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   BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11, 9 B 10.11, 9 PKH 2.11   

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https://dejure.org/2011,12055
BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11, 9 B 10.11, 9 PKH 2.11 (https://dejure.org/2011,12055)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2011 - 9 B 10.11, 9 B 10.11, 9 PKH 2.11 (https://dejure.org/2011,12055)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2011 - 9 B 10.11, 9 B 10.11, 9 PKH 2.11 (https://dejure.org/2011,12055)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 S 1 Nr 2 ZPO, § 81 ZPO, § 117 Abs 2 ZPO, § 172 Abs 1 S 1 ZPO, § 166 VwGO
    Prozesskostenhilfe für inländische juristische Person; Prozessvollmacht

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgrund allgemeiner Interessen an dem Rechtsstreit bei einer Durchführung des Rechtsstreits im Interesse von mehr als 100 Gläubigern; Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine im Inland gegründete und ansässige juristische Person bei ...

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für inländische juristische Person; Prozessvollmacht

  • ra.de
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für inländische juristische Person; Prozessvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgrund allgemeiner Interessen an dem Rechtsstreit bei einer Durchführung des Rechtsstreits im Interesse von mehr als 100 Gläubigern; Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine im Inland gegründete und ansässige juristische Person bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Prozesskostenhilfe für inländische juristische Person; Prozessvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.06.1981 - VI B 23/80
    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11
    Wegen der engen Verknüpfung von Hauptsacheverfahren und Prozesskostenhilfe wird nämlich auch das mit dem Streitverhältnis im Zusammenhang stehende Prozesskostenhilfeverfahren dem Rechtsstreit im Sinne des § 81 ZPO zugerechnet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 9 M 85.08 - juris Rn. 2; BFH, Beschluss vom 5. Juni 1981 - VI B 23/80 - juris Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 9 WF 92/02 - FamRZ 2003, 458; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 81 Rn. 14; Burgermeister, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 2. Aufl. 2010, § 81 Rn. 4).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11
    Nur ergänzend merkt der Senat zu den diesbezüglichen Ausführungen in der Antragsbegründung an, dass die verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift in dem zu § 114 Abs. 4 ZPO a.F. ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1973 - 1 BvR 153/69 - (BVerfGE 35, 348 ) die Geltendmachung eines Anspruchs auf Enteignungsentschädigung betrifft, während es hier um eine nicht den Gewährleistungsbereich des Art. 14 GG berührende abgabenrechtliche Streitigkeit geht.
  • KG, 01.11.2004 - 26 U 98/04

    Prozesskostenhilfe: Keine Wiedereinsetzung bei unzureichendem

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11
    Dies sind diejenigen, auf deren Vermögenslage sich der Ausgang des Rechtsstreits wirtschaftlich auswirkt, bei einer GmbH also in der Regel die Gesellschafter (KG, Beschluss vom 1. November 2004 - 26 U 98/04 - MDR 2005, 647; Geimer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 116 Rn. 13).
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99

    Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11
    Dieses Ergebnis entspricht auch dem Zweck des § 172 ZPO sicherzustellen, dass sich in der Hand des Prozessbevollmächtigten der jeweiligen Partei alle Fäden des Prozesses vereinigen und er so in die Lage versetzt wird, das weitere Vorgehen sachgerecht zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - IX ZR 100/99 - NJW 2002, 1728 ; Beschluss vom 19. September 2007 - VIII ZB 44/07 - MDR 2007, 1444).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11
    Das setzt nicht nur die Antragstellung als solche voraus, sondern auch die fristgerechte Darlegung der finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beifügung der zugehörigen Belege (BGH, Beschluss vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02

    Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des Scheidungsverbundes

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11
    Wegen der engen Verknüpfung von Hauptsacheverfahren und Prozesskostenhilfe wird nämlich auch das mit dem Streitverhältnis im Zusammenhang stehende Prozesskostenhilfeverfahren dem Rechtsstreit im Sinne des § 81 ZPO zugerechnet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 9 M 85.08 - juris Rn. 2; BFH, Beschluss vom 5. Juni 1981 - VI B 23/80 - juris Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 9 WF 92/02 - FamRZ 2003, 458; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 81 Rn. 14; Burgermeister, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 2. Aufl. 2010, § 81 Rn. 4).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZB 44/07

