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   BVerwG, 15.11.1994 - 9 B 449.94   

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BVerwG, 15.11.1994 - 9 B 449.94 (https://dejure.org/1994,18779)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1994 - 9 B 449.94 (https://dejure.org/1994,18779)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1994 - 9 B 449.94 (https://dejure.org/1994,18779)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1994 - 9 B 449.94
    Die Beschwerde legt nicht in einer den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dar, daß sich dem Berufungsgericht die Einholung weiterer Erkenntnismittel hätte aufdrängen müssen (vgl. zum Umfang der Aufklärungspflicht etwa Beschluß vom 7. September 1993 - BVerwG 9 B 509.93 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 214.90

    Zulassung einer Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1994 - 9 B 449.94
    Soweit sie unter Hinweis auf divergierende Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte die nach ihrer Ansicht klärungsbedürftige Rechtsfrage sinngemäß in der Weise bezeichnet, daß es einer Entscheidung des Revisionsgerichts bedürfe, wenn Berufungsgerichte bei einem gleichgelagerten Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, so ist damit ebenfalls keine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnet, weil der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht ausreicht (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530 -, wonach die unterschiedliche Rechtsprechung der Berufungsgerichte verschiedener Länder des Bundes zur Verfolgungsgefahr einer bestimmten ethnischen Gruppe dieser Frage keine grundsätzliche Bedeutung verleiht).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1994 - 9 B 449.94
    Der beschließende Senat hat sich in seinem Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) zu den Anforderungen an die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung und der hierzu erforderlichen Verfolgungsdichte rechtsgrundsätzlich geäußert.
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1994 - 9 B 449.94
    Soweit sie unter Hinweis auf divergierende Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte die nach ihrer Ansicht klärungsbedürftige Rechtsfrage sinngemäß in der Weise bezeichnet, daß es einer Entscheidung des Revisionsgerichts bedürfe, wenn Berufungsgerichte bei einem gleichgelagerten Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, so ist damit ebenfalls keine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnet, weil der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht ausreicht (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530 -, wonach die unterschiedliche Rechtsprechung der Berufungsgerichte verschiedener Länder des Bundes zur Verfolgungsgefahr einer bestimmten ethnischen Gruppe dieser Frage keine grundsätzliche Bedeutung verleiht).
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