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   BVerwG, 15.12.2005 - 6 C 15.05   

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https://dejure.org/2005,9628
BVerwG, 15.12.2005 - 6 C 15.05 (https://dejure.org/2005,9628)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2005 - 6 C 15.05 (https://dejure.org/2005,9628)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 6 C 15.05 (https://dejure.org/2005,9628)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Gebühren für Entscheidungen über die Zuteilung von Rufnummern nach § 43 Abs. 3 Satz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (TNGebV) - Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Zuteilung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 3.02

    Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 6 C 15.05
    7 Der Senat hat mit Beschluss vom 30. April 2003 (BVerwG 6 C 3.02) das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 Abs. 1 Buchst. a EGV zwei Fragen zur Auslegung von Art. 11 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste Lizenzierungsrichtlinie (ABl EG Nr. L 117 S. 15) gestellt.

    Die Europarechtskonformität des § 43 Abs. 3 Satz 4 TKG 1996 setzt voraus, dass die Bestimmung im Sinne von Art. 11 der Lizenzierungsrichtlinie europarechtskonform ausgelegt wird (Beschluss vom 30. April 2003, a.a.O., Umdruck S. 13).

    Die Bestimmung findet hier Anwendung, weil sie sich auf Abgaben im Sinne von Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Lizenzierungsrichtlinie bezieht und die Voraussetzungen dieser Vorschrift deshalb vorliegen, weil es sich bei Rufnummern im Ortsnetzbereich um "knappe Ressourcen" in ihrem Sinn handelt (Beschluss vom 30. April 2003, a.a.O., Umdruck S. 11 ff.; EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2005, a.a.O., Rn. 23 f.).

  • VG Köln, 03.07.2009 - 27 K 3726/07

    Erhebung von Gebühren für die Zuteilung von 10-stelligen Rufnummernblöcken nach §

    Der Regelungsinhalt des Art. 13 Satz 2 der Genehmigungsrichtlinie entspreche insoweit dem des Art. 11 Abs. 2 Satz 2 der Vorgängerrichtlinie 97/13/EG - Lizenzierungsrichtlinie -, so dass die hierzu ergangenen Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 C-327/03 und C 328/03) sowie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG - 6 C 15.05 -) in gleicher Weise zu berücksichtigen seien.
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