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   BVerwG, 15.12.2005 - 8 B 83.05   

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https://dejure.org/2005,21016
BVerwG, 15.12.2005 - 8 B 83.05 (https://dejure.org/2005,21016)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2005 - 8 B 83.05 (https://dejure.org/2005,21016)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 8 B 83.05 (https://dejure.org/2005,21016)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 8 B 83.05
    Die Klägerinnen verkennen, dass zwar die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 VermG) und auch das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen erforscht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO), die Beteiligten deswegen aber nicht von ihrer Mitwirkungspflicht (§ 31 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VermG; § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO; s.a. Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21) befreit sind.
  • BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 87.99

    Redlicher Erwerb; Ausnutzung einer Zwangslage; materielle Beweislast für die

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 8 B 83.05
    Hinsichtlich der Erwerbsumstände durch den Beigeladenen zu 1 und seiner Ehefrau haben die Klägerinnen weder im Verwaltungsverfahren noch im Klageverfahren schlüssig Tatsachen vorgetragen, die geeignet gewesen wären, die Grundannahme der Redlichkeit zu erschüttern (BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 22; vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12 S. 42).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 8 B 83.05
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 8 B 83.05
    Hinsichtlich der Erwerbsumstände durch den Beigeladenen zu 1 und seiner Ehefrau haben die Klägerinnen weder im Verwaltungsverfahren noch im Klageverfahren schlüssig Tatsachen vorgetragen, die geeignet gewesen wären, die Grundannahme der Redlichkeit zu erschüttern (BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 22; vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12 S. 42).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 8 B 83.05
    Eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes läge aber nur vor, wenn insoweit gegen Denkgesetze verstoßen worden wäre und ein aus Gründen der Logik schlechthin unmöglicher Schluss gezogen worden wäre (stRspr, vgl. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 8 B 83.05
    Es gehört zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschluss vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 ).
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