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BVerwG, 15.12.2020 - 20 F 4.20 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 99 Abs. 1 S. 1-2
Pflicht der Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und Auskünften hinsichtlich Abgabe einer Sperrerklärung aufgrund Geheimhaltungsbedürftigkeit der Dokumente (hier: Schwärzung von Dokumenten bzgl. der Europäischen Patentreform) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.04.2020 - 2 K 72.18
- BVerwG, 15.12.2020 - 20 F 4.20
Wird zitiert von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2021 - 15 P 1/16
Informationszugang; Einleitung des Zwischenverfahrens bei Sperrerklärung; …
Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe davon abhängen, ob der Akteninhalt seinem Gegenstand nach unstreitig ist und auf dieser Grundlage über die fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründe entschieden werden kann (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 20 F 4.20 -, juris Rn. 9).Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht, weil es sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit handelt (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 20 F 4.20 -, juris Rn. 37).