Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 1.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8399
BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 1.21 (https://dejure.org/2021,8399)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2021 - 3 BN 1.21 (https://dejure.org/2021,8399)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2021 - 3 BN 1.21 (https://dejure.org/2021,8399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,8399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 1.21
    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können etwa sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist oder dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 1.21
    Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 B 15.20 D - juris Rn. 3 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können etwa sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist oder dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 1.21
    Solche Indizien ermöglichen die Annahme eines offensichtlich rechtsmissbräuchlichen und damit unzulässigen Ablehnungsgesuchs, wenn zur Begründung des Rechtsmissbrauchs nicht auf den Verfahrensgegenstand selbst eingegangen werden muss (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 27 ff.).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 1.21
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet den Senat nicht, der Rechtsansicht der Antragsteller zu folgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge; Umfang der Gewährleistung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 1.21
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet den Senat nicht, der Rechtsansicht der Antragsteller zu folgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.04.2020 - 5 B 15.20

    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 1.21
    Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 B 15.20 D - juris Rn. 3 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2023 - 5 PKH 3.23

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen sämtliche am Beschluss mitwirkenden

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters oder auf Willkür beruhen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410 und vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 ; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 <8 B 35.20 > - juris Rn. 2 und vom 16. März 2021 - 3 BN 2.21 <3 BN 1.21 > - juris Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht