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   BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94   

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BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94 (https://dejure.org/1994,2796)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 4 C 11.94 (https://dejure.org/1994,2796)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 4 C 11.94 (https://dejure.org/1994,2796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrechte - Berufsausübungsfreiheit - Eingriff - Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage - Vermessungsingenieur - Einbindung in öffentliches Vermessungswesen - Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2370 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 484
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94
    Die zugrunde liegende maßgebende verfassungspolitische Erwägung ist, den Eingriff nur auf der Grundlage einer parlamentarischen Entscheidung zuzulassen, die sich der Gründe für und gegen einen Eingriff in die Berufsfreiheit bewußt ist; denn nur unter dieser Voraussetzung ist ein gerechter Ausgleich zwischen dem Grundrecht der Berufsfreiheit als Ausdruck des Schutzes menschlicher Persönlichkeit und den Belangen der Allgemeinheit zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 7, 377 >397, 404 f.<; 33, 125 >158 f.<; 41, 251 >263 f.<; 76, 171 >184<).

    Nur in einer derartigen Regelung kann ein in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vorausgesetzter parlamentarischer oder anderweitig öffentlich kontrollierter Abwägungs- und Willensprozeß gesehen werden, in dem die widerstreitenden Interessen entschieden worden sind (vgl. BVerfGE 33, 125 >159<; 64, 208 >214 f.<; 76, 171 >184 f.<).

    Aus diesem Grunde kommt sie nicht als selbständige Rechtsgrundlage im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. auch BVerfGE 80, 257 > 265<, vgl. ferner BVerfGE 76, 171 >184 ff.<; 82, 18 > 26<).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94
    Eine Verpflichtung, zugunsten der öffentlichen Hand vergütungslos tätig zu werden, berührt den Status des Berufs und bedarf daher näherer rechtlicher Regelung (vgl. allgemein BVerfGE 33, 125 >158 f.<; 75, 109 >116<; 80, 257 >265<).

    Die zugrunde liegende maßgebende verfassungspolitische Erwägung ist, den Eingriff nur auf der Grundlage einer parlamentarischen Entscheidung zuzulassen, die sich der Gründe für und gegen einen Eingriff in die Berufsfreiheit bewußt ist; denn nur unter dieser Voraussetzung ist ein gerechter Ausgleich zwischen dem Grundrecht der Berufsfreiheit als Ausdruck des Schutzes menschlicher Persönlichkeit und den Belangen der Allgemeinheit zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 7, 377 >397, 404 f.<; 33, 125 >158 f.<; 41, 251 >263 f.<; 76, 171 >184<).

    Nur in einer derartigen Regelung kann ein in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vorausgesetzter parlamentarischer oder anderweitig öffentlich kontrollierter Abwägungs- und Willensprozeß gesehen werden, in dem die widerstreitenden Interessen entschieden worden sind (vgl. BVerfGE 33, 125 >159<; 64, 208 >214 f.<; 76, 171 >184 f.<).

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94
    Die mit der Freiheit, einen Beruf auszuüben, untrennbar verbundene Freiheit, eine angemessene Vergütung zu fordern (vgl. BVerfGE 88, 145 ), werde damit durch die genannten Regelungen in ausreichendem Maße geschützt.

    Das gilt grundsätzlich auch für eine Verpflichtung, eine Tätigkeit ohne angemessene Vergütung ausüben zu müssen (vgl. BVerfGE 54, 251 > 271<; 68, 193 >216<; 83, 1 ; 88, 145 >159<).

    Darin unterscheidet sich diese Sachlage grundlegend von dem vom Berufungsgericht erwähnten Vergütungsanspruch des amtlich bestellten Konkursverwalters (vgl. BVerfGE 88, 145 ).

  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94
    Eine Verpflichtung, zugunsten der öffentlichen Hand vergütungslos tätig zu werden, berührt den Status des Berufs und bedarf daher näherer rechtlicher Regelung (vgl. allgemein BVerfGE 33, 125 >158 f.<; 75, 109 >116<; 80, 257 >265<).

