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   BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21 (3 BN 1.21)   

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BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21 (3 BN 1.21) (https://dejure.org/2021,8400)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2021 - 3 BN 2.21 (3 BN 1.21) (https://dejure.org/2021,8400)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2021 - 3 BN 2.21 (3 BN 1.21) (https://dejure.org/2021,8400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21

    Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Der Antrag der Antragsteller, ihnen für die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 23. Februar 2021 - BVerwG 3 BN 1.21 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

    Die Anhörungsrüge der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 23. Februar 2021 - BVerwG 3 BN 1.21 - wird verworfen.

    Mit diesem Beschluss hat der Senat den Antrag der Antragsteller abgelehnt, ihnen für das Beschwerdeverfahren BVerwG 3 BN 1.21 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen.

    Dem Schreiben vom 5. März 2021 lässt sich nicht entnehmen, dass und inwiefern sich die dort vorgebrachten Rügen auf die Verfahrensführung im Verfahren BVerwG 3 BN 1.21 und die Sachentscheidung vom 23. Februar 2021 beziehen.

    Der Senat wertet die mit Schreiben vom 5. März 2021 erhobene "Gehörsrüge und Anhörungsrecht nach § 321a Abs. 1 ZPO" als Anhörungsrüge nach § 152a VwGO gegen seinen Beschluss vom 23. Februar 2021 - BVerwG 3 BN 1.21 -.

  • BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können etwa sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist oder dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 B 15.20 D - juris Rn. 3 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können etwa sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist oder dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet den Senat nicht, der Rechtsansicht der Antragsteller zu folgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Solche Indizien ermöglichen die Annahme eines offensichtlich rechtsmissbräuchlichen und damit unzulässigen Ablehnungsgesuchs, wenn zur Begründung des Rechtsmissbrauchs nicht auf den Verfahrensgegenstand selbst eingegangen werden muss (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge; Umfang der Gewährleistung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet den Senat nicht, der Rechtsansicht der Antragsteller zu folgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.04.2020 - 5 B 15.20

    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 B 15.20 D - juris Rn. 3 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

    Da die Befangenheitsregelungen des § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. §§ 42 ff. ZPO nicht vor fehlerhafter Verfahrensführung oder Sachentscheidung, sondern vor persönlicher Voreingenommenheit des Richters schützen sollen, ist die Berufung auf tatsächliche oder vermeintliche Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler für sich genommen nicht geeignet, einen Ablehnungsgrund darzutun (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 - 3 BN 2.21 -, juris Rn. 2).

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 a. a. O.; v. 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).

  • OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung

    Da die Befangenheitsregelungen des § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. §§ 42 ff. ZPO jedoch nicht vor fehlerhafter Verfahrensführung oder Sachentscheidung, sondern vor persönlicher Voreingenommenheit des Richters schützen sollen, ist die Berufung auf tatsächliche oder vermeintliche Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler für sich genommen nicht geeignet, einen Ablehnungsgrund darzutun (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 - 3 BN 2.21 -, juris Rn. 2).

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 a. a. O.; v. 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 98 F 21.1764

    Beiordnung, PKH, Berufung, Streitwertfestsetzung, Richterablehnung,

    a) Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. nur BVerwG, B.v. 16.3.2021 - 3 BN 2.21 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Zusätzlich sind konkrete Umstände aufzuzeigen, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2021 - 3 BN 2.21 - juris Rn. 2).

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