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   BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19   

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BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19 (https://dejure.org/2019,41753)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2019 - 4 BN 48.19 (https://dejure.org/2019,41753)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - 4 BN 48.19 (https://dejure.org/2019,41753)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19
    Nach ihrer Auffassung steht § 121 Nr. 1 VwGO dem Erlass der angegriffenen Verordnung entgegen, weil der Senat mit Urteil vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - (BVerwGE 149, 229) den Bebauungsplan Nr. 67 der Stadt Esens und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 10. April 2013 - 1 KN 33/10 - (NuR 2013, 424) den Bebauungsplan Nr. 72 (einschließlich seiner 1. Änderung) der Stadt Esens für unwirksam erklärt haben.

    Die Beschwerde entnimmt dem Senatsurteil vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - (BVerwGE 149, 229 Rn. 30 und LS. 2) den Rechtsgedanken, dass das strenge Schutzregime für faktische Vogelschutzgebiete auch bezweckt, eine an ornithologisch-fachlichen Kriterien ausgerichtete Gebietsausweisung und -abgrenzung offen zu halten und nicht durch vorangehende beeinträchtigende Planungen unrealistisch werden zu lassen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19
    Eine die Revision nach dieser Vorschrift eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die jeweilige Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Der Vorwurf einer unrichtigen Rechtsanwendung im Einzelfall führt indes nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19
    Daran fehlt es nicht nur, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19
    Wird eine Gehörsrüge darauf gestützt, dass das Tatsachengericht relevantes Vorbringen übergangen habe, bedarf es der Darlegung, welches Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 4 CN 12.17

    Eingriff; Erklärung zum Schutzgebiet; Flächenschutz; Gesamtheit des

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19
    Im Übrigen ist geklärt, dass es für die richterliche Kontrolle einer Landschaftsschutzverordnung auf das Ergebnis des Rechtssetzungsverfahrens ankommt, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive desjenigen, der an ihrem Erlass mitwirkt (BVerwG, Urteil vom 29. November 2018 - 4 CN 12.17 - NVwZ 2019, 1047 Rn. 9; vgl. UA S. 29).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2013 - 1 KN 33/10

    Unmittelbarer Schutz der Vogelschutzrichtlinie für ein Plangebiet bei Nachmeldung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19
    Nach ihrer Auffassung steht § 121 Nr. 1 VwGO dem Erlass der angegriffenen Verordnung entgegen, weil der Senat mit Urteil vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - (BVerwGE 149, 229) den Bebauungsplan Nr. 67 der Stadt Esens und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 10. April 2013 - 1 KN 33/10 - (NuR 2013, 424) den Bebauungsplan Nr. 72 (einschließlich seiner 1. Änderung) der Stadt Esens für unwirksam erklärt haben.
  • BVerwG, 08.07.2014 - 4 BN 16.14

    Antragsbefugnis hinsichtlich Klärungsbedürftigkeit der Ausweisungen in einem

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 1 B 26.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82 Rn. 3 und vom 8. Juli 2014 - 4 BN 16.14 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.04.2017 - 4 B 11.17

    Zulässigkeit von Nebenanlagen nach BauNVO

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19
    Sie formulieren aber keinen Rechtssatz, der den Inhalt einer Norm durch einen abstrakten richterrechtlichen Obersatz unterhalb des Abstraktionsgrades des Gesetzeswortlauts und oberhalb der Rechtsanwendung auf den konkreten Einzelfall beschreibt (BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - ZfBR 2017, 587 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 26.05

    Anforderungen an die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung von

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 1 B 26.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82 Rn. 3 und vom 8. Juli 2014 - 4 BN 16.14 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 29.06.2022 - 4 BN 16.22

    Folgen von Verfahrensfehlern durch die Wahl des beschleunigten Verfahrens für die

    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Vorbringen dasjenige herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 1 B 26.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82 Rn. 3, vom 8. Juli 2014 - 4 BN 16.14 - juris Rn. 4 und vom 15. Oktober 2019 - 4 BN 48.19 - juris Rn. 10).
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