    Aus diesem Grunde kommt sie nicht als selbständige Rechtsgrundlage im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. auch BVerfGE 80, 257 > 265<, vgl. ferner BVerfGE 76, 171 >184 ff.<; 82, 18 > 26<).

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94
    Aus diesem Grunde kommt sie nicht als selbständige Rechtsgrundlage im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. auch BVerfGE 80, 257 > 265<, vgl. ferner BVerfGE 76, 171 >184 ff.<; 82, 18 > 26<).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94
    Das gilt grundsätzlich auch für eine Verpflichtung, eine Tätigkeit ohne angemessene Vergütung ausüben zu müssen (vgl. BVerfGE 54, 251 > 271<; 68, 193 >216<; 83, 1 ; 88, 145 >159<).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94
    Er ist nur zulässig, wenn er durch hinreichende vernünftige Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerfGE 68, 155 >171<; 71, 183 >196 f.<; 77, 308 >332<; 85, 248 >259<).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94
    Das gilt grundsätzlich auch für eine Verpflichtung, eine Tätigkeit ohne angemessene Vergütung ausüben zu müssen (vgl. BVerfGE 54, 251 > 271<; 68, 193 >216<; 83, 1 ; 88, 145 >159<).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94
    Nur in einer derartigen Regelung kann ein in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vorausgesetzter parlamentarischer oder anderweitig öffentlich kontrollierter Abwägungs- und Willensprozeß gesehen werden, in dem die widerstreitenden Interessen entschieden worden sind (vgl. BVerfGE 33, 125 >159<; 64, 208 >214 f.<; 76, 171 >184 f.<).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94
    Die zugrunde liegende maßgebende verfassungspolitische Erwägung ist, den Eingriff nur auf der Grundlage einer parlamentarischen Entscheidung zuzulassen, die sich der Gründe für und gegen einen Eingriff in die Berufsfreiheit bewußt ist; denn nur unter dieser Voraussetzung ist ein gerechter Ausgleich zwischen dem Grundrecht der Berufsfreiheit als Ausdruck des Schutzes menschlicher Persönlichkeit und den Belangen der Allgemeinheit zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 7, 377 >397, 404 f.<; 33, 125 >158 f.<; 41, 251 >263 f.<; 76, 171 >184<).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BGH, 09.03.1972 - VII ZR 202/70

    Vermessungsfehler des Vermessungsingenieurs

  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

  • BGH, 14.06.1973 - VII ZR 202/72

    Architektenvertrag: Vertragstyp bei Einmessung der Lage eines Gebäudes der Höhe

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20

    Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und

    Solche Regelungen sind zulässig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10 - SozR 4-5562 § 8 Nr. 3 m.w.N.) und das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - NVwZ 1995, 484).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01

    Kostenerstattung für bautechnische Prüfung und Überwachung - Gebühr für

    Zwar kann eine Weisung im Beleihungsverhältnis der Sache nach ein Verwaltungsakt sein, wenn ihre Rechtswirkung unter Berücksichtigung des zugrunde liegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleibt, sondern auf den rechtlich geschützten Bereich des Amtsträgers übergreift und damit Außenwirkung erzeugt (vgl., jeweils zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 233 = NVwZ 1995, 484; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 - VGHBW-Ls 1997, Beilage 5, B 6).

    Daraus folgt aber nicht ohne weiteres, dass dem Prüfingenieur auch die Befugnis für eine nach § 16 Satz 1 LGebG zu treffende Ermessensentscheidung eingeräumt sein soll (vgl., zu einer ausdrücklichen Befugnis eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, nach dem Landesrecht von Schleswig-Holstein einen Vorschuss bei seinem privaten Auftraggeber anzufordern, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11/94 -, Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 233 = NVwZ 1995, 195).

