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   BVerwG, 16.02.2021 - 9 B 1.21 (9 B 69.19)   

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https://dejure.org/2021,5856
BVerwG, 16.02.2021 - 9 B 1.21 (9 B 69.19) (https://dejure.org/2021,5856)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2021 - 9 B 1.21 (9 B 69.19) (https://dejure.org/2021,5856)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 9 B 1.21 (9 B 69.19) (https://dejure.org/2021,5856)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 BN 8.18

    Begründetheit einer Anhörungsrüge; Behauptung der unzutreffenden Bewertung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2021 - 9 B 1.21
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist das Gericht auch nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und diese zur Erörterung zu stellen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2007 - 5 C 3.07 - juris Rn. 3 und vom 29. November 2018 - 9 BN 8.18 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.07.2007 - 5 C 3.07

    Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs; Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2021 - 9 B 1.21
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist das Gericht auch nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und diese zur Erörterung zu stellen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2007 - 5 C 3.07 - juris Rn. 3 und vom 29. November 2018 - 9 BN 8.18 - juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 1 A 32/76
    Auszug aus BVerwG, 16.02.2021 - 9 B 1.21
    Die vom Berufungsgericht übernommene Rechtsauffassung des Beklagten stützt sich in erster Linie auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 7. Juni 1979 (- 1 A 32/76 - AS RP-SL 15, 232) sowie ergänzend auf einen näher bezeichneten Runderlass; zu beidem hätte sich der Kläger schriftsätzlich oder in der mündlichen Verhandlung äußern können, da sowohl der wesentliche Inhalt als auch die Fundstellen in der Berufungserwiderung genannt worden sind, die dem Kläger "zur Erwiderung" übersandt worden ist.
  • BVerwG, 14.11.2017 - 10 B 4.17

    Eigenheim; Finanzierung; Gemeinschaftseinrichtung; Investitionsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2021 - 9 B 1.21
    Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2017 - 10 B 4.17 - juris Rn. 10 m.w.N. ).
  • BVerwG, 02.12.2020 - 9 B 69.19

    Prüfung des Vorliegens eines Gehörverstoßes in einer Verwaltungsstreitsache

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2021 - 9 B 1.21
    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 2020 (9 B 69.19) wird zurückgewiesen.
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