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   BVerwG, 15.11.1956 - V B 86.56   

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https://dejure.org/1956,1622
BVerwG, 15.11.1956 - V B 86.56 (https://dejure.org/1956,1622)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1956 - V B 86.56 (https://dejure.org/1956,1622)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1956 - V B 86.56 (https://dejure.org/1956,1622)
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  • BVerwG, 13.10.1953 - I B 187.53
    Auszug aus BVerwG, 15.11.1956 - V B 86.56
    Da somit grundsätzliche Rechtsfragen, die sich etwa aus dem Berufungsurteil ergeben oder zu denen abweichende Entscheidungen oberster allgemeiner Landesverwaltungsgerichte ergangen sein könnten, ausschließlich dem irrevisiblen Landes- bzw. Ortsrecht angehören würden, war entsprechend der Rechtsprechung des Gerichts die Revision nicht zuzulassen (BVerwGE 1, 3; 19) [BVerwG 13.10.1953 - I B 187/53]und die Beschwerde zurückzuweisen.
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1956 - V B 86.56
    Denn nach der Rechtsprechung des Gerichts ermangeln allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts, soweit sie zur Ergänzung nichtrevisiblen Rechts heranzuziehen sind, gleichfalls der Revisibilität (vgl. z.B. BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]).
  • BVerwG, 29.01.1954 - IV B 8.53
    Auszug aus BVerwG, 15.11.1956 - V B 86.56
    Aber auch die genannten Bestimmungen des preußischen Kommunalabgabengesetzes sind nach Art. 125 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) nicht Bundesrecht geworden, da das dort behandelte Recht der kommunalen Gebühren und Beiträge nicht zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes gehört und überdies das preußische Kommunalabgabengesetz nicht innerhalb einer Besatzungszone einheitlich gilt (vgl. BVerwGE 1, 76 sowieBeschluß des erkennenden Senats vom 27. April 1955 - BVerwG V B 191.54 -, DÖV 1956, 126).
  • BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53

    Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1956 - V B 86.56
    Da somit grundsätzliche Rechtsfragen, die sich etwa aus dem Berufungsurteil ergeben oder zu denen abweichende Entscheidungen oberster allgemeiner Landesverwaltungsgerichte ergangen sein könnten, ausschließlich dem irrevisiblen Landes- bzw. Ortsrecht angehören würden, war entsprechend der Rechtsprechung des Gerichts die Revision nicht zuzulassen (BVerwGE 1, 3; 19) [BVerwG 13.10.1953 - I B 187/53]und die Beschwerde zurückzuweisen.
  • BVerwG, 27.04.1955 - V B 191.54

    Zulassung einer Revision wegen Abweisungen eines gegenwärtig bestehenden obersten

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1956 - V B 86.56
    Aber auch die genannten Bestimmungen des preußischen Kommunalabgabengesetzes sind nach Art. 125 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) nicht Bundesrecht geworden, da das dort behandelte Recht der kommunalen Gebühren und Beiträge nicht zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes gehört und überdies das preußische Kommunalabgabengesetz nicht innerhalb einer Besatzungszone einheitlich gilt (vgl. BVerwGE 1, 76 sowieBeschluß des erkennenden Senats vom 27. April 1955 - BVerwG V B 191.54 -, DÖV 1956, 126).
  • BVerwG, 31.10.1955 - V B 165.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1956 - V B 86.56
    Aber auch die genannten Bestimmungen des preußischen Kommunalabgabengesetzes sind nach Art. 125 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) nicht Bundesrecht geworden, da das dort behandelte Recht der kommunalen Gebühren und Beiträge nicht zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes gehört und überdies das preußische Kommunalabgabengesetz nicht innerhalb einer Besatzungszone einheitlich gilt (vgl. BVerwGE 1, 76 sowieBeschluß des erkennenden Senats vom 27. April 1955 - BVerwG V B 191.54 -, DÖV 1956, 126).
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