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   BVerwG, 16.03.2006 - 6 B 10.06   

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https://dejure.org/2006,21816
BVerwG, 16.03.2006 - 6 B 10.06 (https://dejure.org/2006,21816)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2006 - 6 B 10.06 (https://dejure.org/2006,21816)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2006 - 6 B 10.06 (https://dejure.org/2006,21816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Missbrauch einer Marktstellung durch Verwendung von Preselection-Auftragsdaten - Analoge Anwendung von § 174 BGB auf Fälle der Vertragsannahme - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegungserfordernis hinsichtlich des Vorliegens der grundsätzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2006 - 6 B 10.06
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2006 - 6 B 10.06
    Eine für die Entscheidung der Vorinstanz nicht maßgebliche Rechtsfrage vermag die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig - und so auch hier - nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluss vom 7. November 2001 - BVerwG 6 B 55.01 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23 S. 6).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2006 - 6 B 10.06
    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung beschäftigt hat, muss sich die Beschwerdebegründung mit der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung auseinander setzen (vgl. Beschluss vom 4. März 2004 - BVerwG 6 B 14.04 - Umdruck S. 3; Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 ).
  • BVerwG, 04.03.2004 - 6 B 14.04

    Anforderungen hinsichtlich der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2006 - 6 B 10.06
    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung beschäftigt hat, muss sich die Beschwerdebegründung mit der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Auffassung auseinander setzen (vgl. Beschluss vom 4. März 2004 - BVerwG 6 B 14.04 - Umdruck S. 3; Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 ).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 16.03.2006 - 6 B 10.06
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung entscheidungserheblichen Vorbringens verletzt hat, kann ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Einzelfall festgestellt werden (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 8/05

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit der Umsetzung mündlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2006 - 6 B 10.06
    Die Beigeladene meint, das Verwaltungsgericht habe vernachlässigt, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 4. Mai 2005 (VI-U (Kart) 8/05) die Unwirksamkeit der Kündigung des Vertrages zwischen der Klägerin und TELE 2 festgestellt habe.
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