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   BVerwG, 15.10.2013 - 1 WB 46.12   

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https://dejure.org/2013,31691
BVerwG, 15.10.2013 - 1 WB 46.12 (https://dejure.org/2013,31691)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2013 - 1 WB 46.12 (https://dejure.org/2013,31691)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 (https://dejure.org/2013,31691)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a Abs 2 S 3 GVG, § 18 Abs 3 S 2 WBO
    Verweisung des Rechtsstreits; Rückverweisung; Bindung hinsichtlich des Rechtswegs; Studienplatzzuweisung; Beschwerde gegen Versetzung an Betreuungsdienststelle

  • Wolters Kluwer

    Verweisung des Rechtsstreits durch das Wehrdienstgericht an ein Gericht eines anderen Rechtsweges als bindend hinsichtlich des Rechtswegs; Zulässigkeit der Rückverweisung einzelner Entscheidungselemente

  • rewis.io

    Verweisung des Rechtsstreits; Rückverweisung; Bindung hinsichtlich des Rechtswegs; Studienplatzzuweisung; Beschwerde gegen Versetzung an Betreuungsdienststelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung des Rechtsstreits durch das Wehrdienstgericht an ein Gericht eines anderen Rechtsweges als bindend hinsichtlich des Rechtswegs; Zulässigkeit der Rückverweisung einzelner Entscheidungselemente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verweisung und Rückverweisung eines Rechtsstreits

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitsoldaten und ihr Wunschstudienort

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.05.2012 - 1 WB 9.12
    Auszug aus BVerwG, 15.10.2013 - 1 WB 46.12
    Mit Beschluss vom 23. Mai 2012 - BVerwG 1 WB 9.12 - hat der Senat den Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht S. verwiesen.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: .../11, .../11, .../11, .../11, .../11 und .../11 -, die Gerichtsakte des ursprünglichen Verfahrens (BVerwG 1 WB 9.12) und die Personalgrundakte der Antragstellerin haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Die Verweisung des Rechtsstreits durch den Beschluss des Senats vom 23. Mai 2012 - BVerwG 1 WB 9.12 - war für das Verwaltungsgericht S. hinsichtlich des Rechtswegs bindend (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 18 Abs. 3 Satz 2 WBO; § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG).

  • BVerwG, 17.03.1999 - 1 WB 80.98

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - Verletzung der Rechte und Pflichten aus

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2013 - 1 WB 46.12
    Es kann offenbleiben, ob Ausnahmen von der Bindungswirkung bei schweren Rechtsverstößen, insbesondere bei Verweisungsbeschlüssen, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren, in Betracht kommen (vgl. Beschluss vom 17. März 1999 - BVerwG 1 WB 80.98 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 16 = NZWehrr 1999, 199).
  • BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2013 - 1 WB 46.12
    b) Ungeachtet der Fehlerhaftigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts entfaltet auch eine gesetzwidrige Rückverweisung, wenn sie - wie hier - von den Beteiligten nicht angefochten wird und deshalb in Rechtskraft erwächst, für den Senat die Bindungswirkung nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99 - NJW 2000, 1343).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20

    Feststellung des Endes der Schutzzeit eines Oberfeldarztes mangels Erreichbarkeit

    Eine Rückverweisung des Rechtsstreits in den Verwaltungsrechtsweg oder eine Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg ist damit unzulässig (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 23; vgl. zur Bindungswirkung auch Beschlüsse vom 25. Juni 2013 - 1 WRB 2.11 - Buchholz 449 § 28 SG Nr. 9 Rn. 19 und vom 30. September 2019 - 1 WDS-VR 8.19 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 8 Rn. 14).

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise bei Verweisungsbeschlüssen in Betracht, die "jeder rechtlichen Grundlage entbehren" (so zu § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 1999 - 1 WB 80.98 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 16 Rn. 3 ff. und vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 23).

    Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und dem Truppendienstgericht Nord (vgl. zum Folgenden BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 35 m.w.N.).

  • BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 37.21

    Anordnung häuslicher Quarantäne nach einem Auslandseinsatz

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise bei Verweisungsbeschlüssen in Betracht, die "jeder rechtlichen Grundlage entbehren" (so zu § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 1999 - 1 WB 80.98 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 16 S. 1 f., vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 23 und vom 31. März 2021 - 1 WB 12.20 - juris Rn. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 7 SF 1/18

    Ansprüche auf Kindergeld nach dem EStG; Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses;

    Die Bindungswirkung tritt grundsätzlich auch bei einem fehlerhaften Verweisungsbeschluss ein, weil die Verweisung sachlich ungerechtfertigt war, das verweisende Gericht also zu Unrecht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und deswegen die Verweisung an den anderen Gerichtszweig ausgesprochen hat oder wenn die Verweisung auf einem Verfahrensfehler beruht (Bundesgerichtshof -BGH-, Urteil vom 2. Mai 1955 - 1 ARZ 2013/55; zuletzt Bundesverwaltungsgericht -BVerwG-, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46/12 - ).
  • BVerwG, 12.02.2018 - 1 WDS-VR 12.17

    Beförderung oder Planstelleneinweisung des ausgewählten Bewerbers;

    Ob der Verwaltungsge... die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs zu Recht verneint hat, ist unerheblich; die Wehrbeschwerdeordnung würde auch im Falle einer unrichtigen Sachbehandlung keine Handhabe dafür bieten, eventuelle Mehrkosten dem Bundesland aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 36).
  • BVerwG, 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16

    Glaubhaftmachung der Verwendungsfähigkeit und des Anordnungsanspruchs

    Eine gesonderte Kostenentscheidung hinsichtlich der Kosten des Verfahrens vor dem Truppendienstgericht Nord entfällt, weil dieses frühere erstinstanzliche Verfahren gemäß § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG und § 4 GKG kostenrechtlich als Teil des Verfahrens vor dem übernehmenden Gericht zu behandeln ist (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 35 und vom 13. Februar 2014 - 1 WB 4.14 - Rn. 17).
  • BVerwG, 07.10.2021 - 1 W-VR 14.21

    Vorläufiger Rechtsschutz; Betreuungsurlaub während des

    Eine gesonderte Entscheidung hinsichtlich der Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und dem Truppendienstgericht entfällt, weil diese Verfahren gemäß § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG und § 4 GKG kostenrechtlich als Teil des Verfahrens vor dem übernehmenden Gericht zu behandeln ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 35, vom 12. April 2016 - 1 WDS-VR 2.16 - juris Rn. 34 und vom 12. Februar 2018 - 1 WDS-VR 12.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 89 Rn. 22 ff., jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 1 B 132/15

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine truppendienstliche Maßnahme

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2013- 1 WB 46.12 -, Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 = juris, Rn. 23.
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