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   BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19   

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BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19 (https://dejure.org/2020,47866)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2020 - 3 B 34.19 (https://dejure.org/2020,47866)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 (https://dejure.org/2020,47866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Verhinderung eines Richters zur Entscheidungsunterzeichnung

  • doev.de PDF

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der schriftlich abgefassten Entscheidung bei Ortsabwesenheit wegen Heimarbeit; Transparenzgebot bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Bereich des Rettungsdienstes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 86
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (49)

  • EuGH, 11.12.2014 - C-113/13

    Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19
    Das gilt auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Bereich des Rettungsdienstes (vgl. EuGH, Urteile vom 21. Juli 2005 - C-231/03 [ECLI:EU:C:P2005:487] - NVwZ 2005, 1052 Rn. 16; vom 10. März 2011 - C-274/09 [ECLI:EU:C:2010:509], Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - BayVBl. 2011, 497 Rn. 49; vom 14. November 2013 - C-221/12 [ECLI:EU:C:2013:736], Belgacom - EuZW 2014, 69 Rn. 28 und vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 [ECLI:EU:C:2014:2440] - ZfBR 2015, 297 Rn. 45).

    Maßgebliche Kriterien sind insbesondere der Auftragswert bzw. die wirtschaftliche Bedeutung der Konzession, der Ort der Leistungserbringung sowie die weiteren Merkmale und Bedingungen ihrer Durchführung (vgl. EuGH, Urteile vom 15. Mai 2008 - C-147/06 u.a. [ECLI:EU:C:2008:277] - NVwZ 2008, 766 Rn. 24 und 31; vom 14. November 2013 - C-221/12 - EuZW 2014, 69 Rn. 29; vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 - ZfBR 2015, 297 Rn. 49 und vom 6. Oktober 2016 - C-318/15 [ECLI:EU:C:2016:747] - juris Rn. 20 ff.).

    Was speziell Krankentransporte angeht, hat der Gerichtshof entschieden, ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse stehe nicht allein dadurch fest, dass die fraglichen Vergaben einen hohen wirtschaftlichen Wert hätten (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 - ZfBR 2015, 297 Rn. 49 m.w.N.).

    Danach ist es Sache des Tatsachengerichts, alle maßgeblichen Umstände, die die Vergabe der Dienstleistungskonzession betreffen, zu ermitteln (§ 86 Abs. 1 VwGO) und eingehend zu würdigen, um festzustellen, ob im Einzelfall ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse vorliegt (vgl. EuGH, Urteile vom 15. Mai 2008 - C-147/06 u.a. - NVwZ 2008, 766 Rn. 34 und vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 - ZfBR 2015, 297 Rn. 48; BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10 - WM 2012, 765 Rn. 12).

  • EuGH, 15.05.2008 - C-147/06

    SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19
    Maßgebliche Kriterien sind insbesondere der Auftragswert bzw. die wirtschaftliche Bedeutung der Konzession, der Ort der Leistungserbringung sowie die weiteren Merkmale und Bedingungen ihrer Durchführung (vgl. EuGH, Urteile vom 15. Mai 2008 - C-147/06 u.a. [ECLI:EU:C:2008:277] - NVwZ 2008, 766 Rn. 24 und 31; vom 14. November 2013 - C-221/12 - EuZW 2014, 69 Rn. 29; vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 - ZfBR 2015, 297 Rn. 49 und vom 6. Oktober 2016 - C-318/15 [ECLI:EU:C:2016:747] - juris Rn. 20 ff.).

    Die von der öffentlichen Stelle vorgenommene Würdigung, ob ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (EuGH, Urteile vom 15. Mai 2008 - C-147/06 u.a. - NVwZ 2008, 766 Rn. 30 und vom 14. November 2013 - C-221/12 - EuZW 2014, 69 Rn. 30).

    Danach ist es Sache des Tatsachengerichts, alle maßgeblichen Umstände, die die Vergabe der Dienstleistungskonzession betreffen, zu ermitteln (§ 86 Abs. 1 VwGO) und eingehend zu würdigen, um festzustellen, ob im Einzelfall ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse vorliegt (vgl. EuGH, Urteile vom 15. Mai 2008 - C-147/06 u.a. - NVwZ 2008, 766 Rn. 34 und vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 - ZfBR 2015, 297 Rn. 48; BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10 - WM 2012, 765 Rn. 12).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-221/12

    Belgacom - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19
    Das gilt auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Bereich des Rettungsdienstes (vgl. EuGH, Urteile vom 21. Juli 2005 - C-231/03 [ECLI:EU:C:P2005:487] - NVwZ 2005, 1052 Rn. 16; vom 10. März 2011 - C-274/09 [ECLI:EU:C:2010:509], Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - BayVBl. 2011, 497 Rn. 49; vom 14. November 2013 - C-221/12 [ECLI:EU:C:2013:736], Belgacom - EuZW 2014, 69 Rn. 28 und vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 [ECLI:EU:C:2014:2440] - ZfBR 2015, 297 Rn. 45).

