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   BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17   

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BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17 (https://dejure.org/2017,11596)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2017 - 9 B 2.17 (https://dejure.org/2017,11596)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2017 - 9 B 2.17 (https://dejure.org/2017,11596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Formerfordernis durch Ergänzung der Berufungsbegründung i.R.d. Frist; Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs aufgrund eines nichtigen öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formerfordernis durch Ergänzung der Berufungsbegründung i.R.d. Frist; Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs aufgrund eines nichtigen öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrages

  • rechtsportal.de

    Formerfordernis durch Ergänzung der Berufungsbegründung i.R.d. Frist; Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs aufgrund eines nichtigen öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass dies in einem gesonderten Schriftsatz innerhalb der Berufungsbegründungsfrist hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 31; Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315 und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 - juris Rn. 6).

    Es bedarf im Einzelfall keiner ausdrücklichen Bezugnahme auf das bereits im Zulassungsantrag enthaltene Begehren und die dort genannten Gründe, wenn sich beides aus dem Gesamtzusammenhang von Urteil erster Instanz, Antrag auf Zulassung der Berufung und Zulassungsbeschluss hinreichend deutlich ergibt (BVerwG, Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 31).

    Ein Beweisantrag für das Berufungsverfahren, der innerhalb der Frist für die Berufungsbegründung gestellt wird, kann im Einzelfall jedoch allein genügen, wenn sich aus ihm hinreichend ergibt, dass das Berufungsverfahren durchgeführt werden soll (BVerwG, Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 31 f.).

  • BVerwG, 18.08.2008 - 10 B 34.08

    Verstoß gegen § 124a Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wegen nicht

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
    Der Kläger legt nicht dar (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass das Oberverwaltungsgericht Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung des § 124a Abs. 6 VwGO in den von ihm benannten Entscheidungen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 -, vom 2. Oktober 2003 - 1 B 33.03 -, vom 18. August 2008 - 10 B 34.08 - und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 -) einen eigenen abweichenden Rechtssatz zur Anwendung der gleichen Norm gegenübergestellt hat.

    Ebenso kann die Bezugnahme auf den Zulassungsbeschluss ausreichen (BVerwG, Beschluss vom 18. August 2008 - 10 B 34.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 37 Rn. 3).

  • BVerwG, 18.09.2013 - 4 B 41.13

    Zum Erfordernis der Berufungsbegründung nach Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass dies in einem gesonderten Schriftsatz innerhalb der Berufungsbegründungsfrist hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 31; Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315 und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 - juris Rn. 6).

    Der Kläger legt nicht dar (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass das Oberverwaltungsgericht Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung des § 124a Abs. 6 VwGO in den von ihm benannten Entscheidungen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 -, vom 2. Oktober 2003 - 1 B 33.03 -, vom 18. August 2008 - 10 B 34.08 - und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 -) einen eigenen abweichenden Rechtssatz zur Anwendung der gleichen Norm gegenübergestellt hat.

  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
    Der Kläger legt nicht dar (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass das Oberverwaltungsgericht Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung des § 124a Abs. 6 VwGO in den von ihm benannten Entscheidungen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 -, vom 2. Oktober 2003 - 1 B 33.03 -, vom 18. August 2008 - 10 B 34.08 - und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 -) einen eigenen abweichenden Rechtssatz zur Anwendung der gleichen Norm gegenübergestellt hat.
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
    Der Kläger legt nicht dar (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass das Oberverwaltungsgericht Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendung des § 124a Abs. 6 VwGO in den von ihm benannten Entscheidungen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 -, vom 2. Oktober 2003 - 1 B 33.03 -, vom 18. August 2008 - 10 B 34.08 - und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 -) einen eigenen abweichenden Rechtssatz zur Anwendung der gleichen Norm gegenübergestellt hat.
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
    Eine Bezugnahme auf den Zulassungsantrag ist möglich und kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung ausreichen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 499.99

    D (A), Verfahrensrecht, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge,

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass dies in einem gesonderten Schriftsatz innerhalb der Berufungsbegründungsfrist hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 31; Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315 und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
    Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die diese nicht entscheidend abgehoben hat, kann grundsätzlich - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09

    Entlassung aus dem Wehrdienst; fremdenfeindliches Verhalten

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
    Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die diese nicht entscheidend abgehoben hat, kann grundsätzlich - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 9 B 2.17
    Ergänzend wird auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungs- und Ersatzansprüche hingewiesen (s. Urteile vom 15. Juli 2016 - 9 A 16.15 - NVwZ 2017, 56 und vom 15. März 2017 - 10 C 3.16 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

  • OVG Sachsen, 27.03.2018 - 1 A 279/17

    öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Erschließungsvertrag; Verjährung;

    Diesen Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 16. März 2017 - 9 B 2.17) auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers aufgehoben und die Rechtssache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Welche Verjährungsregelung auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch im Zusammenhang mit einem Erschließungsvertrag anwendbar ist, hat das Bundeverwaltungsgericht bislang noch nicht entschieden; dies gilt auch mit Blick auf den zurückverweisenden Revisionsbeschluss vom 16. März 2017 - 9 B 2.17 -, mit seinem Hinweis auf aktuelle Entscheidungen zur Verjährung nach Bundesrecht in abweichenden Fallkonstellationen.

  • OVG Sachsen, 18.03.2019 - 1 A 348/18

    Afghanistan; nationale Abschiebungsverbote; humanitäre Verhältnisse; Hazara;

    20 Die Berufungsbegründung im Schriftsatz der Kläger vom 23. April 2018, die lediglich auf den Schriftsatz vom 4. September 2017 im Zulassungsverfahren verweist und einen Berufungsantrag nur sinngemäß erkennen lässt, genügt noch den gesetzlichen Anforderungen des § 124a Abs. 6 Satz 3 i. V. m. § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. März 2017 - 9 B 2.17 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 12.04.2021 - 1 B 18.21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung eines innerhalb einer mehrfach

    Selbst eine ausdrückliche Bezugnahme auf das bereits im Antrag auf Zulassung der Berufung enthaltene Begehren und die dort genannten Gründe kann entbehrlich sein, wenn sich beides aus dem Gesamtzusammenhang hinreichend deutlich ergibt (BVerwG, Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 31; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 9 B 2.17 - juris Rn. 7, vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 5 und vom 31. Juli 2018 - 1 B 2.18 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 53 Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17

    Aufhebung und Zurückverweisung; Berufungsbegründung; Sachantrag

    Maßgeblich sind stets die Umstände des konkreten Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.3.2017 - BVerwG 9 B 2.17 -, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 11.04.2019 - 1 A 206/18

    Stellplatzablöse; Erlöschen einer Baugenehmigung; öffentlich-rechtlicher

    Welche Verjährungsregelung auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (###) anwendbar ist, hat das Bundeverwaltungsgericht bislang noch nicht entschieden; dies gilt auch mit Blick auf den zurückverweisenden Revisionsbeschluss vom 16. März 2017 - 9 B 2.17 -, mit seinem Hinweis auf aktuelle Entscheidungen zur Verjährung nach Bundesrecht in abweichenden Fallkonstellationen.
  • OVG Bremen, 24.06.2020 - 2 LB 39/20
    Damit bezeichnet bereits die Begründung des Zulassungsantrages die Berufungsgründe so eindeutig, dass sie ihrerseits den Anforderungen des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO genügt (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschl. v. 23.09.1999 - 9 B 372/99, juris Rn. 4; Beschl. v. 16.03.2017 - 9 B 2/17, juris Rn. 7; Happ, in: Eyermann, VwGO , 15. Aufl. 2019, § 124a VwGO , Rn. 99).
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