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   BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06   

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https://dejure.org/2007,2149
BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06 (https://dejure.org/2007,2149)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2007 - 3 C 34.06 (https://dejure.org/2007,2149)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 3 C 34.06 (https://dejure.org/2007,2149)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AMG § 2 Abs. 1; Richtlinie 2001/82/EG Art. 1 Nr. 2; Richtlinie 2004/28/EG Art. 1 Nr. 1b
    Arzneimittel; Tierarzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel; Pferdesalbe; Kampher; pharmakologische Wirkung; Pflegemittel.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AMG § 2 Abs. 1
    Arzneimittel; Arzneimittelbegriff; Arzneimitteldefinition; Bezeichnung; Erheblichkeitsschwelle; Funktionsarzneimittel; Funktionsarzneimittel; Kampher; Kampher; Pferdesalbe; Pferdesalbe; Pflegemittel; Pflegemittel; Präsentationsarzneimittel; Präsentationsarzneimittel; ...

  • Wolters Kluwer

    Als Pflegemittel deklarierte Pferdesalbe mit einen Kampheranteil von 0,5% als Arzneimittel - Begriffsdefinition eines Arzneimittels und eines Funktionsarzneimittels - Arzneimitteldefinition unter dem Ziel des Gesundheitsschutzes

  • Judicialis

    AMG § 2 Abs. 1; ; Richtlinie 2001/82/EG Art. 1 Nr. 2; ; Richtlinie 2004/28/EG Art. 1 Nr. 1b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittelrecht - Arzneimittel; Tierarzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel; Pferdesalbe; Kampher; pharmakologische Wirkung; Pflegemittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine Pferdesalbe mit 0,5 % Kampheranteil ist weder ein Präsentationsarzneimittel noch ein Funktionsarzneimittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 771
  • DÖV 2007, 1026
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06
    Diese Unterscheidung, von der der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1994 - BVerwG 3 C 2.93 - (BVerwGE 97, 132, = Buchholz 418.32 AMG Nr. 27 S. 4 f.) ausgegangen ist, liegt auch der unterschiedlichen Definition des Arzneimittels in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 5 AMG zugrunde.

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem, der dem Urteil des Senats vom 24. November 1994 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06
    Es ist anerkannt, dass die gemeinschaftsrechtliche Definition des Arzneimittels nach Bezeichnung weitgehend mit dem Arzneimittelbegriff in § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG übereinstimmt, während der Begriff des Funktionsarzneimittels in seiner Reichweite der Definition des § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2001 - 2 StR 374/00 - NJW 2001, 2812 ; Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 34/01 - BGHZ 151, 286 ).

    Das Erfordernis einer nennenswerten Einwirkung auf den Stoffwechsel und einer "wirklichen" Beeinflussung der Funktionsbedingungen des Körpers ist seither auch in der deutschen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 40.05 - UA S. 12; BGH, Urteile vom 25. April 2001 und vom 11. Juli 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06
    Mit Beschluss vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 38.06 - hat der Senat dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen zur Auslegung der mit Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/82/EG wortgleichen Bestimmung der Richtlinie 2001/83/EG vorgelegt, zum einen, ob entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs neben der pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Wirkung des Produkts weitere Merkmale wie "die Modalitäten seines Gebrauchs, Umfang seiner Verbreitung, Bekanntheit bei den Verbrauchern und mögliche Risiken seiner Verwendung" bei der Einordnung als Arzneimittel zu berücksichtigen sind, zum anderen, ob ein Produkt, das kein Präsentationsarzneimittel ist, als Funktionsarzneimittel im Sinne der neuen Definition angesehen werden kann wegen eines Bestandteils, der in bestimmter Dosierung physiologische Veränderungen hervorrufen kann, dessen Dosierung in dem zu beurteilenden Produkt - bei bestimmungsgemäßem Gebrauch - aber dahinter zurückbleibt.
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06
    Es ist anerkannt, dass die gemeinschaftsrechtliche Definition des Arzneimittels nach Bezeichnung weitgehend mit dem Arzneimittelbegriff in § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG übereinstimmt, während der Begriff des Funktionsarzneimittels in seiner Reichweite der Definition des § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2001 - 2 StR 374/00 - NJW 2001, 2812 ; Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 34/01 - BGHZ 151, 286 ).
  • EuGH, 16.04.1991 - C-112/89

    Upjohn / Farzoo

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 16. April 1991 - Rs. C-112/89, Upjohn - Slg 1991, I-1703, 1742) folgt, aus dem Ziel des Gesundheitsschutzes, dass die Arzneimitteldefinition in einem so weiten Sinne zu verstehen ist, dass alle Stoffe eingeschlossen sind, die eine Auswirkung auf die Körperfunktionen im eigentlichen Sinn haben.
  • BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 91.05

    Annahme einer Überraschungsentscheidung bei Zugrundelegung einer im Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06
    Die Berechtigung dieser Rüge hat der Senat bereits in seiner Revisionszulassungsentscheidung vom 20. Juni 2006 - BVerwG 3 B 91.05 - bejaht.
  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05

    Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06
    Das Erfordernis einer nennenswerten Einwirkung auf den Stoffwechsel und einer "wirklichen" Beeinflussung der Funktionsbedingungen des Körpers ist seither auch in der deutschen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 40.05 - UA S. 12; BGH, Urteile vom 25. April 2001 und vom 11. Juli 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Geht man allein vom gewöhnlichen Wortsinn aus, so ist dem schwerlich zu widersprechen (vgl. auch Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 34.06 - Rn. 28).

    Im Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 34.06 - (Rn. 29) hat er hinzugefügt, dass pharmakologische oder metabolische Wirkungen eines Stoffes nur dann dessen Zuordnung zu den Arzneimitteln rechtfertigen, wenn sie die Erheblichkeitsschwelle überschreiten.

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Pharmakologische oder metabolische Wirkungen eines Stoffes rechtfertigen nur dann dessen Zuordnung zu den Arzneimitteln, wenn sie die Erheblichkeitsschwelle überschreiten (BVerwG, Urteil vom 16.5.2007 - 3 C 34.06 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 47 RdNr 29).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2017 - 13 LB 31/14

    Anspruch auf Erlass einer lebensmittelrechtlichen Allgemeinverfügung zur Einfuhr

    Einwirkungen, die für den Stoffwechsel völlig unerheblich sind und physiologische Funktionen nicht wirklich beeinflussen, können dagegen die Zuordnung zu den Arzneimitteln nicht rechtfertigen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.4.1991 - C-112/89 -, juris Rn. 22 (Upjohn); BVerwG, Urt. v. 16.5.2007 - BVerwG 3 C 34.06 -, juris Rn. 29 (Kampherhaltige Pferdesalbe)).
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