    Maßgebliche Kriterien sind insbesondere der Auftragswert bzw. die wirtschaftliche Bedeutung der Konzession, der Ort der Leistungserbringung sowie die weiteren Merkmale und Bedingungen ihrer Durchführung (vgl. EuGH, Urteile vom 15. Mai 2008 - C-147/06 u.a. [ECLI:EU:C:2008:277] - NVwZ 2008, 766 Rn. 24 und 31; vom 14. November 2013 - C-221/12 - EuZW 2014, 69 Rn. 29; vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 - ZfBR 2015, 297 Rn. 49 und vom 6. Oktober 2016 - C-318/15 [ECLI:EU:C:2016:747] - juris Rn. 20 ff.).

    Die von der öffentlichen Stelle vorgenommene Würdigung, ob ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (EuGH, Urteile vom 15. Mai 2008 - C-147/06 u.a. - NVwZ 2008, 766 Rn. 30 und vom 14. November 2013 - C-221/12 - EuZW 2014, 69 Rn. 30).

  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier:

    Die Feststellung, ob an dem hier in Rede stehenden öffentlichen Auftrag über Rettungsdienstleistungen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne dieser Rechtsprechung besteht bzw. - mit den Worten der Klägerin - ob er eine Binnenmarktrelevanz besitzt, ist das Ergebnis richterlicher Würdigung, die selbst nicht Gegenstand eines Sachverständigenbeweises sein kann (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - NVwZ-RR 2022, 86 Rn. 13).

    Allerdings können die tatsächlichen Umstände, die Grundlage für die richterliche Würdigung sind, Gegenstand der tatrichterlichen Beweiserhebung sein (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - a. a. O.).

    Zwar hat sich das Oberverwaltungsgericht nicht auf eine zusätzliche Begründung gestützt, die die Ablehnung des Beweisantrags trägt (in Betracht gekommen wäre gegebenenfalls der Ablehnungsgrund der eigenen Sachkunde: vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 - BVerwGE 174, 58 Rn. 15; Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 33 und vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - NVwZ-RR 2022, 86 Rn. 31, jeweils m. w. N.).

    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Normauslegung oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - NVwZ-RR 2022, 86 Rn. 28 m. w. N.).

    Die Rüge der Klägerin, § 14 Abs. 1 Satz 2 HmbRDG verletze Bundesrecht, vermag die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur zu begründen, wenn die Auslegung und Anwendung des - gegenüber dem Landesrecht als korrigierendem Maßstab angeführten - Bundesrechts ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - NVwZ-RR 2022, 86 Rn. 44 m. w. N.).

  • BVerwG, 18.12.2023 - 3 BN 11.22
    Das Ergebnis der gerichtlichen Würdigung ist vom Revisionsgericht im Rahmen einer Verfahrensrüge nur daraufhin zu überprüfen, ob es gegen allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder objektiv willkürlich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - juris Rn. 21 und vom 24. August 2022 - 3 B 36.21 - juris Rn. 13, jeweils m. w. N.).

    Ebenso wenig reichen objektiv nicht überzeugende oder unwahrscheinliche Schlussfolgerungen aus (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - juris Rn. 22 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2024 - 7 N 1.24
    Insbesondere kann demnach nicht angenommen werden, dass der Beweisantrag lediglich der Aufklärung der tatsächlichen Umstände dienen sollte, die Grundlage für die richterliche Würdigung sind (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2023 - BVerwG 3 B 44/22 - juris Rn. 19 und vom 15. Dezember 2020 - BVerwG 3 B 34/19 - juris Rn. 13).
  • VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 3698/20

    Erfolglose Klage einer gemeinnützigen GmbH, die Dienstleistungen im Bereich des

    Auch kann die Kammer offenlassen, ob angesichts der Grenznähe Hamburgs und der Höhe des Auftragsvolumens, das nach Schätzung der Beklagten über 100 Mio. Euro beträgt, ein grenzüberschreitender Sachverhalt gegeben ist, welcher Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Grundfreiheiten des AEUV ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2020, 3 B 34/19, juris Rn. 30 mit Verweis auf die Rspr. des EuGH).

