Rechtsprechung
BVerwG, 16.02.2017 - 7 B 16.16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 3 S 1 BBodSchG, § 10 Abs 1 S 1 BBodSchG
Auswahlermessen bei der Bestimmung des Störers im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG - Wolters Kluwer
Heranziehung des Grundstückeigentümers als Zustandsstörer zur Sanierung der Altlast auf dem Grundstück; Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wegen Strahlenbelastung des Geländes
- rewis.io
Auswahlermessen bei der Bestimmung des Störers im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heranziehung des Grundstückeigentümers als Zustandsstörer zur Sanierung der Altlast auf dem Grundstück; Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wegen Strahlenbelastung des Geländes
- rechtsportal.de
BBodSchG § 4 Abs. 3 S. 1; GG Art. 20 Abs. 3
Heranziehung des Grundstückeigentümers als Zustandsstörer zur Sanierung der Altlast auf dem Grundstück; Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wegen Strahlenbelastung des Geländes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 11.03.2014 - 4 A 6262/12
- OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15
- BVerwG, 16.02.2017 - 7 B 16.16
Wird zitiert von ...
- VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17
Anordnung einer Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, …
Bei der behördlichen Auswahlentscheidung hinsichtlich des in Anspruch zu nehmenden Verantwortlichen für eine Detailuntersuchung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG kommt es allein auf die Effektivität der Maßnahme zur Beseitigung einer schädlichen Bodenveränderung an (Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 16.02.2017, Az.: 7 B 16/16, und vom 07.08.2013, Az.: 7 B 9/13).Die Behörde hat daher grundsätzlich den heranzuziehen, der am ehesten in der Lage ist, die Gefahr schnell und wirkungsvoll zu bekämpfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2017, Az.: 7 B 16/16, LS 1, Rn. 6, …und Urteil vom Az.: 7 B 9/13, Rn. 21; OVG NRW…, Urteil vom 20.05.2015, Az.: 16 A 1686/09, Rn. 185; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24.02.2011, Az.: OVG 11 B 10.09, Rn. 45; BayVGH…, Beschluss vom 17.03.2004, Az.: 22 CS 04.362, Rn. 12 - Fundstellen: juris).
Aufgrund einer Ermessensreduzierung in § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG i. V .m. § 3 Abs. 4 Satz 2 BBodSchV sei der Beklagte daher verpflichtet gewesen, eine Detailuntersuchung und Gefährdungsabschätzung gegenüber der Klägerin anzuordnen.Ungeachtet dessen, dass sich dem Gericht nicht erschließt, weshalb es unter dem allein als maßgeblich genannten Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2017, Az.: 7 B 16/16, LS 1, Rn. 6 - Fundstelle: juris) für die Auswahl der Klägerin als potentiell Sanierungspflichtige "unschädlich" sein soll, dass sie im Zeitpunkt der Fertigung des Widerspruchsbescheides (bereits seit 2 Jahren) nicht mehr Inhaberin der tatsächlichen Gewalt über den verfahrensgegenständlichen Containerstellplatz war, hat auch die Widerspruchsbehörde die Grundstückseigentümerin "nicht einmal" als Zustandsstörerin im Rahmen des Auswahlermessens in Betracht gezogen, obschon dies naheliegend war.