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   BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 15.10   

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BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 15.10 (https://dejure.org/2011,383)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.2011 - 1 C 15.10 (https://dejure.org/2011,383)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 2011 - 1 C 15.10 (https://dejure.org/2011,383)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 6; AufenthG § 6; BGB § 133; EMRK Art. 8; GR-Charta Art. 7; VO (EG) Nr. 810/2009 Art. 1, 2, 18, 19, 21, 23, 24, 25, 32, 58; VO (EG) Nr. 562/2006 Art. 5 Abs. 1
    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit; Visumantrag; Auslegung; Reisedaten; Verpflichtungsklage; Erledigung; Rückkehrbereitschaft; rechtswidrige Einwanderung; Gefahr für die öffentliche ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 6
    Auslegung; Besuchsvisum; Ehemann; Erledigung; Gefahr für die öffentliche Ordnung; Reisedaten; Rückkehrbereitschaft; Schengen-Visum; Vater; Verpflichtungsklage; Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit; Visumantrag; einheitliches Visum; familiäre Bindungen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 GG, § 6 AufenthG 2004, § 133 BGB, Art 8 MRK, Art 7 EUGrdRCh
    Schengen-Visum zu Besuchszwecken; Prüfung der Rückkehrbereitschaft; Visaerleichterungsabkommen mit der Ukraine

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Erteilungsvoraussetzungen des Visakodex für ein Schengen-Visum zu Besuchszwecken mit dem Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine

  • rewis.io

    Schengen-Visum zu Besuchszwecken; Prüfung der Rückkehrbereitschaft; Visaerleichterungsabkommen mit der Ukraine

  • rewis.io

    Schengen-Visum zu Besuchszwecken; Prüfung der Rückkehrbereitschaft; Visaerleichterungsabkommen mit der Ukraine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Erteilungsvoraussetzungen des Visakodex für ein Schengen-Visum zu Besuchszwecken mit dem Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Schengen-Visum bei Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweifel an der Rückkehrbereitschaft und das Visaerleichterungsabkommen mit der Ukraine

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schengen-Visum bei Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Schengen-Visum bei Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 976
  • DÖV 2012, 287
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 15.10
    Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts verdrängt sie die bisherige nationale Regelung in § 6 Abs. 1 bis 3 AufenthG i.d.F. der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl I S. 162) auch in den Fällen, in denen die Behörde bereits vor Inkrafttreten des Visakodex über den Visumantrag entschieden hat (Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 - NVwZ 2011, 1201 Rn. 11 f.).

    Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass der Antragsteller auch nach Ablauf des geplanten Aufenthaltszeitraums an seinem Besuchswunsch festhält (Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 14 ff.).

    Denn Art. 32 Abs. 1 VK steht nach seinem Wortlaut der Erteilung eines räumlich nur für das Bundesgebiet gültigen Visums nicht entgegen (Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 27 f.).

    Angesichts des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Verhinderung ungesteuerter Einwanderung setzt die Erteilung eines beschränkten Visums auf der Tatbestandsseite aber voraus, dass auch mit Blick auf den besonderen Schutz familiärer Beziehungen nach Art. 6 GG, Art. 8 EMRK und Art. 7 GR-Charta die Erteilung eines Besuchsvisums ausnahmsweise trotz der vom Antragsteller ausgehenden Gefahr für die öffentliche Ordnung erforderlich ist (Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 30).

    Auch Art. 8 EMRK und Art. 7 GR-Charta verpflichten im Ergebnis zu einer solchen Abwägung nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen (Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 31 m.w.N.).

    Bei begründeten Zweifeln an der Rückkehrwilligkeit des Ausländers kommt daher auch die Erteilung eines Besuchsvisums mit räumlich beschränkter Gültigkeit nur in Ausnahmefällen in Betracht (Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 32).

    Geht es - wie hier - auch um den persönlichen Kontakt eines Kindes zu einem Elternteil, ist zu berücksichtigen, dass dies - auch in Fällen, in denen dem Elternteil kein Sorgerecht zusteht - Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung ist (dazu ausführlich Urteil vom 11. Januar 2011 a.a.O. Rn. 33 m.w.N.; vgl. auch Art. 24 Abs. 2 GR-Charta).

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 15.10
    Dieses auf Art. 62 Nr. 2 Buchst. b i.V.m. Art. 300 Abs. 2 und 3 EGV gestützte und gemäß Art. 300 Abs. 7 EGV (nunmehr: Art. 216 Abs. 2 AEUV) für die Organe der Gemeinschaft und für die Mitgliedstaaten verbindliche Abkommen bildet einen integrierenden Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung (vgl. EuGH, Urteil vom 30. September 1987 - Rs. C-12/86, Demirel - Slg. 1987, S. 3719 Rn. 7) und gehört damit zum revisiblen Recht.