    So hat auch der EuGH in zwei neueren Entscheidungen entschieden, dass die aus Art. 49 und Art. 56 AEUV fließenden Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, gegenseitigen Anerkennung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz bei der Entscheidung der öffentlichen Stelle darüber, ob von einer "vergaberechtsfreien" Vergabe, bspw. nach Art. 12 oder - wie hier - nach Art. 10 lit. h) der Richtlinie 2014/24/EU Gebrauch gemacht werden soll, Anwendung finden (EuGH, Beschl. v. 6.2.2020, C-11/19, juris Rn. 45 und 61; Urt. v. 3.10.2019, C-285/18 - "Irgita", juris Rn. 48; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15.12.2020, 3 B 34/19, juris Rn. 30; sowie Braun/Zwetkow, NZBau 2020, 219, 221; Bühs, EuZW 2020, 658, 662; EuZW 2017, 415, 418; Gerlach, NZBau 2020, 426, 428 in Bezug auf Art. 12 der Richtlinie 2014/24/EU).

  • BVerwG, 03.01.2024 - 3 BN 7.22

    Existenzvernichtung und Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Unternehmen

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann dargetan, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz von einem in der Rechtsprechung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz abgewichen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - juris Rn. 45 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 37.21

    Gebührenfestsetzung für gleichzeitig durchgeführte amtliche Kontrollen

    Anderes gilt aber dann, wenn die Rechtsvorschrift, etwa aufgrund einer Übergangsregelung, für einen nicht überschaubaren Personenkreis weiterhin Bedeutung hat oder die Nachfolgeregelung dieselben Rechtsfragen aufwirft (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 54 Rn. 43 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine fallübergreifende, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Frage des revisiblen Bundesrechts (vgl. § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2020 - 3 B 34.19 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 24.08.2022 - 3 B 36.21

    Abgrenzung zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel; hier: Ginkgo

    Eine die Revision eröffnende Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ist nur dann dargetan, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz von einem in der Rechtsprechung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz abgewichen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - juris Rn. 45 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Ob das Gericht die Urlaubsrückkehr eines Richters abwartet oder eine Unterschrift nach § 117 Abs. 1 Satz 2 VwGO ersetzt wird, steht im Ermessen des Vorsitzenden (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 54 Rn. 10).
  • BVerwG, 23.02.2022 - 3 B 11.21

    Übergangsbestimmungen in § 65 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StVG

    Eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kann damit nicht begründet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 B 34.19 - NVwZ-RR 2022, 86 Rn. 45).
  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

  • BVerwG, 30.05.2023 - 5 B 13.22

    Angemessene Dauer eines faktisch ausgesetzten Verfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 2 A 831/22

    Formelle Anforderungen an einen Verhinderungsvermerk?

  • OLG Frankfurt, 27.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO

  • BVerwG, 02.06.2022 - 3 B 23.21

    Veröffentlichung und Rechtmäßigkeit der Ergebnisse des sogenannten 10. Warentests

  • BVerwG, 30.07.2021 - 5 B 24.20

    Divergenzrüge hinsichtlich der Rechtsfrage ob die Träger der Jugendhilfe ohne

  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 39.21

    Klage gegen die Höhe der vom Kreis Nordfriesland festgesetzten Gebühren für

  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21

    Klage gegen die Höhe der vom Kreis Nordfriesland festgesetzten Gebühren für

  • OLG Frankfurt, 17.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Unwirksamer Schiedsspruch - Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 S.

  • BVerwG, 21.06.2023 - 5 B 24.22

    Verwerfung der allein auf die Rüge von Verfahrensmängeln gestützten Beschwerde

  • BVerwG, 25.01.2023 - 3 B 3.22

    Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin;

  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 8 ZB 21.1286

    Keine Sondernutzung bei eigenmächtiger Niveauangleichung einer Ortsstraße an eine

  • BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 24.22

    Selbständige Durchführung eines Ausbildungsteils der praktischen Tätigkeit der

  • BVerwG, 11.03.2022 - 3 B 30.21

    Begehren der erneuten Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer

  • OVG Hamburg, 22.09.2022 - 4 Bf 106/22

    Ausbildungsförderung: Förderung nach Überschreiten der Altersgrenze

  • OVG Hamburg, 07.02.2023 - 4 Bf 222/22

    Gebührenerhebung für eine Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung; Ermäßigung

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