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   BVerwG, 16.05.2006 - 3 B 117.05   

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https://dejure.org/2006,18982
BVerwG, 16.05.2006 - 3 B 117.05 (https://dejure.org/2006,18982)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2006 - 3 B 117.05 (https://dejure.org/2006,18982)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 3 B 117.05 (https://dejure.org/2006,18982)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2006 - 3 B 117.05
    Dabei verlangt das Darlegen ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen (Beschluss vom 23. November 1995 BVerwG 9 B 362.95 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2006 - 3 B 117.05
    3 1. Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. Beschluss vom 10. November 1992 BVerwG 3 B 52.92 Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2006 - 3 B 117.05
    Er setzt voraus, dass die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben (Beschluss vom 18. März 1982 BVerwG 9 CB 1076.81 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35).
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