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   BVerwG, 15.12.1972 - VII C 28.66   

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https://dejure.org/1972,2575
BVerwG, 15.12.1972 - VII C 28.66 (https://dejure.org/1972,2575)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1972 - VII C 28.66 (https://dejure.org/1972,2575)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1972 - VII C 28.66 (https://dejure.org/1972,2575)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Gewerbesteuererlasses nach § 131 Abgabenordnung (AO) - Bindung des Gemeinsamen Senats an eine in der Sache ergangene Entscheidung - Heranziehung zur Gewerbesteuer mit etwaigen Umsätzen und Einkünften aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.10.1961 - I 200/59 S

    Gewerbesteuerpflichtigkeit von Versicherungsvertretern - Bestehen eines

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - VII C 28.66
    Der Bundesfinanzhof entschied durch Urteil vom 3. Oktober 1961 (BFHE 73, 827 = BStBl. III 1961, 567) für die Gewerbesteuer und durch Urteil vom 12. April 1962 (BFHE 74, 699 = BStBl. III 1962, 259) für die Umsatzsteuer unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, daß für die Frage der Selbständigkeit und damit der Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerpflicht eines Versicherungsvertreters die Art der entfalteten Tätigkeit nicht von entscheidender Bedeutung sei.
  • BFH, 12.04.1962 - V 133/59 U

    Steuerbarkeit von Provisionen eines Versicherungsvertreters - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - VII C 28.66
    Der Bundesfinanzhof entschied durch Urteil vom 3. Oktober 1961 (BFHE 73, 827 = BStBl. III 1961, 567) für die Gewerbesteuer und durch Urteil vom 12. April 1962 (BFHE 74, 699 = BStBl. III 1962, 259) für die Umsatzsteuer unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, daß für die Frage der Selbständigkeit und damit der Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerpflicht eines Versicherungsvertreters die Art der entfalteten Tätigkeit nicht von entscheidender Bedeutung sei.
  • BVerwG, 20.11.1972 - VII B 105.68

    Rechtsmittel

    Jedenfalls war der Aussetzungsantrag für den hier für die Revisionszulassung allein noch maßgeblichen Teil des Streitgegenstandes, der die Gewerbesteuer für das Jahr 1963 betrifft, unerheblich; denn das damals beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Parallelverfahren BVerwG VII C 28.66, dessen Ausgang der Erblasser der Kläger mittels der begehrten Aussetzung abwarten wollte, bezog sich lediglich auf den Billigkeitserlaß solcher Gewerbesteuern, die für die Zeit vor 1962 erhoben worden waren.
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