    Jede Vorschrift eines Abkommens ist, um ihre jeweiligen Rechtswirkungen bestimmen zu können, in ihrem Kontext auszulegen: Eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens ist als unmittelbar anwendbar anzusehen, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (EuGH, Urteile vom 30. September 1987 a.a.O. Rn. 14 und vom 26. Mai 2011 - Rs. C-485/07, Akdas - Rn. 67).

  • EuGH, 26.05.2011 - C-485/07

    Akdas u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Soziale Sicherheit der

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 15.10
    Jede Vorschrift eines Abkommens ist, um ihre jeweiligen Rechtswirkungen bestimmen zu können, in ihrem Kontext auszulegen: Eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens ist als unmittelbar anwendbar anzusehen, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (EuGH, Urteile vom 30. September 1987 a.a.O. Rn. 14 und vom 26. Mai 2011 - Rs. C-485/07, Akdas - Rn. 67).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 15.10
    Allerdings verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, derzufolge der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, auch die Konsulate, bei der Entscheidung über ein Besuchsvisum familiäre Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zur Geltung zu bringen; damit korrespondiert ein Anspruch des Grundrechtsträgers auf angemessene Berücksichtigung seiner familiären Bindungen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 2 B 16.09

    Erteilung von Schengen-Visa für ukrainische Staatsangehörige zum Besuch ihres

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 15.10
    V OVG Berlin-Brandenburg - 24.06.2010 - AZ: OVG 2 B 16.09.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 3 B 37.11

    Jordanien; Visum; Besuchsvisum; Anwendbarkeit des Visakodex; Ablehnung der

    Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass der Antragsteller auch nach Ablauf des geplanten Aufenthaltszeitraums an seinem Besuchswunsch festhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 -, BVerwGE 138, 371 = juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 15. November 2011 - 1 C 15.10 -, juris Rn. 9).

    Dies gilt auch dann, wenn die Erteilung des Visums, wie hier, noch nach altem Recht abgelehnt wurde und der Betroffene dagegen Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011, a.a.O., Rn. 11 ff.; Urteil vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 8).

    Es bestehen konkrete Anhaltspunkte für ernsthafte Zweifel an der Rückkehrbereitschaft des Klägers (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 15. November 2011, a.a.O. Rn.18; Hailbronner, AuslR, Stand März 2012, § 6 AufenthG Rn. 66).

    Ob die Visumerteilung bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen im Ermessen der Beklagten steht oder ob es sich um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010, a.a.O., Rn. 23; Funke-Kaiser, a.a.O., § 6 Rn. 36; Hailbronner, a.a.O., § 6 AufenthG Rn. 76; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011, a.a.O., Rn. 22; Urteil vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 10; vgl. ferner VG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 38 ff), bedarf insoweit keiner Entscheidung.

    Hierbei können - anders als bei der Erteilung eines einheitlichen Visums (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 19) - familiäre Bindungen an berechtigterweise im Bundesgebiet lebende Familienangehörige sowohl aus humanitären Gründen als auch aufgrund internationaler Verpflichtungen berücksichtigt werden (vgl. zur Beschreibung der humanitären Gründe Funke-Kaiser, a.a.O., § 6 Rn. 52).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2014 - 2 B 11.13

    Besuchsvisum; Kuba; begründete Zweifel an der Rückkehrabsicht; mit deutschem

    Der Schutz von Ehe und Familie ermöglicht in Ausnahmefällen allenfalls die Erteilung eines räumlich beschränkten Visums (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2011 - 1 C 15.10 -, juris Rn. 19).

    Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich auch dann, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Drittstaatsangehörige nicht bereit ist, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit des Visums wieder zu verlassen, was im Hinblick auf das gewichtige öffentliche Interesse an der Verhinderung illegaler Einwanderung eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen kann (Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e SGK; vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 -, juris Rn. 28 ff., und vom 15. November 2011, a.a.O. Rn. 22 f.).

    Angesichts des öffentlichen Interesses an der Verhinderung einer ungesteuerten Einwanderung setzt die auf familiäre Bindungen gestützte Erteilung eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit auf der Tatbestandsseite aber voraus, dass die Erteilung eines Besuchsvisums mit Blick auf den besonderen Schutz familiärer Beziehungen nach Art. 6 GG, Art. 8 EMRK und Art. 7 GRCh trotz der vom Antragsteller ausgehenden Gefahr für die öffentliche Ordnung erforderlich, d.h. bei einer einzelfallbezogenen Abwägung der familiären Belange mit den gegenläufigen öffentlichen Interessen nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen geboten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Januar 2011, a.a.O. Rn. 30 ff., und vom 15. November 2011, a.a.O. Rn. 23 ff.).

