erwägung zu ziehen sind - für eine der Anspruchsgrundlagen der Rechtsweg zum angerufenen Gericht gegeben, kommt eine Verweisung an das für die andere Anspruchsgrundlage zuständige Gericht des anderen Rechtswegs zwar gleichwohl dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs, der in dem beschrittenen Rechtsweg zu verfolgen ist, aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts offensichtlich fehlen (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 144.91 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 5; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - VersR 2009, 1384 Rn. 11; BSG, Beschluss vom 29. September 1994 - 3 BS 2/93 - NJW 1995, 1575 ; BAG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 5 AZB 31/98 - NZA 1999, 837 ).
  • BSG, 29.09.1994 - 3 BS 2/93

    Krankenkasse - Streitgegenstand - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12
    Ist bei einem einheitlichen Streitgegenstand und rechtswegüberschreitender Anspruchsnormenkonkurrenz - wie sie hier mit Blick auf den geltend gemachten Anspruch auf Informationszugang und einen allgemeinen steuerverfahrensrechtlichen Anspruch auf Akteneinsicht in Erwägung zu ziehen sind - für eine der Anspruchsgrundlagen der Rechtsweg zum angerufenen Gericht gegeben, kommt eine Verweisung an das für die andere Anspruchsgrundlage zuständige Gericht des anderen Rechtswegs zwar gleichwohl dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs, der in dem beschrittenen Rechtsweg zu verfolgen ist, aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts offensichtlich fehlen (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 144.91 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 5; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 und Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - VersR 2009, 1384 Rn. 11; BSG, Beschluss vom 29. September 1994 - 3 BS 2/93 - NJW 1995, 1575 ; BAG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 5 AZB 31/98 - NZA 1999, 837 ).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.11.2011 - 5 K 113/11

    Keine Eröffnung des Finanzrechtswegs bei Begehr der Akteneinsicht nach Abschluss

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12
    Darüber ist grundsätzlich unabhängig von Fragen des Abgabenrechts zu entscheiden (vgl. FG Greifswald, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 2 K 41/10 - DStRE 2011, 185 ; FG Kiel, Beschluss vom 8. November 2011 - 5 K 113/11 - EFG 2012, 343 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2012 - OVG 12 L 67.11 - ZIP 2012, 945 ; FG Münster, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 15 K 874/10 AO - ZD 2012, 443 ; Eisolt, DStR 2012, 930 ; Schoch, IFG, 2009, § 9 Rn. 68; siehe hierzu auch BFH, Urteil vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).
  • FG Münster, 25.06.2012 - 15 K 874/10

    Finanz- und Abgaberecht

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12
    Darüber ist grundsätzlich unabhängig von Fragen des Abgabenrechts zu entscheiden (vgl. FG Greifswald, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 2 K 41/10 - DStRE 2011, 185 ; FG Kiel, Beschluss vom 8. November 2011 - 5 K 113/11 - EFG 2012, 343 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2012 - OVG 12 L 67.11 - ZIP 2012, 945 ; FG Münster, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 15 K 874/10 AO - ZD 2012, 443 ; Eisolt, DStR 2012, 930 ; Schoch, IFG, 2009, § 9 Rn. 68; siehe hierzu auch BFH, Urteil vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).
  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79

    Nichtbestehen der Verwaltungsprüfung - Dienstordnunsangestellte - Krankenkassen -

  • FG Münster, 30.08.2010 - 14 K 3004/10

    Verwaltungsgerichtsweg für ein allgemeines Hausverbot beim Finanzamt

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

  • FG Hamburg, 02.07.2010 - 6 K 75/09

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Antrag auf Akteneinsicht

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - 12 L 67.11

    Insolvenzverwalter; Antrag auf Übersendung eines Kontoauszugs der

  • BGH, 17.09.2008 - III ZB 19/08

    Rechtsweg für eine Klage aufgrund einer Haftungserklärung für den

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10

    Rechtsweg für die Durchsetzung von Einsichts- und Auskunftsansprüchen zur

  • BFH, 08.01.2013 - VII ER-S 1/12

    Rechtsweg im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den

    Anmerkung: Antwort des BFH auf die Anfragen des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. November 2012 GmS-OGB 1/12 - 3/12 in den Verwaltungsstreitsachen beim BVerwG 7 B 2.12, 7 B 3.12 und 7 B 4.12, in denen das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 15. Oktober 2012 dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob für eine auf § 4 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (nunmehr § 1 Abs. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes) gestützte Klage eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu den Informationen, die in den beim Finanzamt vorhandenen Vollstreckungsakten über den Schuldner enthalten sind, der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, unter Aufgabe seiner Rechtsauffassung im BFH-Beschluss vom 20.2.2011 VII B 183/10.
  • BVerwG, 17.04.2013 - 7 B 7.13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine auf § 4 des Hamburgischen

    Angesichts der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 2011 - VII B 183/10 - (ZIP 2011, 883) hat der Senat mit Beschluss vom 15. Oktober 2012 - BVerwG 7 B 3.12 - das Beschwerdeverfahren ausgesetzt und dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob für eine auf § 4 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (nunmehr § 1 Abs. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes) gestützte Klage eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu den Informationen, die in den beim Finanzamt vorhandenen Vollstreckungsakten über den Schuldner enthalten sind, der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.14

    Glücksspielrecht; Erlaubnisvorbehalt; Feststellungsklage; Staatshaftungsanspruch

    Am 31. August 2012 hat das Berufungsverfahren infolge einer Änderung in der Geschäftsverteilung des Oberverwaltungsgerichts das Aktenzeichen OVG 7 B 3.12 und zum 1. Januar 2014 aufgrund einer erneuten Änderung in der Geschäftsverteilung das derzeitige Aktenzeichen OVG 1 B 2.14 erhalten.
  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2014 - 17 K 944/14

    Insolvenzverwalter ; Auskunft ; Absichtsvolle Nichtregelung ; Besondere

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. April 2013, - 7 B 6.13 -, - 7 B 7.13 - und - 7 B 8.13 - und vom 15. Oktober 2012, - 7 B 2.12 -, - 7 B 3.12 - und - 7 B 4.12 -, jeweils juris, der sich inzwischen auch der Bundesfinanzhof angeschlossen hat, vgl. BFH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - VII ER-S 1/12 -, juris, ist der Verwaltungsrechtsweg für Streitigkeiten der vorliegenden Art gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben.
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