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   BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64   

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BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64 (https://dejure.org/1967,804)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1967 - VI C 26.64 (https://dejure.org/1967,804)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1967 - VI C 26.64 (https://dejure.org/1967,804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Sonderabgabe gemäß § 17. Abs. 2 des Gesetzes zu Art. 131 GG - Der zum G 131 anrechenbare Personenkreis - Pflichtwidrig besetzte Planstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvF 4/56

    Rechtsverhältnisse der Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
    Zahlungsverpflichtungen gemäß § 17 G 131 (u. F., F. 1953 = § 17 Abs. 2 [F. 1957]) entstehen allerdings nur, wenn der Dienstherr schuldhaft gehandelt hat (BVerfGE 7, 305 [BVerfG 05.03.1958 - 2 BvF 4/56] [319]; VV zu § 17 G 131 Nr. 1).

    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus dem Bußgeldcharakter der Zahlungsverpflichtungen nach § 17 G 131 (vgl. dazu BVerfGE 7, 305 [BVerfG 05.03.1958 - 2 BvF 4/56] [319]) und den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 25. März 1952 (BGBl. I S. 177) herleiten.

  • BVerwG, 12.04.1957 - IV C 52.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
    Der Formvorschrift des § 82 Abs. 1 VwGO, wonach die Klage einen bestimmten Antrag enthalten "soll", ist genügt, wenn das Ziel der Klage aus der Tatsache der Klageerhebung allein oder in Verbindung mit den während der Klagefrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (vgl. BVerwGE 5, 37 [BVerwG 12.04.1957 - IV C 52/56]; 12, 189).
  • BVerwG, 17.10.1967 - VI C 41.65

    Anspruch einer Witwe auf Witwengeld bei der Heirat eines pensionierten Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
    Die Verwirkung setzt ein entsprechendes Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, daß der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werde (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1967 - BVerwG VI C 41.65 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
    Der Formvorschrift des § 82 Abs. 1 VwGO, wonach die Klage einen bestimmten Antrag enthalten "soll", ist genügt, wenn das Ziel der Klage aus der Tatsache der Klageerhebung allein oder in Verbindung mit den während der Klagefrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (vgl. BVerwGE 5, 37 [BVerwG 12.04.1957 - IV C 52/56]; 12, 189).
  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 68.64

    Verjährung von kraft gesetzlichen Forderungsübergangs auf ein Lastenausgleichsamt

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Hemmung und Unterbrechung der Verjährung sind hier (was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. September 1965 - BVerwG VI C 68.64 - [Buchholz BVerwG 230, § 127 BRRG Nr. 14] schon grundsätzlich bejaht hat) entsprechend anzuwenden.
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
    Der Rücknehmbarkeit der genannten Verfügung steht hier auch nicht der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen, wobei offenbleiben kann, ob dieser Grundsatz im Verkehr zwischen Behörden überhaupt Anwendung finden kann (vgl. BVerwGE 23, 25 [BVerwG 08.12.1965 - V C 21/64] und Urteil vom 20. Juni 1967 - BVerwG V C 175.66 -) oder wenigstens in Fällen der vorliegenden Art. Das Vertrauen der Klägerin in den Fortbestand der Verfügung vom 7. Februar 1961 allein vermag jedenfalls Vertrauensschutz nicht zu begründen (vgl. BVerwGE 8, 271; 9, 251).
  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 195.60
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
    Für die Gewährung von Vertrauensschutz ist deshalb zu fordern, daß sich die Klägerin in schutzwürdiger Weise darauf eingerichtet hat, von Maßnahmen gemäß § 17 G 131 verschont zu bleiben (ähnlich BVerwGE 13, 253 [BVerwG 20.12.1961 - IV C 195/60]; 17, 335 und Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG III C 262.61 - [NJW 1964 S. 563]).
  • BVerwG, 29.08.1963 - III C 262.61

    Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
    Für die Gewährung von Vertrauensschutz ist deshalb zu fordern, daß sich die Klägerin in schutzwürdiger Weise darauf eingerichtet hat, von Maßnahmen gemäß § 17 G 131 verschont zu bleiben (ähnlich BVerwGE 13, 253 [BVerwG 20.12.1961 - IV C 195/60]; 17, 335 und Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG III C 262.61 - [NJW 1964 S. 563]).
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
    Mit dieser Frage und der gegenteiligen Ansicht des Beklagten und des Oberbundesanwalts hat sich der erkennende Senat in dem am selben Tag ergangenen Urteil in der Streitsache BVerwG VI C 98.65 eingehend auseinandergesetzt und im wesentlichen ausgeführt: Gegen die Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung auch im öffentlichen Recht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, sofern es sich um vermögensrechtliche Ansprüche handelt; hierfür bietet sich die entsprechende Anwendung der Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches an, die allerdings für jeden Fallbereich und für jede Einzelvorschrift von einer besonderen Prüfung abhängig zu machen ist.
  • BVerwG, 24.02.1966 - II C 45.64
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64
    Ein wirksamer Widerspruch liegt grundsätzlich schon dann vor, wenn der Betroffene unter Beachtung der Formvorschriften des § 70 VwGO mit hinreichender Deutlichkeit zu erkennen gibt, daß er sich mit dem erlassenen Verwaltungsakt nicht abfinde, dessen Rechtswidrigkeit geltend mache und eine nochmalige Überprüfung und Aufhebung begehrt (Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 70 RdNr. 1; vgl. Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 45.64 -).
  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
  • BVerwG, 19.12.1963 - III C 72.62

    Erstattungsanspruch der Behörde aus veränderter Vermögenslage des Betroffenen -

  • BVerwG, 20.06.1967 - V C 175.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.08.1972 - VII C 57.70

    Lauf von Rechtsmittelfristen - Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur

    Entscheidung erstrebt (Urteil vom 20. November 1970 - BVerwG VII C 33.70 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 4 = VerwRspr. Bd. 22, 634; ferner Urteil vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 26.64 -).
  • BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65

    Nichteinholung der erforderlichen Zustimmungen zu beanstandeten

    Dazu hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schon in seinem Urteil vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 26.64 - folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 14.10.1977 - 6 B 52.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erforderlichkeit eines

    Daß das Schreiben vom 27. September 1974 nicht ausdrücklich als Widerspruch und der Bescheid vom 15. Oktober 1974 nicht als Widerspruchsbescheid bezeichnet waren, ist ebenso unschädlich wie es auf den Rechtscharakter des Bescheides der Beklagten keinen Einfluß hat, daß er nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen war (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 26.64 -).
  • BVerwG, 14.06.1973 - II B 6.73

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 26.64 - folgendes ausgeführt:.
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