  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Damit hat sich das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Senats in seinem Urteil vom 15. November 2011 (- 1 C 15.10 - NVwZ 2012, 976 Rn. 19) angeschlossen, wonach der Schutz von Ehe und Familie vielmehr bei der Erteilung eines auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland räumlich beschränkten Visums gemäß Art. 25 Visakodex zu berücksichtigen ist.
  • VG Berlin, 10.02.2012 - 4 K 35.11

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Besuchsvisums (Schengenvisums)

    Anders läge es, wenn die Vorlagefrage zu 1 zweiter Teil zu bejahen und die von Art. 21 Abs. 1 VK geforderte Feststellung die Kehrseite der Feststellung wäre, dass kein Verweigerungs- bzw. Versagungsgrund nach Art. 32 Abs. 1 VK besteht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 15.10 - Rn. 17 auf Seite 9: "spiegelbildliche Versagungsgründe").

    Das Bundesverwaltungsgericht hingegen hält die Frage, ob der Visakodex einen gebundenen Anspruch begründet, ausdrücklich offen (Urteil vom 15. November 2011, aaO, Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 B 5.14

    Schengen-Visum, Rückkehrabsicht; begründete Zweifel; Beurteilungsspielraum;

    Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass der Antragsteller auch nach Ablauf des geplanten Aufenthaltszeitraums an seinem Besuchswunsch festhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 -, BVerwGE 138, 371 = juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 15. November 2011 - 1 C 15.10 -, juris Rn. 9; Urteil des Senats vom 28. August 2012 - OVG 3 B 37.11 -, juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 18 B 1174/12

    Beruhen des Führens einer ehelichen Lebensgemeinschaft während des gesamten in §

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 2011 - 1 C 15.10 , NVwZ 2012, S. 976 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 -, NVwZ 2011, S. 1201.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 11 N 107.14

    Besuchsvisum / Schengenvisum; Rückkehrabsicht; begründete Zweifel; gerichtliche

    Der Schutz von Ehe und Familie ermöglicht in Ausnahmefällen allenfalls die Erteilung eines räumlich beschränkten Visums (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2011 - 1 C 15.10 -, juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 14.06.2012 - 20 K 121.11

    Rechts auf Freizügigkeit nach Rückkehr des Unionsbürgers in sein Heimatland

    In einem solchen Fall setzt die Erteilung eines beschränkten Visums auf der Tatbestandsseite aber voraus, dass auch mit Blick auf den besonderen Schutz familiärer Beziehungen nach Art. 6 GG, Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) und Art. 7 der Grundrechte-Charta (GR-Charta) die Erteilung eines Besuchsvisums ausnahmsweise trotz der vom Antragsteller ausgehenden Gefahr für die öffentliche Ordnung erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 15.10 -, juris, Rn. 22 ff.).
  • VG Berlin, 28.03.2014 - 4 K 75.13

    Schengen-Visum für einen kongolesischen Staatsangehörigen

    Dazu zählt das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 15.10 -, NVwZ 2012, 976 [978 Rn. 22] zwar auch die Rückkehrbereitschaft.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2014 - 3 M 14.14

    Besuchsvisum; einheitliches Visum; räumlich beschränktes Visum; Syrien

    Jedenfalls aus diesem Grunde und wegen der von der Klägerin selbst angeführten Möglichkeit, zumindest vorübergehend in der Türkei zu leben, liegt auch kein Ausnahmefalls vor, der die Einreise mit einem räumlich beschränkten Visum i.S.d. Art. 25 des Visakodex ermöglichen könnte (s. zu diesen Voraussetzungen: BVerwG, Urteil vom 15. November 2011 - 1 C 15.10 -, juris Rn. 19 ff).
  • VG Berlin, 15.07.2019 - 1 K 160.18

    Versagung der Erteilung eines Schengen-Visums wegen fehlender Rückkehrabsicht

  • VG Berlin, 17.01.2019 - 3 K 902.17

    Klage wegen Besuchsvisums

  • VG Berlin, 26.10.2012 - 22 K 30.12

    Antrag auf ein Besuchsvisum; Prognose zur Rückkehrbereitschaft; Grundsatzes der

  • VG Berlin, 03.02.2012 - 29 K 292.11

    Besuchsvisum eines philippinischen Staatsangehörigen zwecks Anbahnung einer

  • VG Berlin, 29.06.2023 - 1 L 230.23
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