    Wirksamkeit der Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten nach

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11
    Dieses Ergebnis entspricht auch dem Zweck des § 172 ZPO sicherzustellen, dass sich in der Hand des Prozessbevollmächtigten der jeweiligen Partei alle Fäden des Prozesses vereinigen und er so in die Lage versetzt wird, das weitere Vorgehen sachgerecht zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - IX ZR 100/99 - NJW 2002, 1728 ; Beschluss vom 19. September 2007 - VIII ZB 44/07 - MDR 2007, 1444).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11
    bb) Ebenso wenig ergibt sich aus den Ausführungen der Klägerin, inwiefern der angefochtene Beschluss des Berufungsgerichts von dem herangezogenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2003 - BVerwG 1 B 386.02 - (Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 39) abweichen sollte (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11
    Die Klägerin hat es jedoch versäumt, die Klärungsbedürftigkeit dieser Fragestellung näher darzulegen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; vgl. zu den Darlegungsanforderungen Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11 S. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2009 - 9 M 85.08

    Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Klagefrist wegen Zugangs des

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11
    Wegen der engen Verknüpfung von Hauptsacheverfahren und Prozesskostenhilfe wird nämlich auch das mit dem Streitverhältnis im Zusammenhang stehende Prozesskostenhilfeverfahren dem Rechtsstreit im Sinne des § 81 ZPO zugerechnet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 9 M 85.08 - juris Rn. 2; BFH, Beschluss vom 5. Juni 1981 - VI B 23/80 - juris Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 9 WF 92/02 - FamRZ 2003, 458; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 81 Rn. 14; Burgermeister, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 2. Aufl. 2010, § 81 Rn. 4).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 PKH 3.16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Dies folgt schon daraus, dass der Kläger mit seinem Antrag entgegen § 166 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht dargelegt hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16. März 2011 - 9 PKH 2.11 - Buchholz 303 § 116 ZPO Nr. 2 Rn. 2).

    Das setzt nicht nur die Antragstellung als solche voraus, sondern auch die fristgerechte Darlegung der finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beifügung der zugehörigen Belege (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - NVwZ 2004, 888 und vom 16. März 2011 - 9 PKH 2.11 - Buchholz 303 § 116 ZPO Nr. 2 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 - NJW-RR 1993, 451; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 166 Rn. 29a).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 4 A 1178/15

    Anforderungen an das allgemeine Interesse an einer Rechtsverfolgung im Rahmen

    Vor diesem Hintergrund kommt es im Weiteren nicht mehr entscheidend darauf an, ob die Kosten der Prozessführung weder von der Klägerin noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten - bei einer GmbH sind dies regelmäßig die Gesellschafter -, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.3.2011 - 9 B 10.11 u. a. -, Buchholz 303 § 116 ZPO Nr. 2 = juris, Rn. 4.; BFH, Beschluss vom 13.10.2014 - V S 28/14 (PKH), BFH/NV 2015, 218 = juris, Rn. 8, aufgebracht werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 4 E 444/15

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

    Vor diesem Hintergrund kommt es im Weiteren nicht mehr entscheidend darauf an, ob die Kosten der Prozessführung weder von der Klägerin noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten - bei einer GmbH sind dies regelmäßig die Gesellschafter -, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.3.2011 - 9 B 10.11 u. a. -, Buchholz 303 § 116 ZPO Nr. 2 = juris, Rn. 4.; BFH, Beschluss vom 13.10.2014 - V S 28/14 (PKH), BFH/NV 2015, 218 = juris, Rn. 8, aufgebracht werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - 1 E 529/13

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Erteilung einer Vollmacht für

    - dazu, dass die Regelung des § 172 Abs. 1 ZPO über § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozess Geltung beanspruchen kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2011 - 9 B 10.11 -, Buchholz 303 § 116 ZPO Nr. 2 = juris, Rn. 14, und Schneider, in: Gärditz, VwGO, 2103, § 67 Rn. 14 mit Fn. 42 -, folgt der Senat angesichts der vom Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 8. Dezember 2010 gegebenen ausführlichen und in jeder Hinsicht überzeugenden Begründung, auf die hier zur Meidung von Wiederholungen verwiesen wird.
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