    Eine Verpflichtung, zugunsten der öffentlichen Hand (letztlich) vergütungslos tätig zu werden, berührt den Status des berufstätigen Prüfingenieurs und bedarf daher näherer rechtlicher Regelung (vgl., zur Herabsetzung einer Gebührenforderung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs gegen den privaten Auftraggeber durch die Widerspruchsbehörde, BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 8 C 9.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 = NVwZ-RR 1989, 359; zur Inpflichtnahme eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, den Vermessungsauftrag eines privaten Auftraggebers zu Ende zu führen, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - a.a.O.; zur "Weisung" an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, ohne privaten Auftrag tätig zu werden, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 - a.a.O.; ).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20

    Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen in Zeiten der

    Solche Regelungen sind zulässig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10 - SozR 4-5562 § 8 Nr. 3 m.w.N.) und das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - NVwZ 1995, 484).
  • VG Minden, 03.05.2023 - 7 K 1979/20
    vgl. st. Rspr. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 -, juris Rn. 203 und vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 47 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 11.94 -, juris Rn. 22.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.08.1996 - 1 L 271/95

    Vermessungsingenieur; Liegenschaftskataster; Katasteramt; Vermessungsschriften

    Der ÖbVI ist zwar verpflichtet, die Unterlagen einzureichen, dies geschieht aber als Stellvertreter des Eigentümers, der hierzu gemäß § 15 VermKatG verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.09.1963 - I C 117.62 -, n.v.; BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 -, NVwZ 1995, 484, 486).

    Es dient dem öffentlichen Interesse an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Liegenschaftskatasters, wenn die Grundstücke ordnungsgemäß ausgemessen und die so aufgenommenen und fachlich kontrollierten Ergebnisse dem Liegenschaftskataster zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1994, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12

    Gebäudeaufmessung von Amts wegen, Aktualisierung des Liegenschaftskatasters,

    Dies würde eine parlamentarische Entscheidung des Gesetzgebers, die sich der Gründe für und gegen einen solchen Eingriff in die Berufsfreiheit bewusst ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1994 - 4 C 11.94 -, juris Rn. 15 ff., m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 31. Oktober 2008 - 14 A 3695/06 -, juris Rn. 39), erfordern, woran es hier fehlt.
  • VG Halle, 28.08.2003 - 5 B 56/03
    Ferner übt er einen staatlich gebundenen Beruf aus und ist aus diesem Grund vielfältig in das öffentliche Vermessungswesen eingebunden; in dieser Stellung unterliegt er gemäß § 18 ÖBVermIngG LSA staatlicher Aufsicht (vgl. BVerwG, Urt. V. 15. Dezember 1994 - 4 C 11.94 - NVwZ 1995, 484).

    Dies rechtfertigt aber nicht, ihn in jeder Hinsicht als weisungsgebunden anzusehen; soweit eine Verpflichtung den Status seines Berufs berührt, bedarf es einer näheren Regelung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes, eine bloße landesorganisationsrechtliche Regelung - wie hier der Erlass vom 17. Februar 2003 - genügt nicht (vgl. BVerwG, Urt. V. 15. Dezember 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.2023 - 3 B 4.22

    Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten nach dem Rettungsdienstgesetz

    Angemessen und damit verhältnismäßig im engeren Sinne ist ein Mittel, wenn der mit ihm verfolgte Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs stehen, das heißt die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt wird (stRspr, vgl. z. B. BVerfG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u. a. - BVerfGE 98, 265 ; Beschlüsse vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 und vom 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. - juris Rn. 77, 83, 111, 115, 119, jeweils m. w. N.; Kammerbeschlüsse vom 22. April 2009 - 1 BvR 121/08 - juris Rn. 40 und vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 - NVwZ 2009, 905 Rn. 22 ff. m. w. N; BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1994 - 4 C 11.94 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 33 S. 51 und vom 12. Dezember 2013 - 3 C 17.13 - BVerwGE 148, 344 Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 14 A 3695/06

    Anforderungen an die Vergütung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 4 C 11.94 -, Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 233 sowie Juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.07.2006 - 1 M 76/06

    Fachaufsicht über Vermessungsingenieure

    So bedarf etwa die Verpflichtung des Vermessungsingenieurs, zugunsten der öffentlichen Hand tätig zu werden, einer näheren rechtlichen Regelung (BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 11/94 -, NVwZ 1995, 484).
  • BVerwG, 09.05.1994 - 4 B 61.94

    Grundsätzlicxhe Bedeutung einer Rechtssache

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