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   BVerwG, 16.02.1967 - III C 160.65   

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https://dejure.org/1967,1828
BVerwG, 16.02.1967 - III C 160.65 (https://dejure.org/1967,1828)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1967 - III C 160.65 (https://dejure.org/1967,1828)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1967 - III C 160.65 (https://dejure.org/1967,1828)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Kriegssachschadens an einem Grundstück - Antragsberechtigung einer Erbin - Auslegung des Erbvertrags

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.03.1963 - III C 101.60
    Auszug aus BVerwG, 16.02.1967 - III C 160.65
    Ansprüche auf Ausgleichsleistungen sind kein Nachlaßvermögen (Bestätigung von BVerwGE 21, 114 und BVerwG III C 101.60 [NJW 1963, 126628]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bilden bei frühen Erbfällen die Ausgleichsansprüche auch keinen Teil des Nachlasses (BVerwGE 21, 114, 119 [BVerwG 11.05.1965 - III C 6/65] und BVerwG III C 101.60 [NJW 1963, 126628]); sie konnten daher auch nicht etwa im Wege der gesetzlichen Erbfolge auf die Klägerin übergehen.

  • BVerwG, 11.05.1965 - III C 6.65

    Schadensfeststellung bei ererbten Altenteilsrechten - Schadensfeststellung aus

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1967 - III C 160.65
    Ansprüche auf Ausgleichsleistungen sind kein Nachlaßvermögen (Bestätigung von BVerwGE 21, 114 und BVerwG III C 101.60 [NJW 1963, 126628]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bilden bei frühen Erbfällen die Ausgleichsansprüche auch keinen Teil des Nachlasses (BVerwGE 21, 114, 119 [BVerwG 11.05.1965 - III C 6/65] und BVerwG III C 101.60 [NJW 1963, 126628]); sie konnten daher auch nicht etwa im Wege der gesetzlichen Erbfolge auf die Klägerin übergehen.

  • BVerwG, 16.03.1965 - III C 122.64

    Erbschein als Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens - Ein nach

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1967 - III C 160.65
    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang richtigerweise dem von dem Amtsgericht ... nach ... erteilten Erbschein allein keine entscheidungserhebliche Bedeutung beigemessen (vgl. BVerwGE 20, 344, 346) [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64].
  • BVerwG, 30.08.1974 - III CB 71.69

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Denn sowohl durch den Gesetzeswortlaut des § 229 Abs. 1 Satz 2 LAG als auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend klargestellt und damit nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig, daß Erben im Sinne des § 229 LAG diejenigen sind, die nach bürgerlichem Recht Erben des vor dem 1. April 1952 verstorbenen unmittelbar Geschädigten sind (vgl. u.a. Urteil vom 16. Februar 1967 - BVerwG III C 160.65 - [ZLA 1967, 165]).

    In der vorgenannten Entscheidung ist ebenso wie in den weiteren - bereits erwähnten - Entscheidungen des Senats vom 11. Mai 1965 (a.a.O.) und vom 16. Februar 1967 (a.a.O.) ausgeführt, daß Ansprüche auf Ausgleichsleistungen kein Surrogat des geschädigten Wirtschaftsgutes und deshalb nicht Nachlaßvermögen sind, wenn der Geschädigte vor dem 1. April 1952 verstorben ist.

  • BVerwG, 02.06.1980 - 3 B 73.79

    Schadensfeststellung am Betriebsvermögen - Auslegung eines Erbvertrages als

    Die Beschwerdeschrift legt auch nicht dar, worin die weiter geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1967 - BVerwG 3 C 160.65 - (ZLA 1967, 165 = RLA, 1967, 184) liegen soll.

    Im übrigen geht das angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1967, a.a.O., gerade davon aus, daß in dem dort entschiedenen Fall der Erbvertrag nach den vom Verwaltungsgericht festgestellten Umständen - anders als im vorliegenden Fall - eine Erbeinsetzung enthielt, nicht also eine bloße Teilungsanordnung.

  • BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83
    Das Urteil des Senats vom 4. März 1982 läßt keinen Zweifel daran daß Erben im Sinne des § 229 LAG diejenigen Personen sind, die nach bürgerlichem Recht Erben des unmittelbar Geschädigten sind, und daß zu diesem Personenkreis auch der anstelle eines gesetzlichen Erben durch Testament eingesetzte Erbe gehört (vgl. hierzu ferner Urteile vom 16. Februar 1967 - BVerwG 3 C 160.65 - [ZLA 1967, 165], vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - [BVerwGE 47, 311 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 4]).
  • BVerwG, 19.03.1990 - 3 C 21.88

    Anspruch auf Entschädigung für geltend gemachte Reparationsschäden - Ermittlung

    Nach dem Lastenausgleichsgesetz oder dem Reparationsschädengesetz bestehende Entschädigungsansprüche wiederum gehören nicht zum anrechnungspflichtigen Vermögen (vgl. § 68 Ziffer 4 a BewG a.F.; § 111 Ziffer 5 a BewG in der Fassung des § 69 RepG; vgl. auch Urteil vom 16. Februar 1967 - BVerwG 3 C 160.65 - in ZLA 67, 165 = RLA 67, 184) Sollte es sich um jedenfalls teilweise nicht realisierbare - wertlose oder uneinbringliche - Forderungen gehandelt haben, würde ein Wertansatz gemäß § 14 Abs. 2 BewG entfallen (vgl. Urteil vom 16. November 1967 - BVerwG 3 C 82.66 - in ZLA 68, 95 = IFLA 68, 152).
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