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   BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92   

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BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92 (https://dejure.org/1994,3962)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 11 C 58.92 (https://dejure.org/1994,3962)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 11 C 58.92 (https://dejure.org/1994,3962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Anrechnung von Elterneinkommen auf den Bedarf an Ausbildungsförderung mit dem allgemeinenen Gleichheitssatz - Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Leistungskraft der Familie des Auszubildenden für die allgemeine Bedürftigkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
    Diesen Regelungsgehalt hat das Bundesverfassungsgericht namentlich im Zusammenhang mit Versuchen hervorgehoben, aus einem Gesetzeswerk eine den Gesetzgeber bindende Sachgesetzlichkeit herzuleiten und eine Systemwidrigkeit als Verletzung des Gleichheitssatzes zu beanstanden (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 63, 255 ; 67, 231 ; 71, 146 ).

    Dies gilt auch und gerade für die Beurteilung gesetzlicher Differenzierungen bei der Regelung von Sachverhalten; hier endet der Spielraum des Gesetzgebers erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein sachlich vertretbarer Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 59, 52 ; 65, 141 ; 83, 1 ).

    Dabei gebietet die Rücksicht auf die politische Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besondere Zurückhaltung; eine gesetzliche Regelung kann deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann als willkürlich verworfen werden, wenn ihre Unsachlichkeit offensichtlich ist (vgl. BVerfGE 12, 326 ; 23, 135 ; 55, 72 ).

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
    Diesen Regelungsgehalt hat das Bundesverfassungsgericht namentlich im Zusammenhang mit Versuchen hervorgehoben, aus einem Gesetzeswerk eine den Gesetzgeber bindende Sachgesetzlichkeit herzuleiten und eine Systemwidrigkeit als Verletzung des Gleichheitssatzes zu beanstanden (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 63, 255 ; 67, 231 ; 71, 146 ).

    Daß dies grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt (vgl. BVerfGE 71, 146 ).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
    Diesen Regelungsgehalt hat das Bundesverfassungsgericht namentlich im Zusammenhang mit Versuchen hervorgehoben, aus einem Gesetzeswerk eine den Gesetzgeber bindende Sachgesetzlichkeit herzuleiten und eine Systemwidrigkeit als Verletzung des Gleichheitssatzes zu beanstanden (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 63, 255 ; 67, 231 ; 71, 146 ).

    Was in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, läßt sich allerdings nicht abstrakt und allgemein, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhältnisses feststellen (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 26, 72 ; 46, 299 ; 63, 255 ; 80, 297 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine für verfassungswidrig erachtete Rechtslage, die sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Einzelregelungen ergibt und bei der sich deshalb der etwa bestehende verfassungsrechtliche Mangel durch eine Nachbesserung bei der einen oder der anderen Einzelregelung beheben ließe, grundsätzlich anhand jeder der betroffenen Normen zur Prüfung gestellt werden (vgl. BVerfGE 82, 60 ).
  • BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
    Was in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, läßt sich allerdings nicht abstrakt und allgemein, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhältnisses feststellen (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 26, 72 ; 46, 299 ; 63, 255 ; 80, 297 ).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
    Diesen Regelungsgehalt hat das Bundesverfassungsgericht namentlich im Zusammenhang mit Versuchen hervorgehoben, aus einem Gesetzeswerk eine den Gesetzgeber bindende Sachgesetzlichkeit herzuleiten und eine Systemwidrigkeit als Verletzung des Gleichheitssatzes zu beanstanden (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 63, 255 ; 67, 231 ; 71, 146 ).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
    Dies gilt auch und gerade für die Beurteilung gesetzlicher Differenzierungen bei der Regelung von Sachverhalten; hier endet der Spielraum des Gesetzgebers erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein sachlich vertretbarer Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 59, 52 ; 65, 141 ; 83, 1 ).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93

    Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
    Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (wie Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 19.93 ).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 429/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
    Was in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, läßt sich allerdings nicht abstrakt und allgemein, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhältnisses feststellen (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 26, 72 ; 46, 299 ; 63, 255 ; 80, 297 ).
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
    Damit sollten alle Fälle abgedeckt werden, in denen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1977 - IV ZR 48/76 - (BGHZ 69, 190 ff.) auszuschließen war, daß eine Verpflichtung der Eltern bestand, für die aufgenommene zweite Ausbildung ihres Kindes Mittel einzusetzen.
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an

  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung freiwilliger

  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BVerfG, 01.03.1999 - 1 BvR 1081/94

    Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung durch Versagung

    unmittelbar gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 58.92 -,.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 58.92 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 26.93
    Weitere Parallelentscheidung, BVerwG, 1994-03-16, 11 C 58/92.
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