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   BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00   

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BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00 (https://dejure.org/2001,209)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2001 - 7 C 16.00 (https://dejure.org/2001,209)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 7 C 16.00 (https://dejure.org/2001,209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarklage - Nicht genehmigungsbedürftige Anlage - Geräuschimmissionen - Besonderes Wohngebiet - Lärmschutzniveau eines besonderen Wohngebiets - Mittelwertbildung - Abwägungsmangel eines Bebauungsplans - Einwendungsfrist zur Geltendmachung von Abwägungsmängeln - ...

  • Judicialis

    BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § ... 3 Abs. 2; ; BImSchG § 3 Abs. 5 Nr. 1; ; BImSchG § 22 Abs. 1; ; BauGB § 215 Abs. 1; ; BauGB § 244 Abs. 2 Satz 1; ; 4. BImSchV § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; 4. BImSchV § 1 Abs. 3; ; 18. BImSchV § 2 Abs. 1; ; 18. BImSchV § 5 Abs. 5; ; 18. BImSchV § 5 Abs. 5 Anh. Nrn. 1.5; ; 18. BImSchV § 5 Abs. 5 Anh. Nrn. 1.6; ; TA Lärm Nr. 6.9; ; Freizeitlärm-Richtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen; besonderes Wohngebiet; Lärmschutzniveau eines besonderen Wohngebiets; Mittelwertbildung; Abwägungsmangel eines Bebauungsplans; Einwendungsfrist zur Geltendmachung von Abwägungsmängeln; Anlagenbezug ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Geräuschimmissionen eines "Freizeitbereichs"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einheit von Sport- und Freizeitanlage: Wie wird zulässige Geräuschimmission ermittelt? (IBR 2001, 643)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3799 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1167
  • DVBl 2001, 1451
  • DÖV 2002, 41 (Ls.)
  • SpuRt 2002, 76
  • ZfBR 2002, 285 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
    Selbst wenn man anerkennt, dass es für die Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen nach der Definition des § 3 Abs. 2 BImSchG nicht darauf ankommt, woher, insbesondere aus wie vielen Quellen, die zu beurteilende Beeinträchtigung stammt (vgl. BVerwGE 101, 1 ) und daher bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Anlagen die vorhandene Geräuschvorbelastung grundsätzlich zu berücksichtigen ist, folgt daraus nicht, dass dem nur durch die Bildung eines alle Geräusche erfassenden Summenpegels Rechnung getragen werden kann.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieser Fehler darauf zurückzuführen ist, dass das Gericht die Regelung des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB übersehen oder das Einwendungsschreiben vom 29. Juni 1994 nicht beachtet hat; denn auch im zweiten Falle läge wegen eines offensichtlichen Widerspruchs zwischen den tatsächlichen Annahmen des Berufungsgerichts und dem Sachverhalt, wie er sich aus den Akten ergibt, nicht nur eine unrichtige Tatsachenwürdigung, sondern auch eine im Revisionsverfahren zu korrigierende Rechtsverletzung vor (vgl. BVerwGE 71, 93 ; 79, 291 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2000 - 10 S 72/99

    Nachbarschutz gegen Lärmbeeinträchtigung aus öffentlicher Einrichtung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
    BVerwG 7 C 16.00 VGH 10 S 72/99.
  • BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 132.96

    Immissionsschutzrecht - Berücksichtigung eines Meßunsicherheitsabschlags bei

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
    Abgesehen davon, dass er untrennbarer Bestandteil des Mess- und Berechnungsverfahrens der Verordnung ist und damit dieses Verfahren als solches verworfen werden müsste (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 132.96 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 5), zeigt seine Berücksichtigung in der TA Lärm des Jahres 1998, dass ihm nach wie vor Berechtigung zugemessen wird.
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieser Fehler darauf zurückzuführen ist, dass das Gericht die Regelung des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB übersehen oder das Einwendungsschreiben vom 29. Juni 1994 nicht beachtet hat; denn auch im zweiten Falle läge wegen eines offensichtlichen Widerspruchs zwischen den tatsächlichen Annahmen des Berufungsgerichts und dem Sachverhalt, wie er sich aus den Akten ergibt, nicht nur eine unrichtige Tatsachenwürdigung, sondern auch eine im Revisionsverfahren zu korrigierende Rechtsverletzung vor (vgl. BVerwGE 71, 93 ; 79, 291 ).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Die Bildung eines Summenpegels ist zulässig, wenn es sich um gleichartige, durch dasselbe Regelwerk erfasste Anlagen handelt (Urteil vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16 Rn. 12 und 16).

    Die Bildung eines Summenpegels ist zulässig, wenn es sich um gleichartige, durch dasselbe Regelwerk erfasste Anlagen handelt (Urteil vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16 Rn. 12 und 16).

    Die Bildung eines Summenpegels ist zulässig, wenn es sich um gleichartige, durch dasselbe Regelwerk erfasste Anlagen handelt (Urteil vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16 Rn. 12 und 16).

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Die von Sachverständigen ausgearbeiteten und von allen Ländern mitgetragenen LAI-Hinweise unterfallen zwar nicht § 906 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BGB (Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 193), können den Gerichten aber gleichwohl als Entscheidungshilfe dienen (vgl. Senat BGHZ 111, 63, 67 - Volksfestlärm; 120, 239, 256 f. - Froschlärm; 121, 248, 253 - Jugendzeltplatz; BVerwG DVBl 2001, 1451, 1453).

    Auch insoweit gibt die Richtlinie jedoch nur eine Orientierung und läßt Raum für die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG DVBl 2001, 1451, 1453 "Entscheidungshilfe mit Indizcharakter").

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Dies macht deutlich, dass die Beibehaltung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelung dem Bestreben dient, bei Überwachungsmessungen im Hinblick auf die Beweislast der Behörde jegliches Risiko eines rechtswidrigen Eingriffs zu vermeiden (Urteil vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16).
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